Sehr geehrter Fragesteller!
Sie können ein Grundstück im Privatvermögen nach Ablauf einer Haltedauer von 10 Jahren einkommensteuerfrei veräußern, günstigere Regelungen für selbstbewohnte Grundstücke vorbehalten. Maßgeblich für die Fristberechnung sind Abschluss von Kauf- und Verkaufvertrag.
Sie dürfen schon vor Ablauf der 10-Jahres-Frist eine Suchanzeige schalten. Ein weitgehender Vorvertrag oder ein tatsächlicher Vollzug des Geschäfts (Übergabe von Grundstück und Geld) werden aber einer Veräußerung gleichgesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Steuerberater Jakob Röß
Röß Online-Steuerberatung UG (haftungsbeschränkt)
Mangels entgeltlicher Beauftragung und vollständiger Kenntnis über Ihre persönliche Situation wird von mir die Haftung für Fehlberatung für diese Antwort ausgeschlossen.