Hab ne wichtige frage??
Ich hab ne wichtige frage, und ob man da Anzeige machen kann
Wenn ein Junge ein Mädchen umdreht, das die in bauchlage liegt. Mit dem ganzen Körpergewicht auf sie liegt. Das sie keine Luft mehr bekommt. In sie eindringt. Und sie vor Schmerzen schreit. Sie hochgehen möchte. Aber er sie dann mehr mit Körpergewicht runterdrückt
Wäre das eine Vergewaltigung?
Und kann man ein Schreien vor schmerzen als nein sehen?
Weil es ja immer heißt nein heißt nein, aber das Mädchen hat nicht nein gesagt. Sondern geschrien vor schmerzen
4 Antworten
Wäre das eine Vergewaltigung?
Selbstredend. Es handelt sich hier um einen besonders schweren Fall der sexuellen Nötigung bzw. Vergewaltigung (§ 177 VI 2 Nr. 1 StGB).
Weil es ja immer heißt nein heißt nein, aber das Mädchen hat nicht nein gesagt.
Ein wörtliches 'nein' ist nicht notwendig. Entscheidend ist, dass der Täter gegen den erkennbaren Willen des Geschädigten handelt, was hier klar der Fall ist, wenn es zu Abwehrhandlungen, Schreien, etc. kommt.
LG
Und wenn das Mädchen gewürgt wird, und sie hochgehen möchte. Und der junge sie ins Bett drückt und die Arme festhält
Wäre das auch eine Vergewaltigung?
Und erkennbar das sie nicht will?
Dem Geschlechtsverkehr wurde nicht zugestimmt, die Geschädigte schreit vor Schmerzen und wird vom Täter aktiv nach unten gedrückt. Selbstredend wird hier dem erkennbaren Willen zuwidergehandelt...
Am Telefon hätte das Mädchen zu Sex ja gesagt
Das spielt keine Rolle. Die Person hat sich verbal durch Schreien sowie durch Abwehrhandlungen gegen den Geschlechtsverkehr gewehrt. Sofern man nicht im Voraus explizit abgesprochen hat, dass man auf irgendwelche merkwürdigen Rollenspiele steht und das so möchte, ist hier der erkennbare Willen klar ignoriert worden und eine Vergewaltigung zu bejahen.
Das Mädchen hatte dann auch sehr Angst, als sie dann mit der Person war
Und wenn das Mädchen gewürgt wird, und sie hochgehen möchte. Und der junge sie ins Bett drückt und die Arme festhält
Wäre das auch eine Vergewaltigung?
Und erkennbar das sie nicht will?
Das Mädchen wurde auch ziemlich überrumpelt am Telefon, und war ein ziemlich unsicheres ja
Und wenn ein Mädchen aus angst dem Sex zustimmt und unterm Sex möchte sie nicht mehr und sie wird festgehalten. Ist das dann auch eine Vergewaltigung?
Erneut: Ob im Voraus zugestimmt wurde, ist egal. Wenn die Person, in die eingedrungen wird, während dem Geschlechtsakt zum Ausdruck bringt, dass sie dies nicht möchte und die eindringende Person ihre Handlungen fortsetzt, liegt Vergewaltigung vor.
Es muss hier nicht explizit „nein“ gesagt werden, es kommt einzig auf den erkennbaren Willen an. Dieser kann auch durch Schmerzschreie oder Abwehrhandlungen erkennbar gemacht werden.
Und wenn das Mädchen gewürgt wird, und hochgehen möchte. Und der junge sie ins Bett drückt und die Arme festhält
War das von dem Mädchen dann auch eine abwehrhandlung und erkennbar das sie nicht möchte ?
Die Antwort ändert sich nicht, nur weil du deine Frage hier zum dritten Mal wiederholst...
Tut mir leid, hab die Antwort erst jetzt gelesen
Wie wäre die Rechtslage, wenn die Tat von mehreren begangen wird.
Und das Mädchen versucht sich bei der ersten person zu wehren, aber keine chance hat. Und dann in eine art Schock fällt und angst hat. Und dann macht was die anderen von ihr wollen
Wäre das auch Vergewaltigung?
Zum fünften Mal: Wenn gegen den erkennbaren Willen der Person gehandelt wird, liegt eine Vergewaltigung vor. Eine Person, die sich gegen einen Täter zur Wehr setzt, ist offenkundig auch nicht damit einverstanden, wenn sie hinterher von mehreren anderen Personen angegangen wird.
Das ist ganz eindeutig eine Vergewaltigung, Wie widerlich. Umgehend zur Anzeige bringen.
Hat man da Chancen vor Gericht? Weil sie hat ja nicht nein gesagt
Zählt schreien vor schmerzen als nein
Sie muss zum Arzt die Verletzungen festhalten und umgehend zur Polizei um Spuren zu sichern. Es muss nicht "nein" gesagt werden, dazu hatte sie in der Situation ja gar keine Chance. Dieser Typ gehört hinter Gitter und zwar schnellstmöglich.
Nein das ist normal
Ja, das ist eine Vergewaltigung. Da muss man nicht nein sagen.
Hat man da Chancen vor Gericht? Weil sie hat ja nicht nein gesagt
Zählt schreien vor schmerzen als nein
Also ist es erkennbar das man nicht wenn man vor schmerzen schreit?