Nein

Natüürlich könnten Nazis Massenmorde anb Muslimen verüben. Aber das wäre nicht "das Gleiche" wie der Mord an den Juden. Der Mord an den Juden geschah aus Antisemitismus, , nicht aus Rassismus. Beides sind ganz verschiedene Phänomene. Der Antisemit meint, "der" Jude sei schlau, reich, und es gäbe eine jüdische Verschwörung zur Erlangung der Weltherrschaft. Der Rassist meint, andere "Rassen" seien minderwertig, faul und kriminell. Von einer "muslimischen Weltverschwörungstheorie" hat man noch nie etwas gehört.

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"Demokratisch" ist nicht das Gegenteil von "Kommunistisch". Das Gegenteil von "Kommunistisch" ist "kapitalistisch", Das Gegenteil von "Demokratie" ist "Diktatur".

Eine Gesellschaft kann demokratisch, aber kommunistisch sein. Ein Gesellschaft kann auch kapitalistisch, aber eine Diktatur sein.

Ideologie ist es, "kapitalistisch" und "demokratisch" als gleichbedeutend zu betrachten. So, als könte es Demokratie nur zusammen mit dem Kapitalismus geben.

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Die Leute bräuchten eine Eheberatung, bevor sie heiraten. Danach ist es zu spät.

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Ja, das kann passieren. Allerdings kommt in diesem Fall auch eine Mithaftung der Kindesmutter oder deren Eltern in Betracht. Dein Vater müsste also wahrscheinlich nicht den vollen Betrag aufbringen.

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Das kann nicht sein

Das die Studentin die Konsequenzen ihre rechten Gegröles tragen muss, geht voll in Ordnung. Dass die Uni-Direktorin sich herausreden kann, dagegen nicht.

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Also ich liebe meine Frau. Da bleibt für eine Liebe zu irgendeiner Staats- oder Gesellschaftsform nichts mehr übrig. Für Pizza übrigens auch nicht.

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Alle Fragen kann man ganz klar mit "Nein" beantworten.

Erstens muss auch in diesem Fall das Trennungsjahr abgewartet werden, bevor die Scheidung eingereicht werden darf. Dass ein Ehegatte "fremd geht", ist nun wirklich kein seltener Ausnahmefall, der es rechtsfertigen würde, ausnahmsweise einmal die Scheidung schneller zu vollziehen.

Zweitens hat dieser Umstand für sich genommen keinerlei Auswirkungen auf den Versorgungsausgeich, den Vermögensausgleich, den Unterhalt usw. Das Schuldprinzip gilt im Scheidungsrecht nicht und grundsätzlich auch nicht bei den Scheidungsfolgesachen.

Drittens bringt es oft nichts, solche Vorwürfe anzubringen, denn die Gegenseite hat dann schnell Gegenvorwürfe parat.

Viertens: für die Frage des Sorgerechts ist das Fremdgehen der Mutter völlig uninteressant. Das Femdgehen verletzt nicht das Kindeswohl, erst recht nicht wenn sie die Kinder offenbar nicht vernachlässigt hat, sondern in die Obhut ihrer Mutter gegeben hat. Die Mutter hat dadurch auch nicht bewiesen, dass sie nicht zur Erziehung geeignet wäre.

Solche Versuche, den anderen Ehegatten niederzumachen,. sollte man sich sparen,. Sie gehen fast immer nach hinten los. Wenn der Vater dermaßen schlecht über die Mutter spricht, vielleicht sogar noch zur Kenntnisnahme der Kinder, kann es sogar im Extremfall dahin kommen, dass sein Umgangsrecht eingeschränkt wird.

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Die Deutschen unddie Franzosen schaffen es ja nicht einmal, in einem gemeinsamen Staat zu leben. Und ausgerechnet die Israelis und die Palästinenser?

Nicht zu vergessen, dass die Regierung der Palästinenser, die Hamas, die Vernichtung Israels im Programm hat.

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Ob der Vater mehr verdient, spielt keine Rolle. Wenn das Kind bei der Mutter bleibt, muss der Vater Kindesunterhalt zahlen. Das Kind ist also in beiden Fällen gleich gut finanziell versorgt.

Offenbar kann der Vater aber das Kind tatgsüber nicht betreuen. Das Kind seiner Mutter zur Betreuung zu übergeben, ist keine Option. Denn die Betreuung hat grundsätzlich durch die Eltern zu erfolgen. Hier ist die Kindesmutter allso klar im Vorteil, wenn sie tagsüber das Kind betreuen kann.

Angstörungen oder andere Krankheiten der Mutter sprechen nur dann gegen sie, wenn sie deshalb das Kind nicht betreuen kann oder sogar durch ihr Verhalten eine Kindeswohlgefährdung verursacht.

