Die professionellen Kompetenzen eines Notfallsanitäters sind essenziell, um in Notfallsituationen lebensrettende Maßnahmen zu ergreifen. Die Frage “Was darf ein Notfallsanitäter?” repräsentiert ein wichtiges öffentliches Anliegen. Generell sind Notfallsanitäter berechtigt, grundlegende medizinische Verfahren zur Notfallversorgung durchzuführen und unter bestimmten Bedingungen selbstständig Medikamente zu verabreichen. Dabei steht immer das Ziel im Vordergrund, lebensbedrohliche Zustände zu stabilisieren und schwerwiegende Folgeschäden zu verhindern.

Befugnisse: Was darf ein Notfallsanitäter? (notfallsanitaeter-aktuell.de)

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Haus gekauft und arglistige Täuschung festgestellt, Rücktritt möglich?

Hallo wir haben uns letztes im Mai ein Einfamilienhaus gekauft. In der Verkaufsanzeige stand „Kernsanierte Fabrikantenvilla“ man konnte keine Mängel oder so sehen alles war von außen her in Ordnung.. wir dachten also 1-2 Durchbrüche, neue Fenster und das war’s. Dann kam eins nach dem anderen.. Elektrik muss komplett neu gemacht werden.. der Keller der angeblich trocken sein sollte, wurde mir bei Besichtigung gesagt da ich extra nachgefragt hatte. Dieser ist nasser als nass, die komplette bodenplatte muss ersetzt werden.. und und und… lange habe ich mit meinem Freund diskutiert dagegen vor zugehen.. nur ist das mit dem nachweisen immer so eine Sache, meinte mein Mann. Also haben wir erstmal mit den Rückbau gewisser Dinge begonnen um die Probleme zu beheben.. während des Rückbaus kamen weitere Mängel zum Vorschein. Weil wir jetzt doch gerichtlich vorgehen wollen hatten wir heute einen Gutachter da.. dieser meinte zum Schluss das dies eine Bauruine sei, also Abriss.

MEINE FRAGE; ist es möglich dadurch das es arglistige Täuschung war den Kaufvertrag rückgängig zu machen.. auch wenn es jetzt einem Rohbau entspricht vom Aussehen her?

vielleicht weiß das ja jemand und kann mir helfen mein Mann meint das es in diesem Zustand nicht mehr Gänge da wir es wieder so machen müssten wie wir es bekommen haben.. aber die Mängel waren da ja auch da nur versteckt, bewohnbar wäre es trotzdem nicht mehr gewesen.

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  1. kennen wir den Vertrag nicht
  2. man hatte bestimmt Zeit einen Gutachter zu beauftragen
  3. kernsaniert - bräuchte man eigentlich nur die Möbel reinstellen und einziehen

schätze das ist jetzt dein Haus

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das steht bestimmt irgendwo in den AGB

4-stelligen Betrag - aaua, was wir dir für den Strom gezahlt?

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Gassi - bestimmt nicht, so am Anfang bestimmt alle 2-3 Std. raus - nach dem Schlafen, Spielen, Fresschen - und am Anfang bestimmt auch nachts

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da man seinen Stundenlohn nicht kennt - keine Aussage

der Reifen muss runter und der Mantel muss abgezogen werden. das Ventil wird von hinten eingezogen

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Einzige Option auf eine andere Airline auszuweichen ist ein mehrfaches Umsteigen was weder ich noch meine Tante schaffen.

mehr kannst nicht machen - oder auf dem Landweg den Rückweg antreten

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wenn die Wanne verkleidet ist - kommst du gar nicht an die Rückseite zum Gegenhalten.

wenn die Schraube gelöst ist, fällt das nach unten. und ohne Abriss kommst da nicht mehr ran

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für dich ist das Arbeitszeit - und zu zahlen

253 Arbeitstage und jeden Tag "nur" 9 Minuten zu früh = ca 38 Std. die im Jahr unbezahlt sind

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Anspruch hat immer die zu pflegende Person, also dein Vater, von dem Geld kann er auch deiner Mutter was abgeben

wenn noch übrig. erst wird die mobile Krankenpflege bezahlt

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Selbstverschuldeter Totalschaden am Leasingfahrzeug

Zunächst muss nach einem Unfall ein Totalschaden festgestellt werden. Haben Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, wird hierfür ein Gutachter eingeschaltet. Er schätzt die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert und den Fahrzeug-Restwert. Es handelt sich um einen Totalschaden, wenn die Kosten für die Reparatur 60 Prozent des Wiederbeschaffungswerts übersteigen.

Was passiert nun mit Ihrem Leasingwagen? Als Eigentümer entscheidet der Leasinggeber darüber, wie mit dem Fahrzeug verfahren wird. Der Leasingvertrag wird dann meistens aufgelöst. Der Leasingnehmer muss jedoch trotzdem zahlen.

Wichtig: Sowohl beim Totalschaden nach einem Unfall oder beim Diebstahl des Leasingautos: Die Vollkaskoversicherung ersetzt nur dessen Wiederbeschaffungswert und nicht den kompletten Schaden. Entsprechend bleibt eine Differenz zwischen der Versicherungsleistung und dem zwischen Leasingnehmer und -geber vereinbarten Ablösewert offen.

Leasingnehmer können sich vor diesen Kosten mit einer GAP-Versicherung schützen. Diese kann zu einer Vollkaskoversicherung dazugebucht werden und deckt auch Diebstahl ab. Bei der ADAC Autoversicherung ist diese Leasing-Differenzdeckung in der Kaskoversicherung bei den Tarifen Komfort und Premium inklusive. Unfall mit dem Leasingauto - was tun? (adac.de)

kann für dich als Halter recht teuer werden

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sagt dir ein Richter per Urteil. kommt auf die Verletzungen an

kann dich mehrere 1000 € Schmerzensgeld kosten.

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Garantie gibt wenn der Hersteller oder man kauft eine zusätzliche Garantie

du hast bei einem Händler gekauft - somit hast du eine 1-jährige Gewährleistung

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klaar kannst dich bei einer anderen Fahrschule anmelden

wird halt teuer für dich, neue Anmeldegebühr - Änderung der Fahrschule beim Amt usw. ob das unterm Strich schneller geht- wage ich zu bezweifeln

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