Keiner hat sie gezwungen, 1. Kinder zu bekommen, 2. gar nicht oder nur in Teilzeit zu arbeiten.
Zudem sind ihr Kindererziehungsjahre angerechnet worden, das darf man nicht vergessen.
Keiner hat sie gezwungen, 1. Kinder zu bekommen, 2. gar nicht oder nur in Teilzeit zu arbeiten.
Zudem sind ihr Kindererziehungsjahre angerechnet worden, das darf man nicht vergessen.
Selbstjustiz ist zum Glück verboten.
Der Erbe ist zur Übernahme der Kosten der Bestattung aus dem Nachlass verpflichtet. Bestattungspflicht besteht grundsätzlich für Ehegatten und Kinder, ABER gibt es einen Erben/ mehrere, dann sind die dafür zuständig.
"Stief"eltern sind manchmal die besseren Eltern.
Da musst du auf die Änderung ab Mai 2025 warten und auch dann geht es nicht. Du kannst dann aber den Namen deiner Mutter annehmen.
Ein Berliner Testament ist eines unter Ehepaaren, da sind Kinder höchstens die Erben.
Nein, muss er nicht. Wenn du an dem Tag aus zwingenden Gründen nicht kannst, dann ruf heute im Wahlbüro an, gib an, warum du deiner Bürgerpflicht nicht nachkommen kannst. Die Gründe sind wenig.
Du bist nicht den ganzen Tag dort, morgens zur Einteilung und dann entweder im Frühdienst bis ca. 13.00h und dann wieder ab 18.00h zum Auszählen oder im Spätdienst ab 13.00h bis Ende der Auszählung.
Und ja, die Kommune kann dich als Bürger dazu verpflichten, erscheinst du nicht, bekommst du ein Ordnungsgeld verpasst, das kann bis zu 1.000,-- Euro betragen.
Gehst du hin, bekommst du auch ein "Erfrischungsgeld" je nach Bundesland unterschiedlich, in NRW sind es 60,-- Euro.
Du kannst von ihm fordern, dass er die 1 m wieder aufbaut, das war es. Wenn du einen Nachbarschaftskrieg beginnen willst, dann fröhliches Miteinander.
Nein, erstens sind die vernichtet und zweitens müsstest du eine Vollmacht deines Vaters haben, der dir die Einsicht erlauben würde.
Solange du das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet hast, kannst du weiter in der kostenfreien Familienversicherung bleiben. Ab dem Tag, an dem du 23 wirst, musst du dich selbst versichern für ca. 230,-- Euro/Monat.
Bloß nicht dort. das kostet extra. Wende dich an dein Amtsgericht, Grundbuchstelle, dann bekommst du ihn für 10,-- Euro.
Nein, kann er nicht. Aber sicher warst du doch in ärztlicher Behandlung und dein Arzt kann es dir bestätigen, dass du schwanger warst.
In einigen Bundesländer gibt es das im Laufe des Tages in bar. Andere sind auf die Überweisung umgestiegen. In NRW bisher nie länger als 4 Banktage nach dem Wahltag erlebt.
Bei unregelmäßigen Gehaltsabrechnungen wird ein Mittel der letzten 3 Monate vor Beginn der AU zugrunde gelegt.
Nicht nur in letzter Zeit, sondern schon immer. Verpackungsmüll vermieden, wo es geht seit eh und je. Lose Ware kaufen, regional auf dem Markt etc.
Nein, da es sich um ein nicht europaweites Problem handelt. Man wird Notwahllokale einrichten und ganz persönlich glaube ich, vielen ist jetzt der Kopf nach ganz anderen Dingen, von denen, die dort betroffen sind, als ein europäisches Parlament zu wählen.
Der Prozeß läßt sich nicht mehr aufhalten.
Wende dich an deinen Anwalt, er soll die Zuweisung der ehelichen Wohnung beantragen, dann muss er ausziehen.
Wenn es "Überstunden" aus angesammelter Gleitzeit ist, dann baut man sie ab, wie auf, indem man an anderen Tagen dann weniger arbeitet. Einen Anspruch darauf, sie in Tagen abgegolten zu bekommen (wie Urlaubstage) gibt es nicht.
Und aus dienstlichen Gründen kann ein Arbeitgeber den Urlaub verwehren, wenn z.B. die Personaldecke eng ist oder andere, die im Betrieb verbleiben, dann Urlaub haben.
Wende dich an deine Gewerkschaft oder einen Anwalt für Arbeitsrecht oder klage beim zuständigen Arbeitsgericht.
Bei ambulanter (häuslicher) Pflege haben Pflegebedürftige die Wahl, ob sie Pflegesachleistungen oder ein Pflegegeld beziehen wollen. Je nach Pflegegrad sind die Mittel unterschiedlich hoch. Alle, die als Pflegesachleistung einen professionellen Pflegedienst beauftragen, erhalten die Kosten dieser häuslichen Pflegehilfe bis zu einer gesetzlich festgelegten Höhe erstattet. Übersteigen die Pflegekosten das ausgezahlte Geld für den jeweiligen Pflegegrad, müssen die Pflegebedürftigen die restlichen Kosten tragen. Alternativ können Versicherte ihre Pflege auch selbst organisieren und dafür ein Pflegegeld zur freien Verwendung beantragen. Auch eine Kombination aus beiden Leistungen ist möglich. Mehr Informationen dazu gibt es unter: www.pflegeberatung.de
Wer ein Inkasso am Hals hat, hat vorher an irgendeiner Stelle Schulden gemacht. Die gilt es nun zu tilgen.
Geh zu einer Schuldnerberatung und melde Privatinsolvenz an, dann erst hast du deine Ruhe, wenn es klappt.
Und irgendwann wirst du auch h kein neues Konto mehr eröffnen können.