Das kommt auf die vorhandenen Bildinformationen an, mit einem Bildbearbeitungsprogramm KANN es gelingen.....muss aber nicht, weil "shit in ...shit out".
Ab 12 Jahren haben Scheidungskinder ein Mitspracherecht, bei welchem Elternteil sie leben möchten.
Du solltest deine Situation und deinen Wunsch mit deinem Vater besprechen, sofern kein anderslautendes Gerichtsurteil vorliegt kannst du "einfach" bei deinem Vater bleiben. Er muss zustimmen und dein Schulbesuch etc. muss gewährleistet sein.
Eventuell macht deine Mutter Stress und wendet sich ans Familiengericht, aber das muss man abwarten.
Die Preise sind schon beachtlich, interessant wären die Informationen zur Art der Feuerstellen (Gas, Öl, Scheitholzofen, etc.) und zur Anzahl der angebotenen Züge im Kamin.
Die älteste Tochter hat vor ca. einem Monat einen einzügigen, doppelwandigen Edelstahlkamin mit 12,5m Länge, für 3.800€ erhalten.
In der Regel wird eine Bleiverkleidung gewählt, wenn die Stelle sehr ungleichmäßig ist. Du entscheidest, welches Angebot du annimmst.
Leider kann ich auf dem Bild nur erkennen, daß es ein Loch gibt, sonst nix.
Eventuell ist es von Regenwasser ausgespült worden.
Alles handwerkliche macht meine Frau und das sehr gut, sie hat x-mal soviel Werkzeug in die Ehe gebracht wie ich.
Du kannst Folien aufkleben, das die Wärme erst gar nicht in die Wohnung kommt und nachts die Fenster öffnen.
Ja, das Netzteil in die Steckdose und den kleinen Stecker vom Netzteil in das Gerät.
Das Ladegerät kann in den Schrott, der Steckdose wird nix passiert sein.
Deine Eltern können dich rauswerfen und somit bist du gezwungen einen eigenen Haushalt zu führen, aber dann müssen sie auch den Barunterhalt in Höhe von 930€ monatlich leisten.
Du solltest dich kurzfristig ans Jugendamt wenden.
Lumix LZ300.
https://www.ebay.de/itm/135081815655?
In viele Fällen hilft freundliches Fragen. Hatte ich erst letzte Woche...."Normalerweise tauschen wir nach drei Tagen nichts mehr um, aber Sie haben so freundlich gefragt, da mache ich mal eine Ausnahme" und schon wurde Ware im Wert von 96,76€ zurückgenommen.
Ich habe mich artig für die Ausnahme bedankt.
Solange die Eltern des Kindes eine Unterhaltsregelung haben und diese einhalten, solange wird sich das Jugendamt nicht rühren.
Sollte das Jugendamt kontaktiert werden "...bei den Unterhaltszahlungen benötige ich ihre Unterstützung, das klappt nicht,.....bla, bla, bla", dann wird das Jugendamt, bei minderjährigen Kinder tätig.
Ich würde cremefarbend oder Champagner empfehlen.
Asbest dringt nicht in Holz ein, aber der abgelagerte Staub könnte Asbest enthalten.
Wenn die Wände richtig, super glatt sind, dann kannst du streichen, ansonsten nochmal fein schmiergeln.
Mit etwas handwerklichem Geschick ist ein solcher Umbau sicherlich möglich. Ich, mit keinen zwei linken Händen und nur Daumen, würde es gar nicht erst probieren.
In der Regel, ja. Im Detail und was eventuell angepasst werden muss kann dir nur ein Fachbetrieb, nach einem Vororttermin, sagen.
Wenn ihr drei euch dazu entschieden habt, dann ist doch alles gut. Was andere Leute denken, sollte euch s......egal sein. Seit es mir s......egal ist lebe ich viel zufriedener.
1. Drastischer Rückbau von flussnaher Bebauung,
2. Kein Wiederaufbau von zerstörten Immobilien in von Hochwasser bedrohten Lagen,
3. Kritische Überprüfung und ggf. deutliche Ausweitung von Hochwassergefährdeten Zonen,
4. Deutlich mehr länderübergreifender Hochwasserschutz, Schaffung und Ausweisung von Hochwasser-Schutz-Poldern auch in den Oberläufen der Flüsse,
5. Veränderte Bauvorschtiften, ALLE Häuser in gefährdeten Gebieten müssen auf Betonstelzen gesetzt werden, sodass ein Jahrhunderthochwasser gar nicht die Wohnräume erreicht,