Ich habe online eine Strafanzeige gestellt, muss ich wirklich erst warten bis was schlimmeres passiert?

3 Antworten

Wenn du im häuslichen Umfeld sexuell genötigt worden bist, dann verstehe ich nicht so ganz, warum du dann nicht mehr aus dem Haus gehst?

Je nachdem, wie lange Zeit seit der Anzeige vergangen sind, lohnt sich eventuell eine telefonische / persönliche Nachfrage bei der zuständigen Dienstelle von Polizei bzw. Staatsanwaltschaft.

Wenn du dich akut bedroht fühlst, solltest du ohnehin umgehend zur Polizei gehen.


nochnefrage  27.09.2024, 08:19
dann verstehe ich nicht so ganz, warum du dann nicht mehr aus dem Haus gehst?

Hi.. Ich verstehe das sehr gut! Und ich bitte dich, befasse dich mit den Folgen von Tramata, wenn Du auf solche Fragen antwortest. Das hier geschilderte passiert oft!

Gewalt erzeugt in Opfern ein Gefühl des ausgeliefertseins, sie verlieren jede Kontrolle über ihr Leben in dem Moment. Und das führt oft dazu, dass die Angst dann übertragen wird auf andere Situationen. Sehr häufig bei Traumatas! Bitte informiere dich, damit Du in Zukunfst einfühlsame Antworten geben kannst, die mit der Lebensrealität von traumatiserten Menschen zu tun habe. Und nicht Fragen stellst, die schon wertend klingen. Und vor allem sollte man sich bei sensiblen Themen Basiswissen aneigenen, um keinen Schaden anzurichten bei Menschen, die ohnehin schon schwer geschädigt wurden.

Reine Logik: Da Du nciht nachgefragt hast und die Situation so nicht näher kennen kannst, sollte man immer in Betracht ziehen, dass der Täter weiter frei rumläuft und somit ausserhalb der Wohnung Gefahr droht. Ganz ohne Recherche im psychologischen Bereich.

Nachdem ich das oben schrieb, hab ich mal kurz Chat-GPT und Liama befragt. Und die Antworten ähneln meiner. In wenigen Minuten kann man mit KIs schnell Basiswissen erwerben. Bitte mach das, es sind sensible Themen für Verbrechensopfer. Und ein herunterspielen ihres Verhaltens kann ihnen schaden!

Andrea929  27.09.2024, 11:15
@nochnefrage

Vielen Dank für dein Feedback.

Das deine Argumente die richtigen sind, steht ja außer Frage wenn sie künstlich Intelligent bestätigt werden.

Damit folgst du ja der Fragestellerin, was es erneut bestätigt.

Mir erschließt sich die Handlungsweise und diese Argumentation in diesem Einzelfall überhaupt nicht.

Wie wir lesen, ist die potentielle sexuelle Nötigung im häuslichen Umfeld passiert, und die Gegenmaßnahme ist die Anzeige verbunden mit der Befürchtung das schlimmeres passiert.

In der Situation kann ich leider nicht verstehen, warum man / die Fragestellerin genau das Schlimmere daheim abwartet , in der Hoffnung das eine Anzeige unverzüglich bearbeitet wird und auch noch einen präventiven Effekt hat.

Sicherlich kann man so handeln, aber ich erlaube mir dennoch den Hinweis, das es vielleicht eher hilfreich ist, genau dieses risikobehaftet häusliche Umfeld zu verlassen.

Der Hinweis:

Was? Ich soll umziehen? Ich muss doch nicht nochmal bestraft werden?

geht für mich in die gleiche Richtung. Wenn Gefahr im Verzug ist, und keine Hilfe da ist, dann würde ich doch selber die Beine in die Hand nehmen und die Gefahrenzone verlassen.

Letztlich ist natürlich die Fragestellerin, genau wie die allermeisten anderen Menschen, für ihr Leben selber verantwortlich.

nochnefrage  27.09.2024, 12:28
@Andrea929

Ganz sicher bin ich mir nicht, ob Du das ironisch meinst.Mit der Bestätigung durch KI und der weiteren Begründung. KI sagt in solchen Sachen oft das richtige, und wenn man 2 oder mehr Systeme befragt, hat man schnell gute Ergebnisse.

Zu meinem Text: Für mich geht es hier um unterschiedliche Bereiche.

Zum einen der Umgang mit dem Menschen und seinem Verhalten. Das von mir beschriebene und der KI bestätigte hab ich auch zig mal woanders gelesen und von Sozialarbeiter*innen aus dem Bekanntenkreis erzählt bekommen, wenn ich mich mit ihnen über diese Thematik unterhielt. Emotionale Unterstützung ist mein Thema! Jemanden ausschließlich rational etwas zu erklären finde ich falsch, weil es bewirken kann, dass die Person sich in ihrer Not allein fühlt. Genau das Gegenteil sollte man erreichen. Sie stabilisieren, ihr sagen, dass ihr Verhalten in der Situation aus ihrer traumatisierten Sicht sehr nachvollziehbar ist.

