Hab ne wichtige frage??

4 Antworten

Wäre das eine Vergewaltigung?

Selbstredend. Es handelt sich hier um einen besonders schweren Fall der sexuellen Nötigung bzw. Vergewaltigung (§ 177 VI 2 Nr. 1 StGB).

Weil es ja immer heißt nein heißt nein, aber das Mädchen hat nicht nein gesagt.

Ein wörtliches 'nein' ist nicht notwendig. Entscheidend ist, dass der Täter gegen den erkennbaren Willen des Geschädigten handelt, was hier klar der Fall ist, wenn es zu Abwehrhandlungen, Schreien, etc. kommt.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Lillybaeri 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 14:22

Und wenn das Mädchen gewürgt wird, und sie hochgehen möchte. Und der junge sie ins Bett drückt und die Arme festhält

Wäre das auch eine Vergewaltigung?

Und erkennbar das sie nicht will?

Lillybaeri 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 14:17

Also ist es erkennbar das man nicht wenn man vor schmerzen schreit?

ruhrgur  20.09.2024, 14:25
@Lillybaeri

Dem Geschlechtsverkehr wurde nicht zugestimmt, die Geschädigte schreit vor Schmerzen und wird vom Täter aktiv nach unten gedrückt. Selbstredend wird hier dem erkennbaren Willen zuwidergehandelt...

Lillybaeri 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 14:27
@ruhrgur

Am Telefon hätte das Mädchen zu Sex ja gesagt

ruhrgur  20.09.2024, 14:30
@Lillybaeri

Das spielt keine Rolle. Die Person hat sich verbal durch Schreien sowie durch Abwehrhandlungen gegen den Geschlechtsverkehr gewehrt. Sofern man nicht im Voraus explizit abgesprochen hat, dass man auf irgendwelche merkwürdigen Rollenspiele steht und das so möchte, ist hier der erkennbare Willen klar ignoriert worden und eine Vergewaltigung zu bejahen.

Lillybaeri 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 14:32
@ruhrgur

Das Mädchen hatte dann auch sehr Angst, als sie dann mit der Person war

Lillybaeri 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 14:33
@ruhrgur

Und wenn das Mädchen gewürgt wird, und sie hochgehen möchte. Und der junge sie ins Bett drückt und die Arme festhält

Wäre das auch eine Vergewaltigung?

Und erkennbar das sie nicht will?

Lillybaeri 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 14:56
@ruhrgur

Das Mädchen wurde auch ziemlich überrumpelt am Telefon, und war ein ziemlich unsicheres ja

Lillybaeri 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 16:02
@ruhrgur

Und wenn ein Mädchen aus angst dem Sex zustimmt und unterm Sex möchte sie nicht mehr und sie wird festgehalten. Ist das dann auch eine Vergewaltigung?

ruhrgur  20.09.2024, 16:07
@Lillybaeri

Erneut: Ob im Voraus zugestimmt wurde, ist egal. Wenn die Person, in die eingedrungen wird, während dem Geschlechtsakt zum Ausdruck bringt, dass sie dies nicht möchte und die eindringende Person ihre Handlungen fortsetzt, liegt Vergewaltigung vor.

Es muss hier nicht explizit „nein“ gesagt werden, es kommt einzig auf den erkennbaren Willen an. Dieser kann auch durch Schmerzschreie oder Abwehrhandlungen erkennbar gemacht werden.

Lillybaeri 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 17:43
@ruhrgur

Und wenn das Mädchen gewürgt wird, und hochgehen möchte. Und der junge sie ins Bett drückt und die Arme festhält

War das von dem Mädchen dann auch eine abwehrhandlung und erkennbar das sie nicht möchte ?

ruhrgur  20.09.2024, 17:50
@Lillybaeri

Die Antwort ändert sich nicht, nur weil du deine Frage hier zum dritten Mal wiederholst...

Lillybaeri 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 17:54
@ruhrgur

Tut mir leid, hab die Antwort erst jetzt gelesen

Wie wäre die Rechtslage, wenn die Tat von mehreren begangen wird.

Und das Mädchen versucht sich bei der ersten person zu wehren, aber keine chance hat. Und dann in eine art Schock fällt und angst hat. Und dann macht was die anderen von ihr wollen

Wäre das auch Vergewaltigung?

ruhrgur  20.09.2024, 18:06
@Lillybaeri

Zum fünften Mal: Wenn gegen den erkennbaren Willen der Person gehandelt wird, liegt eine Vergewaltigung vor. Eine Person, die sich gegen einen Täter zur Wehr setzt, ist offenkundig auch nicht damit einverstanden, wenn sie hinterher von mehreren anderen Personen angegangen wird.

Das ist ganz eindeutig eine Vergewaltigung, Wie widerlich. Umgehend zur Anzeige bringen.


Lillybaeri 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 13:56

Hat man da Chancen vor Gericht? Weil sie hat ja nicht nein gesagt

Zählt schreien vor schmerzen als nein

Nussbecher  20.09.2024, 14:07
@Lillybaeri

Sie muss zum Arzt die Verletzungen festhalten und umgehend zur Polizei um Spuren zu sichern. Es muss nicht "nein" gesagt werden, dazu hatte sie in der Situation ja gar keine Chance. Dieser Typ gehört hinter Gitter und zwar schnellstmöglich.

Ja, das ist eine Vergewaltigung. Da muss man nicht nein sagen.