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Wenn es gute Freunde sind, auf deren Freundschaft Du Wert legst, versuche sie zu überzeugen. Dass von einem "Genozid" Israels nun wirklich nicht die Rede sein kann, und zwar auch dann nicht, wenn man einige Maßnahmen der Verteidigung für überzogen hält. Genozidal ist dagegen die Hamas, die in ihrem Programm die Vernichtung Israels als Ziel stehen hat. Und konfrontiere sie vielleicht mit der Frage, ob die doppelten Standards, die sie in Bezug auf Israelis einerseits und Hamas-Terroristen andererseits anwenden, vielleicht etwas damit zu tun haben, dass sie als Deutsche endlich mal "guten Gewissens" gegen Juden sein wollen?

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Wenn Du nur 1.100,- Euro bekommst, arbeitest Du auf keinen Fall in Vollzeit. Dazzu bist Du aber verpflichtet. Oder Du musst zu deinem Halbtagsjob noch einen Nebenjob annehmen. In beiden GFällen könntest Du die 230,- Euro locker zahlen.

Übrigens: Bevor du auch nur faran denken darfst, deine Lebenswünsche zu verwirklichen, musst Du erst einmal den Kindesunterhalt sicherstellen. Das geht vor.

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Das liegt vor allem daran, weil sie glauben, nunmehr eine so große Anzahl von Mitbürgern auf ihrer Seite zu haben, dass sie sich nicht mehr verstecken müssen. Die Mehrheit der Menschen, die mit diesem Gesocks nichts zu tun haben will, muss sich daher immer wieder und viel mehr noch als bisher von diesen Leuten distanzieren. Deswegen ist es gut, dass die Videos mit diesen Leuten im Fernsehen gezeigt werden. Solche Leute müssen "Angst" haben, morgens beim Bäcker ausgebuht zu werden. Sie müssen Angst haben, dass ihr Arbeitgeber sie erkennt und Konsequenzen zieht. Wenn sie im öffentlichen Dienst arbeiten, müssen sie Angst haben, dass sie rausfliegen. Sie müssen Angst haben, dass der Vermieter sie nicht nimmt, weil er Ärger mit anderen Mietparteien fürchtet. Kurz, sie müssen auf allen Ebenen spüren, dass wir nichts mit Ihnen zu tun haben wollen, solange sie solches Gedankengut äußern. Dazu gehört auch, dass wir uns empören, wenn wir so etwas im Bus, am Nachbartisch in der Kneipe oder beim Fußballabend hören. Deshalb finde ich es auch richtig, dass die Kirchen erklärt haben, dass AfD-ler nicht als Mitglieder willkommen sind. Und dass der Wirt der Kneipe auf Sylt den Typen lebenslanges Hausverbot erteilt hat. Dann, so ist zu hoffen, werden die Leute wieder in ihren Löchern verschwinden und sich jedenfalls nicht mehr öffentlich so äußern.

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Der höchste Unterhaltsbetrag für ein volljähriges Kind beträgt nach der Düsseldorfer Tabelle 1.128,- Euro monatlich.

Du selber hast folgendes Einkommen:

  • 750,- Euro Ausbildungsvergütung, wovon 100,- Euro anrechnungsfrei bleiben. Also 650,- Euro werden angerechnet.
  • 250,- Euro Kindergeld. Dieses Kindergeld steht erwachsenen Kindern selber zu. Das sind dann also zusammen schon mal 900,- Euro.
  • Ein Teil des Nebenjob-Einkommens wird ebenfalls angerechnet. Allerdings maximal die Hälfte, da es eigentlich nicht vorgesehen ist, dass Du neben der Ausbildung noch einen Nebenjob machst. Wenn man die Hälfte anrechnet, also 250,- Euro, dann sind die 1.128,- Euro erreicht. Wenn man weniger als die Hälfte anrechnet, z.B. nur 1/4, dann ist nich ein kleiner Unterhalt von vielleicht 100,- Euro "drin". Das hängt dann aber vom Einkommen deiner beiden Eltern ab. Denn den höchsten Satz gibt es nur bei einem zusammenaddierten Einkommen der Eltern von mehr als 9.700,- Euro monatlich.
  • Falls deine Eltern zusammen weniger als 7.200,- Euro monatlich verdienen, steht Dir nichts mehr zu. Denn bei 7.200,- Euro läge der Unterhalt bei 963,- Euro, und dieser Betrag ist allemal durch dein eigenes Einkommen abgedeckt.
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Wenn die begründete Gefahr besteht, dass der Vater während des Umgangs erheblich gegen das Kindeswohl handelt. Also z.B. das Kind misshandelt, das Kind entführt, sich mit dem Kind an gefährliche Ort begibt oder ganz einfach ein Kleinkind vernachlässigt.

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Davon kann ich nur dringend abraten. Du würdest Dich wegen Beterugs strafbar machen.

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