Ist eine Anzeige wegen sexueller belästigung gerechtfertigt?
Als ich heute mit einer Freundin ( wir sind beide 14 ) an einem See eine Pause vom Fahradfahren machen wollten, sahen wir einen vermutlich nackten, ca. 60 Jahre alten Mann am anderen Ufer, da er aber weit weg war haben wir ihn aber ignoriert. In ein paar Minuten aber war er plötzlich weg. Als er dann wiederauftauchte kam er direkt zu uns und wollte sich neben uns setzen. Immer noch Nackt! Wir hatten natürlich Angst und wollten sofort fahren, aber er hat uns dann noch gefragt ob wir doch nicht wegen ihm gehen würden und, dass er hier doch nur ein bisschen FKK machen würde. Wir haben nicht geantwortet und wollten einfach schnell weg.
Jetzt meine Frage ob hier eine Anzeige gerechtfertigt ist. Er ist uns nämlich bis auf 3-2 Meter nackt nahegekommen und hat sich aktiv dazu entschieden, dass er von der anderen Seite des Sees nackt zu zwei jungen Mädchen kommen will.
Danke für eure antworten
5 Antworten
Ja, du kannst Anzeige wegen § 184i Abs. 1 StGB und § 183a StGB erstatten. Sprich sexuelle Belästigung und Erregung öffentlichen Ärgernisses.
Wenn schlong nicht steif, dann auch keine Erregung öffentlichen Ärgernisses
Eine Anzeige macht nur Sinn, wenn ihr auch den Namen von ihm habt.
Nein, das wird nicht erfüllt.
Aber Erregung öffentlichen Ärgernisses.
Das Verhalten von dem alten Mann ist ja mal super ekelhaft. Ja die Anzeige ist definitiv gerechtfertigt! Gut, dass ihr da weg seid! Passt auf euch auf.
nein ihr übertreibt .
da ist nix passiert.
Naja, das entscheidet ein Richter. Anzeigen kostet erstmal nichts.