Das kommt auf die vorhandenen Bildinformationen an, mit einem Bildbearbeitungsprogramm KANN es gelingen.....muss aber nicht, weil "shit in ...shit out".

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Darf ich mir bei getrennten Eltern aussuchen bei wem ich leben möchte?

Also meine Eltern sind seit 8 Jahren getrennt und bisher war es immer so das ich eine halbe Woche bei meiner Mutter bin und die andere halbe Woche bei meinem Vater, aber bei meiner Mutter ist es einfach so schlimm für mich. Mal abgesehen das sie mich als ich jünger war geschlagen hat, sie ist schlimmer als Helikopter-Eltern. Alles was ich machen will oder mache wird mir verboten oder fast schon überwacht. Gestern zum Beispiel war ich mit meiner besten Freundin draußen und das einzige was wir gemacht haben war laut Bibi und Tina Musik zu hören und in Pfützen rumzuspringen. Als ich dann nach Hause kam war das erste was ich von meiner Mutter höre: „Hast du gevaped oder geraucht? Du riechst von Kopf bis Fuß so!“

Nein. Ich und meine Freundin sind so gegen vapen, rauchen und das alles und wir sind so unsozial das wir uns auch mit niemand anderen vorallem nicht vapern oder Rauchern treffen. Meine Mutter hat mir nichts geglaubt. Jetzt darf ich mich nur noch selten mit meiner besten Freundin treffen und ich hatte eh schon sehr kurze Bildschirmzeit für mein ganzes Handy nämlich täglich 45 Minuten aber das hat sie jetzt für jeden Tag auch Wochenende und Ferien auf 10 Minuten gemacht. Heißt ich darf jetzt mit Konsequenzen leben die komplett unfair sind weil wir oder eben ich nichts getan haben.

Und ich wollte eben Fragen ob es unter 16 möglich ist nur noch bei meinem Vater zu leben. Meine Mutter wird mir zwar auch so viel verbieten und die Bildschirmzeit bleibt gleich, weil nur sie die Möglichkeit hat diese zu ändern und sie will immer alles wissen was ich mache, sage oder denke bei meinem Vater, aber wenigstens wäre ich dann nicht mehr bei ihr.

Danke für alle hilfreichen Antworten!

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Ab 12 Jahren haben Scheidungskinder ein Mitspracherecht, bei welchem Elternteil sie leben möchten.

Du solltest deine Situation und deinen Wunsch mit deinem Vater besprechen, sofern kein anderslautendes Gerichtsurteil vorliegt kannst du "einfach" bei deinem Vater bleiben. Er muss zustimmen und dein Schulbesuch etc. muss gewährleistet sein.

Eventuell macht deine Mutter Stress und wendet sich ans Familiengericht, aber das muss man abwarten.

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Die Preise sind schon beachtlich, interessant wären die Informationen zur Art der Feuerstellen (Gas, Öl, Scheitholzofen, etc.) und zur Anzahl der angebotenen Züge im Kamin.

Die älteste Tochter hat vor ca. einem Monat einen einzügigen, doppelwandigen Edelstahlkamin mit 12,5m Länge, für 3.800€ erhalten.

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In der Regel wird eine Bleiverkleidung gewählt, wenn die Stelle sehr ungleichmäßig ist. Du entscheidest, welches Angebot du annimmst.

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Leider kann ich auf dem Bild nur erkennen, daß es ein Loch gibt, sonst nix.

Eventuell ist es von Regenwasser ausgespült worden.

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Du kannst Folien aufkleben, das die Wärme erst gar nicht in die Wohnung kommt und nachts die Fenster öffnen.

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Ja, das Netzteil in die Steckdose und den kleinen Stecker vom Netzteil in das Gerät.

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Das Ladegerät kann in den Schrott, der Steckdose wird nix passiert sein.

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Deine Eltern können dich rauswerfen und somit bist du gezwungen einen eigenen Haushalt zu führen, aber dann müssen sie auch den Barunterhalt in Höhe von 930€ monatlich leisten.

Du solltest dich kurzfristig ans Jugendamt wenden.

