Das dürfte mal eine GSXR1000 K4 gewesen sein. Mit A2 auch gedrosselt nicht fahrbar.
Beim TPH dürfte das schwierig werden, da hier die 125ccm-Version bereits die stärkste Motorisierung ist. Alles darüber ist von Werk aus nicht vorgesehen und muss aufwendigst geprüft werden.
Beispielsweise bei einem 125er Runner wäre eine Leistungssteigerung "einfacher", da es ihn ab Werk auch mit 180 und 200ccm gibt.
wenn man A1 Führschein macht muss man wenn man einen Roller umbauen sollte Einzelabnahme zahlen
Natürlich ist diese Aussage korrekt.
§4 FZV:
(1) Ein zulassungsfreies Fahrzeug nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 Buchstabe a bis g sowie ein land- oder forstwirtschaftliches Arbeitsgerät mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 Tonnen darf von der das Fahrzeug führenden Person auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn es einem genehmigten Typ entspricht oder eine Fahrzeug-Einzelgenehmigung erteilt ist.
Nach dem Umbau entspricht das Fahrzeug nicht mehr dem genehmigten Typ, folglich bedarf es einer Einzelgenehmigung.
Ja, laut §3 Abs 1 FeV kann nicht nur das Führen von Kraftfahrzeugen, sondern von sämtlichen Fahrzeugen sowie Tieren untersagt werden.
Ja, siehe §72 FZV:
(4) Bei einem Fahrzeug mit Versicherungskennzeichen oder einer Versicherungsplakette sind die Daten im Zentralen Fahrzeugregister vorbehaltlich des Absatzes 5 sieben Jahre nach dem Ende des Verkehrsjahres zu löschen.
Siehe §5a FahrschAusbO:
(1) Für den Nachweis nach § 17a Absatz 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung sind mindestens 10 Stunden (à 45 Minuten) auf einem Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe der Klasse B auszubilden. Die Ausbildung soll die Kompetenzen für das sichere, verantwortungsvolle und umweltbewusste Führen eines Kraftfahrzeuges mit Schaltgetriebe vermitteln. Grundlage der Ausbildung sind die in Teil B der Prüfungsrichtlinie für die praktische Fahrerlaubnisprüfung definierten Anforderungen hinsichtlich der Kompetenz zur Fahrzeugbedienung eines Kraftfahrzeuges mit manuellem Schaltgetriebe.
(...)
(4) Nach Abschluss der Ausbildung hat der Inhaber der Fahrschule oder die für die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebes bestellte Person dem Fahrschüler oder Inhaber der beschränkten Fahrerlaubnis Folgendes nach dem Muster der Anlage 7 zu bescheinigen:
1. die durchgeführte Ausbildung nach Absatz 1 und
2. das Absolvieren der Fahrt nach Absatz 3.
(5) Die Bescheinigung nach Anlage 7 ist von dem Inhaber der Fahrschule oder der für die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebes bestellten Person nach Abschluss der Ausbildung zu unterzeichnen und dem Fahrschüler oder Inhaber der beschränkten Fahrerlaubnis zur Unterschrift vorzulegen und im Anschluss an die Unterschrift auszuhändigen. Die Unterzeichnung kann auch elektronisch erfolgen.
Wenn du in Pfuschlaune bist, kannst du die Mutter mit einem Schlagschrauber lösen. Die Frage ist nur, wie du sie dann wieder anziehen willst.
Normalerweise bockiert man die Variomatik mit einem Blockierwerkzeug, so kann man sie nicht nur einfach lösen, sondern auch wieder mit dem richtigen Drehmoment anziehen, ohne dass morgen deine nächste Frage lautet, wie man das Gewinde auf der Kurbelwelle repariert.
Piaggio müsste eine 19er Schlüsselweite haben, aber das kannst du einfach nachmessen.
In den Vespaforen gibts entsprechende Sammlungen, für irgendwelche Neufahrzeuge ist die jeweilige Schraubercommunity wahrscheinlich zu klein. Der Aufwand, eine bestehende Vorlage an dein Fahrzeug anzupassen, ist höher, als einen komplett neuen Auspuff zu entwerfen.
https://wiki.germanscooterforum.de/index.php/Auspuff_konstruieren_mit_Rhino
Das KBA stellt nur Zweitschriften für DDR-Fahrzeuge aus.
Dir bleibt daher nur die übliche Vorgehensweise: Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis vom TÜV ausstellen lassen, damit zur Zulassungsstelle und eine Einzelbetriebserlaubnis erteilen lassen.
Das Mindestalter für die Erteilung von A1 liegt bei 16 Jahren, ein halbes Jahr vorher kannst du den Antrag stellen und mit der Ausbildung beginnen. Theorieprüfung drei Monate, Praxis einen Monat vor dem Mindestalter.
Klasse B kann frühestens mit 16,5 Jahren beantragt werden und das auch nur in Zusammenhang mit dem begleiteten Fahren.
Klasse A1 ist eine Fahrerlaubnisklasse für zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, hat mit deinem vierrädrigen KFZ folglich nichts zu tun, es bleibt somit bei den Einschränkungen von Klasse AM, heißt maximal 6 kW und nicht mehr als 500ccm.
Das ist der Aktivkohlebehälter für die Tanktentlüftung.
https://www.enduro24.fi/WebRoot/NettiX/Shops/2014111501/6153/394E/A847/1D21/AEF2/0A28/1012/CC1B/F-WR125-0188.jpg
Siehe dazu §19 FeV:
(1) Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln. Gegenstand der Schulung ist auch die Vermittlung von Grundwissen zur Organ- und Gewebespende einschließlich der Möglichkeiten, die Entscheidung über die persönliche Spendenbereitschaft zu dokumentieren.