Dann kommt hinzu, dass Du nicht hinterfragst, wer ist der Täter, woher kommt er, wo hält er sich auf etc.

Ich gehe nicht mehr aus dem Haus.

Wenn der Täter sich dort in der Nähe oft aufhält, sehr klug! Selbstschutz! Und generell oft ein Zeichen für generalisierte Verunsicherung, weil nichts mehr sicher scheint nach einem Angriff.

Was? Ich soll umziehen? Ich muss doch nicht nochmal bestraft werden?

Du antwortest einem frisch traumatisiertem Menschen rational. Das bringt eventuell nur weitere Schuldgefühle, Scham etc. Weil Du alles kritisierst, was hier aus Opfersicht kommuniert wird. Und das kann nicht im Sinne des Opfers sein.

Zumal die Logik in der Aussage nachvollziehbar ist. Gesetze sind oft weder gerecht noch logisch. Schon gar nicht aus Opfersicht.

Wenn Du helfen willst, ist es wichtig, auf die Situation einzugehen, mit allen Facetten. Und dazu gehört, die Opfersicht einzunehmen. Und auch emotional zu helfen, damit ein Zugang entsteht für das, was wichtig ist. Wobei Du das nicht wissen kannst, da Du es nicht erfragst, im Text steht es nicht! Ausserdem ist eine gewohnte Umgebung ein Sicherheitsfaktor, der ihr gerade fehlt. Vielleicht auch nicht, wegen der Verbechensnähe - wir wissen es nicht, es wurde nicht erfragt.

Also Dir fehlt Wissen, wie allen hier, um zum Umzug zu raten. Ja, manchmal müssen Gewalt- und Stalkingopfer zum Selbstschutz umziehen. Nur, das so rauszuhauen als ob es darum ginge, einen defekte Lampe am Auto zu ersetzen, und jemandem Druck zu machen, der sich nicht entscheiden kann, passt nicht! Hier geht es nicht um Logik, sondern um Wirksamkeit. Wie kann man einem Gewaltopfer helfen. Dazu braucht es Einfühlung, Kenntnis der Situation. Das ist, was ich mitteilen möchte.

Das www.hilfetelefon.de z.B. ist geschult im Umgang mit Menschen, die gerade traumatisiert wurden, daran zu verweisen z.B. kann sehr hilfreich sein.

Andrea929  27.09.2024, 13:30
@nochnefrage

Lieben Dank für dein Feedback:

Also Dir fehlt Wissen, wie allen hier, 

Natürlich fehlt mir das Wissen, das ist hier eine Laienforum, das wird sicher auch der Fragestellerin bewusst sein.

Ob das allen hier so geht, weiß ich nicht, aber ich finde es gut, das dir das auch über dich bewusst ist.

Wobei Du das nicht wissen kannst, da Du es nicht erfragst,

Wozu sollte ich das tun? Die Fragestellerin wird soviel preis geben, wie sie meint das es hilfreich ist.

Dann kommt hinzu, dass Du nicht hinterfragst, wer ist der Täter, woher kommt er, wo hält er sich auf etc.

Zum einem bin ich nicht die Ermittlungsbehörde, zum anderen ist mit der Beschreibung im "häuslichen Umfeld" doch wohl alles gesagt was zu sagen ist.

Die angezeigte sexuelle Nötigung ist also daheim passiert, wer auch immer als Beschuldigte (r) angezeigt wurde hat also hier Zugang.

muss ich wirklich erst warten bis was schlimmeres passiert?

Nein, muss sie eben nicht, sie könnte auch den vermeintlichen Tatort verlassen.

Ausserdem ist eine gewohnte Umgebung ein Sicherheitsfaktor, der ihr gerade fehlt. 

Genau das ist ja das Problem, die gewohnte Umgebung ist zum Risikogebiet geworden, Sicherheit findet sie dort anscheinend nicht.

Hier geht es nicht um Logik, sondern um Wirksamkeit. Wie kann man einem Gewaltopfer helfen. 

Genau so sehe ich das auch. Die logische Konsequenz aus einer berechtigten Anzeige ist das entfernen des möglichen Täters aus dem Umfeld. Hilft aber wenig, wenn die Ermittlungen sich ziehen, oder die vermeintliche Tat juristisch anders bewertet wird.

Wie auch immer wir das sehen, meiner Meinung nach gibt es zur Frage inzwischen viele Anregungen zur Handlung, und ob bzw. was davon in Frage kommt wird sie selber entscheiden können.

BejedAsch 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 15:44

Hallo, das habe ich gemacht! Es passiert nichts!

Antwort der Kripo: Es dauert.

Andrea929  25.09.2024, 15:45
@BejedAsch

Wenn es dauert, passiert ja auch was.

Da wird dir wenig übrig bleiben, außer warten was passiert bzw. die häusliche Umgebung zu wechseln.

BejedAsch 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 16:11
@Andrea929

Was? Ich soll umziehen? Ich muss doch nicht nochmal bestraft werden?

Andrea929  25.09.2024, 16:15
@BejedAsch

Nach deiner eigenen Aussage, wartest du damit darauf das was schlimmeres passiert?