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In viele Fällen hilft freundliches Fragen. Hatte ich erst letzte Woche...."Normalerweise tauschen wir nach drei Tagen nichts mehr um, aber Sie haben so freundlich gefragt, da mache ich mal eine Ausnahme" und schon wurde Ware im Wert von 96,76€ zurückgenommen.

Ich habe mich artig für die Ausnahme bedankt.

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Solange die Eltern des Kindes eine Unterhaltsregelung haben und diese einhalten, solange wird sich das Jugendamt nicht rühren.

Sollte das Jugendamt kontaktiert werden "...bei den Unterhaltszahlungen benötige ich ihre Unterstützung, das klappt nicht,.....bla, bla, bla", dann wird das Jugendamt, bei minderjährigen Kinder tätig.

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Asbest dringt nicht in Holz ein, aber der abgelagerte Staub könnte Asbest enthalten.

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Wenn die Wände richtig, super glatt sind, dann kannst du streichen, ansonsten nochmal fein schmiergeln.

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Mit etwas handwerklichem Geschick ist ein solcher Umbau sicherlich möglich. Ich, mit keinen zwei linken Händen und nur Daumen, würde es gar nicht erst probieren.

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In der Regel, ja. Im Detail und was eventuell angepasst werden muss kann dir nur ein Fachbetrieb, nach einem Vororttermin, sagen.

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Wenn ihr drei euch dazu entschieden habt, dann ist doch alles gut. Was andere Leute denken, sollte euch s......egal sein. Seit es mir s......egal ist lebe ich viel zufriedener.

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Meinung des Tages: Hochwasseralarm in vielen Teilen Deutschlands – wie sollte künftig solchen Katastrophen vorgebeugt werden?

Im Juli 2021 gab es im Ahrtal eine Flutkatastrophe, die noch vielen im Gedächtnis ist. Am Flutabend kamen 135 Menschen ums Leben. Beim Katastrophenschutz gab es damals erhebliche Mängel. Auch dieses Jahr wird der Starkregen zur Gefahr. Dieses mal betrifft es besonders Süddeutschland – in der Kritik stehen nun die CSU und die Freien Wähler aufgrund von Einsparungen beim Hochwasserschutz.

So ist die aktuelle Lage

In Bayern und Baden-Württemberg herrscht eine Ausnahmesituation. In vielen Regionen sind Flüsse und Bäche über die Ufer getreten, mehrere Dämme sind gebrochen. Mit Hubschraubern mussten mehrere Personen aus Häusern und Wohnungen gerettet werden.

Die Donau bereitet derzeit vor allem flussabwärts große Sorge. In vielen Orten wurde die Meldestufe 4 bereits massiv überschritten. Meldestufe 4 bedeutet, dass bebaute Gebiete in größerem Umfang überflutet werden können und ein Einsatz von Wasser- oder Dammwehr erforderlich ist. Blickt man beispielsweise auf Kehlheim, so lässt sich sehen: Die Meldestufe 4 ist bei einem Wasserpegel von 600cm erreicht. Der derzeitige Wasserstand der Donau an dieser Stelle beträgt 700cm über Pegelnullpunkt. Somit ist der Fluss bereits jetzt weit über der Höchstmeldestufe – die Spitzenwerte werden allerdings erst noch erwartet.

Kritik an den Einsparungen beim Hochwasserschutz

Im Jahr 2013 gab es in Süddeutschland aufgrund extremer Niederschläge extreme Überschwemmungen. Besonders das Donauvorland war betroffen.

