Ist eine Anzeige wegen sexueller belästigung gerechtfertigt?

5 Antworten

Ja, du kannst Anzeige wegen § 184i Abs. 1 StGB und § 183a StGB erstatten. Sprich sexuelle Belästigung und Erregung öffentlichen Ärgernisses.


Tatefanboy  21.09.2024, 22:43

Wenn schlong nicht steif, dann auch keine Erregung öffentlichen Ärgernisses

Eine Anzeige macht nur Sinn, wenn ihr auch den Namen von ihm habt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein, das wird nicht erfüllt.

Aber Erregung öffentlichen Ärgernisses.


Hoich  21.09.2024, 22:36

Naja, das entscheidet ein Richter. Anzeigen kostet erstmal nichts.

McPresley  21.09.2024, 22:39
@Hoich

Der Paragraph erfordert für den Tatbestand zwingend und ausdrücklich unmittelbares Berühren.

Das Verhalten von dem alten Mann ist ja mal super ekelhaft. Ja die Anzeige ist definitiv gerechtfertigt! Gut, dass ihr da weg seid! Passt auf euch auf.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin ein Mensch und ich lebe 😃

nein ihr übertreibt .

da ist nix passiert.