Da könnte man schon überlegen, ob man selber nicht den ersten Schritt macht und sich in Sicherheit begibt.

Aber letztlich ist das deine alleinige Enscheidung.

ruhrgur  25.09.2024, 18:21
@BejedAsch
Es passiert nichts!

Was erwartest du denn, was passiert? Bis zur Entscheidung über eine Anklageerhebung wird es einige Monate dauern. Weitere Schritte, wie etwa eine Gewaltschutzanordnung, werden nicht von Amts wegen durchgeführt sondern müssen vom Geschädigten angestoßen werden.

BejedAsch 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 20:05
@Andrea929

Ich habe erwartet, daß der Täter zeitnah erfährt, daß ich Anzeige erstattet habe und das zumindest Ermittlungen angelaufen sind! Es gibt noch nicht mal einen Sachbearbeiter!

Andrea929  26.09.2024, 10:17
@BejedAsch

Gegenstand der Ermittlungen ist zu klären ob überhaupt eine Tat vorliegt und es somit einen Täter gibt.

Bisher gibt es nur einen von dir Beschuldigten gegen den vermutlich, jetzt oder später, ermittelt wird.

Das du eine Anzeige erstattet hast, kannst du doch selber dem Beschuldigten mitteilen, das wäre dann der kürzeste Weg.

Und es passiert nichts?

Doch, selbstverständlich passiert etwas. Sexuelle Nötigung ist ein Offizialdelikt, entsprechend werden auch wenn lediglich eine Online-Strafanzeige vorliegt, Ermittlungen aufgenommen. Dies dauert entsprechend. Gegebenenfalls wird die StA dich als Geschädigten auch noch einmal zur mündlichen Vernehmung einbestellen.

Wo kann ich mich hinwenden?

Was ist denn dein konkretes Anliegen, zu dem du eine Ansprechstelle brauchst? Sofern du weitere Unterstützung im Fortgang des Verfahrens brauchst oder mit jemandem über das was dir passiert ist sprechen möchtest, ist der Weisse Ring e. V. im Zweifel gerne für dich da.

https://weisser-ring.de/hilfe-fuer-opfer/hilfe-vor-ort

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

BejedAsch 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 20:09

Mit dem weisser Ring habe ich schlechte Erfahrungen gemacht. Der hat mal einen Täter vertreten, und diesen als Opfer vertreten! Schlechte Kindheit und so! Das brauche ich nicht! PS dabei ging es nicht um mich.

ruhrgur  25.09.2024, 20:32
@BejedAsch

Der Weisse Ring „vertritt“ niemanden; es handelt sich um den größten gemeinnützigen Verein für die Beratung und Unterstützung von Opfern einer Straftat.

BejedAsch 
Beitragsersteller
 26.09.2024, 14:43
@ruhrgur

Man stellt im Zweifel Anwälte zur Verfügung! Und damals hat man den Täter als Opfer dargestellt. Gott sei Dank wurde er dennoch verurteilt!

superseegers  25.09.2024, 17:39

Wieso sollte die StA die Zeugin vernehmen? Das macht in 99,8% der Fälle die Polizei.

ruhrgur  25.09.2024, 18:19
@superseegers

Die StA ist Herrin des Ermittlungsverfahrens und ordnet dies im Zweifel an; die letztendliche Durchführung übernimmt natürlich meist die Polizei, bei Sexualdelikten i. d. R. das LKA.

superseegers  27.09.2024, 12:11
@ruhrgur

Wenn das Opfer zur Polizei kommt und anzeigt, weiß die StA nicht einmal davon, dann wird schon vernommen und untersucht.

Das LKA macht das vielleicht in Stadtstaaten wie HB, HH oder sonstwas. Oder meinst Du in Niedersachsen kommt ein Beamtenteam aus Hannover nach Leer zu einer Vernehmung für eine Vergewaltigung?

ruhrgur  27.09.2024, 15:10
@superseegers

Wenn man persönlich erscheint, wird man natürlich auch direkt als Zeuge vernommen, das ist im hier vorliegenden Fall aber nicht gegeben. Normalerweise teilt die StA dann der Polizei mit, dass diese bitte den Geschädigten noch einmal vernehmen soll, wenn bisher lediglich schriftliche Angaben vorliegen.

In deinem Beispiel, wäre die StA Aurich zuständig, diese leitet die Ermittlungen und würde im Zweifel die PI Leer darum bitten, den Geschädigten zu vernehmen. Damit dass hier nicht direkt das LKA zuständig ist, hast du natürlich recht, in Niedersachsen wird dieses erst bei überregionaler Bedeutung des Falls tätig. Ich bin hier von dem ausgegangen, was ich persönlich kenne; in meinem Bundesland ist das LKA bei Sexualstraftaten grundsätzlich zuständig, egal welches Ausmaß diese haben.

Hi, es tut mir leid, das einige Antworten hier mit wenig Einfühlung sind.

Es gibt Hotlines für Gewaltopfer. www.hilfetelefon.de. Für Beratung ausserhalb von Deutschland bitte dorthin schreiben.