(2) Der Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe wird durch die Bescheinigung einer für solche Schulungen amtlich anerkannten Stelle oder eines Trägers der öffentlichen Verwaltung, insbesondere der Bundeswehr, der Polizei oder der Bundespolizei, geführt. Im Falle der Erweiterung oder der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist auf einen Nachweis zu verzichten, wenn der Bewerber zuvor bereits an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 teilgenommen hat.
Wenn diese Punkte bei dir erfüllt sind und das auch aus der Bescheinigung hervorgeht, spricht der Anerkennung nichts entgegen.
Wenn eine Fahrschule bereits im Vorfeld mit einem derat beispiellosen Maß an Inkompetenz auffällt, wäre es wahrscheinlich besser, sich direkt nach einer anderen umzusehen.
Abgesehen davon, dass §19 FeV kein Höchstalter der Bescheinigung vorschreibt, ist sie nach §76 FeV ausdrücklich "unbefristet" gültig.
Es steht der Fahrerlaubnisbehörde frei, ob sie ein Führungszeugnis verlangt oder nicht.
§22 FeV:
(2) Die Fahrerlaubnisbehörde hat zu ermitteln, ob Bedenken gegen die Eignung des Bewerbers zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen und er bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis ist oder war. Sie hat dazu auf seine Kosten eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister und dem Zentralen Fahrerlaubnisregister einzuholen. Sie kann außerdem auf seine Kosten – in der Regel über das Kraftfahrt-Bundesamt – eine Auskunft aus den entsprechenden ausländischen Registern einholen und verlangen, dass der Bewerber die Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde nach den Vorschriften des Bundeszentralregistergesetzes beantragt.
Die Behörde an deinem alten Wohnort hat von dieser Kann-Regelung keinen Gebrauch gemacht, die neue tut es hingegen. Keine der beiden Verhaltensweisen ist zu beanstanden.
Habe allerdings nur bis zum 12.5 Zeit wegen der Frist.
Wegen welcher Frist?
Bei deiner neuen Behörde hast du einen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis gestellt, das Antragsverfahren endet mit Rücknahme, Ablehnung oder Bewilligung des Antrags, nicht durch Zeitablauf.
Der Abschluss der Ausbildung darf zum Zeitpunkt der Theorieprüfung ganze zwei Jahre zurückliegen.
Dein alter Fahrschulvertrag, auch wenn er auf ein Jahr befristet war, interessiert nach dem Wechsel nicht mehr.
Wie soll man das ohne Bilder beurteilen? Für die Restauration von meiner K54/0M hab ich vor vierzehn Jahren ca 2200€ ausgegeben, heute kosten die Teile wahrscheinlich das Doppelte. Bis auf den Motor hab ich alle Arbeiten selbst gemacht.
Ja, die Anzahl der Theoriestunden für den Grundstoff reduziert sich von 12 auf 6 Doppelstunden.
ich habe ein elektrisches Fahrrad ohne Pedale welches mittels eines Gasgriffs gesteuert und von einem Elektro Motor angetrieben wird.
Also kein elektrisches Fahrrad, sondern je nach Geschwindigkeit ein Mofa oder Kleinkraftrad.
beim einschalten des Controllers fängt der Motor einfach an zu drehen
Genau das ist laut der Anleitung so vorgesehen, siehe erstes Bild oben rechts.
Die Theorieprüfung setzt sich aus Grundstoff + Klasse A2 + Klasse B zusammen.
Du darfst bei einer Klasse 10 Fehlerpunkte haben, solange keine zwei Fragen mit je 5 Fehlerpunkten falsch beantwortet wurden.
Die Fehlerpunkte im Grundstoff werden aber immer zu jeder Klasse dazugezählt.
Beispiel:
Drei Fehlerpunkte im Grundstoff, drei bei Klasse A2, fünf bei Klasse B:
Klasse A2 mit 3+3 Fehlerpunkten bestanden, Klasse B mit 3+5 Fehlerpunkten bestanden.
Neun Fehlerpunkte im Grundstoff, zwei bei Klasse A2, keiner bei Klasse B:
Klasse A2 mit 9+2 Fehlerpunkten nicht bestanden, Klasse B mit 9+0 Fehlerpunkten bestanden.
Soweit völlig normal. Es muss ein Gutachten eingereicht werden, nicht nur irgendein Schreiben, es soll von einem unabhängigen Arzt stammen statt von denen, die dich behandeln, und dieses muss obendrein von einem Arzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation stammen.
§11 FeV:
(2) Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch den Bewerber anordnen. Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung bestehen insbesondere, wenn Tatsachen bekannt werden, die auf eine Erkrankung oder einen Mangel nach Anlage 4 oder 5 hinweisen. Die Behörde bestimmt in der Anordnung auch, ob das Gutachten von einem
1. für die Fragestellung (Absatz 6 Satz 1) zuständigen Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation,
2. Arzt des Gesundheitsamtes oder einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung,
3. Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“,
4. Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Facharzt für Rechtsmedizin“ oder
5. Arzt in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, der die Anforderungen nach Anlage 14 erfüllt,
erstellt werden soll. Die Behörde kann auch mehrere solcher Anordnungen treffen. Der Facharzt nach Satz 3 Nummer 1 soll nicht zugleich der den Betroffenen behandelnde Arzt sein.
Eine Klage dürfte aussichtslos sein. Du hast selbst angegeben, dass Eignungsmängel vorliegen, die Behörde hat dem nachzugehen, und das Mittel dafür ist ein verkehrsmedizinisches Gutachten, genau das wird nun gefordert.
Bei dieser Art von Fragestellung verfahren die Verwaltungsgerichte nach dem Motto: Das Interesse am Schutz der Allgemeinheit überwiegt deinem persönlichen Interesse auf Erteilung einer Fahrerlaubnis.