für das kind ist der kontakt zur mutter sehr wichtig. von daher kannst du hinziehen wo du willst, so lange du jedes zweite we, ferien und hälftige feiertage das umgangsrecht ermöglichst und das kind zur mutter bringst. wenn du dem nicht fähig bist, bleibt das kind eben bei der mutter und du darfst es besuchen gehen
du fragst ein kleines kind nach seiner meinung, die es weder überblicken kann noch eine hat? das kind sagt was du hören willst, mehr nicht.
der vater hat recht auf umgang und dazu gehören übernachtungen. deine pflicht ist den umgang zu fördern und umzusetzen. das heißt du packst die tasche des kindes, es fährt zu papa und kommt sonntag wieder. gibts schwierigkeiten, hat der vater recht, dann muss das kind da durch.
eine umgangsvereinbarung könnte so ausseheen:
- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
- jedes zweite we von fr-so
- hälftige ferien und feiertage
- 3 wochen urlaub
weiterhin hast du kein recht auf unterhalt für das kind zu verzichten, da es diesem zu steht. da läuft so einiges falsch bei dir
bis zum ende des umgangs bleiben die kinder einfach beim vater
er hat das recht auf umgang. mach eine umgangsvereinbarung:
- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
- jedes zweite we von fr-so
- hälftige ferien und feiertage
- 3 wochen urlaub
er kann das kind aus der kita abholen und bringt es dann nach seinen umgängen entweder nächsten tag wieder in die kita oder abends zu dir nach hause. mehr gründe für kontakt gibts nicht.
weiterhin hat er das anrecht auf gemeinsames sorgerecht. das kannst du kostengünstig für dich beim jugendamt erklären oder er holt es sich wenn er will gerichtlich ein. dann kann er sich seine infos bei kita und kinderarzt selbst einholen.
nein kann er nicht
du nennst nicht einen grund, warum ihr das sorgerecht entzogen werden sollte. weder schlägt sie das kind ständig krankenhausreif, noch missbraucht sie das kind.
wenn sie umgang hat, ist sie ja erreichbar. für dich muss sie nicht erreichbar sein. sie muss dir auch nicht zustimmen oder unterschriften geben, sondern kann ihr veto einlegen. entweder lebst du damit oder wirst eben klagen müssen.
die geburtsurkunde ist kein nachweis über alleiniges sorgerecht. sie müsste einen nachweis beim jugendamt einholen und das als nachweis mit beilegen.
wende dich an die mutter der kinder und trage das vor was kv hier vor hat. dann kommen die kinder eben nicht in den ferien. es sind nun mal seine kinder und er muss das klären. weder sind es ihre, noch sind es ihre stiefkinder
da kv bereits gesagt hat, dass kind bei ihm bleibt, kannst du garnichts tun. du darfst mit deinem 11 jährigen gehen und ausziehen, nur das gemeinsame kind darfst du nicht mitnehmen.
garnicht.
das kind hat einen vater und dieser kann dann einfach das sorgerecht holen, so er dies noch nicht schon längst hat und behält das kind dann bei sich.
was er dir angeblich angetan hat, spielt für niemanden eine rolle
zeigt das dir keine erziehung gegeben wurde. das ist nur dummes kleinkindgebrabbel.
nein das kannst du ohne die zustimmung des vaters nicht ändern. wenn du die zustimmung des kv nicht hast, wird auch der name nicht geändert.
es steht dir frei zu gehen und auszuziehen, nur das kind darfst du nicht mitnehmen. selbstverständlich kann da keiner was dran ändern. das wird auch dein anwalt nicht. wenn der vater die wohnung und das soziale umfeld erhält, wird das kind bei ihm verbleiben wenn er das will.
umgangsausschluss. zu dem wird es auch kommen
hör auf so einen aufwand zu betreiben. wenn er umgang möchte, wird er kommen und die kinder abholen. wenn er das nicht möchte, lässt er das sein. wo ist das problem das er die kinder auch mal unter der woche aus der kita abholt?
biete ihm eine vernünftige umgangsregelung an:
- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
- jedes zweite we von fr-so
- hälftige ferien und feiertage
- 3 wochen urlaub
entweder nimmt er umgang wahr oder er lässt es sein. hör auf die kinder zu hypen und habe für nach der verstrichenen abholzeit einen plan b mit den kindern.
er nimmt ab und an umgang wahr und wenn zahlt eventuell unterhalt. mehr pflichten hat er nicht. gewöhn dich dran, damit lebst du ruhiger
da du nicht verheiratet bist - nehme ich an, hast du erstmal alleiniges sorgerecht. was er beantragen kann ist gemeinsames sorgerecht. wenn er die besseren voraussetzungen hat: betreuungsmodell, bestes einkommen und dadurch viel zeit, hat er gute chancen das kind zu sich zu holen. er nimmt dir ja nichts weg, was dir eh nicht gehört. das kann er ja dann gerichtlich begründen.
erstmal muss die vaterschaft erklärt werden, gemeinsames sorgerecht und das umgangsrecht geklärt werden. also biete ihm nach der geburt ein umfangreiches umgangsrecht an:
- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
- jedes zweite we von fr-so
- hälftige ferien und feiertage
- 3 wochen urlaub
vielleicht machst du bis zur geburt auch erstmal eine kontaktpause um selbst zur ruhe zu kommen.
ihr habt die tochter nur gesehen, weil ihr sie verfolgt und stalked, obwohl euch sämtlicher umgang und kontaktversuch massiv untersagt wurde.
du wirst die kinder sehr viele jahre nicht mehr widersehen, da auch das nächste gutachten nichts anderes sagt als das erste: aufgrund massiver kindeswohlgefährdung, kindesmisshandlung und missbrauch wurden die kinder durch dich schwer psychisch krank gemacht. sie entwickeln sich nicht weiter, sondern extrem zurück.
die kinder wurden durch dich massiv traumatisiert. daher wird das gericht keinen umgang für dich ermöglichen, sondern dem antrag des jugendamtes auf umgangsausschluss und kontaktverbot folgen. zum wohle der kinder zieh endlich den antrag zurück oder du kommst wegen deiner ganzen schulden irgendwann noch ins gefängnis
kann dir völlig egal sein. dir wurde hundertfach gesagt, deinen antrag zurückzunehmen, da du das verfahren verlieren wirst. das war dir egal, da du unbedingt noch einmal die kinder quälen wolltest.
das wird dir auch im nächsten verfahren passieren. nix weiter als weitere massiven schulden und ein nächstes verfahren das du verlieren wirst. zieh alle anträge zurück und lass die kinder endlich in frieden gesund werden.
du stellst ein dreijährigen auf die gleiche stufe mit einem 11 jährigen? du solltest dich aus anweisungen deines mannes raushalten oder es wird über kurz oder lang deine beziehung beenden. es ist völlig normal das er ein 11 jähriges völlig anders behandelt als ein kleinstkind
die beantragung des reisepasses ist teil der alltagssorge. dazu brauchst du weder die unterschrift des vaters noch seine zustimmung. siehe hier ziffer 6.1.3.4 https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_16122019_DGI220105713.htm