Da besonders die Donau jetzt wieder betroffen ist, wird die Kritik immer lauter: Welche Lehren hat die Landesregierung aus der Hochwasserkatastrophe 2013 gezogen? Warum wurde im Koalitionsvertrag von CSU und Freien Wählern 2018 der Hochwasserschutz zusammengestrichen? So haben sich die Parteien gegen die bereits geplante Flutpolder an der Donau entschieden. Obwohl noch im Mai 2018 der bayerische Umweltminister Marcel Huber durch die Kommunen entlang der Donau reiste und Werbung für den nachhaltigen Wasserschutz betrieb, wurden nur neun Monate später, als er durch Thorsten Glauber von den Freien Wählern abgelöste, drei der zehn geplanten Flutpolder ersatzlos gestrichen. Diese Entscheidung fiel bei den Koalitionsverhandlungen, besonders durch Druck der Freien Wähler. Ein stichhaltiger Grund wurde dafür nicht angegeben. Die Bewohner der Landkreise, in denen die Flutpolder wegfielen, reagierten allerdings mit Erleichterung – denn gewollt waren diese nicht von allen. Entlang der Donau, bei den anderen Anrainerkommunen, führte diese Entscheidung zu heftiger Kritik. Die Frage kam auf, weshalb andere Kommunen die Flutpolder beibehalten müssten und welche Folgen das Fehlen von den drei gestrichenen haben würde.

Die Kommunen, in denen die Polder gestrichen wurde, waren Landkreise, in denen der FW-Chef Hubert Aiwanger Vertraute hatte, welche bis zu dem Zeitpunkt Landräte waren.

Dafür erntete er vor Jahren massive Kritik. So hieß es etwa, dass die Flutpolder nur als Gesamtkonzept sinnvoll wären, die Anrainer der Kommunen solidarisch sein müssten.

Viele Anwohner missfielen bei den ursprünglichen Plänen die Eingriffe in die Natur und ein Anstieg des Grundwasserspiegels.

Folgen des aktuellen Hochwassers

In mehreren Kommunen wurde aufgrund des anhaltenden Niederschlags und der heftigen Überschwemmungen der Katastrophenfall ausgerufen. Mehrere Gemeinden wurden evakuiert.

Der Rhein wurde für die Schifffahrt teils gesperrt.

Die Deutsche Bahn rät von Reisen in Hochwassergebiete ab, viele Züge fallen aus oder müssen frühzeitig wenden.

Bei den zahlreichen Einsätzen von Polizei und Feuerwehr verstarb im Einsatz ein Feuerwehrmann. Ein weiterer Feuerwehrmann sowie eine Frau gelten aktuell als vermisst.

Unsere Fragen an Euch:

  • Sollte es Konsequenzen geben aufgrund der Situation mit den Poldern?
  • Was muss künftig getan werden, um Anwohner besser zu schützen?
  • Habt Ihr selbst bereits ein Hochwasser miterlebt? 
  • Was haltet Ihr vom sogenannten "Katastrophentourismus" oder auch den viralen Videos von Surfern, die auf den Wellen im Hochwasser reiten?
  • Wäre es sinnvoll, künftig nicht mehr in unmittelbarer Nähe von Gewässern zu bauen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.br.de/nachrichten/bayern/hochwasser-in-bayern-die-lage-am-morgen,UEbLZEf
https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/unwetter-deutschland-hochwasser-ticker-blog-100.html
https://www.telepolis.de/features/Hochwasserschutz-Versagen-CSU-und-Freie-Waehler-wegen-Einsparungen-in-der-Kritik-9744604.html
https://www.welt.de/regionales/bayern/article185141358/Auf-Druck-der-Freien-Waehler-Bayerns-Regierung-streicht-Hochwasserschutz-zusammen.html#:~:text=CSU%20und%20Freie%20W%C3%A4hler%20entscheiden,das%20gar%20nicht%20gut%20an.
https://www.lfu.bayern.de/wasser/hw_ereignisse/2013/index.htm
https://www.hnd.bayern.de/pegel/donau_bis_kelheim/kelheim-10053009

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1. Drastischer Rückbau von flussnaher Bebauung,

2. Kein Wiederaufbau von zerstörten Immobilien in von Hochwasser bedrohten Lagen,

3. Kritische Überprüfung und ggf. deutliche Ausweitung von Hochwassergefährdeten Zonen,

4. Deutlich mehr länderübergreifender Hochwasserschutz, Schaffung und Ausweisung von Hochwasser-Schutz-Poldern auch in den Oberläufen der Flüsse,

5. Veränderte Bauvorschtiften, ALLE Häuser in gefährdeten Gebieten müssen auf Betonstelzen gesetzt werden, sodass ein Jahrhunderthochwasser gar nicht die Wohnräume erreicht,

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