Bin ich das A*schl*ch?

Vor etwa vier Jahren zog ich von Luxemburg nach Deutschland, um Sozialpädagogik zu studieren. Die Mutter meines Sohnes hatte eine Wochenbettdepression und bat mich, unser Kind mitzunehmen.

In Deutschland feierte ich viel und traf eine Frau, mit der ich lockeren Kontakt hatte und nach dem Feiern manchmal zusammen war. Sie verschwand irgendwann, und als ich sie später in der Stadt traf, erzählte sie mir, dass sie ein Kind bekommen hat. Wir verabredeten uns zu Playdates, und sie bat um einen Vaterschaftstest, da sie nicht wusste, wer der Vater ist. Überraschung: Das Kind war meines.

Bei einem Playdate sagte sie, ihr neuer Freund wolle die Vaterrolle übernehmen und ich solle mich aus ihrem Leben heraushalten. Das konnte ich nicht akzeptieren weil ich niemanden eine Rolle spielen lasse welche Gott mir zugeteilt hat. Also beantragte ich Umgangsrecht, das ich auch bekam. Da sie wenig kooperativ war treffen einzuhalten, beantragte ich gemeinsames Sorgerecht, während sie das alleinige Sorgerecht wollte. Schliesslich musste sie in ein Mutter-Kind-Heim ziehen, was nur mässig funktionierte, und ich erhielt das alleinige Sorgerecht nach dem das Kind bei mir plaziert wurde.

Jetzt möchte ich nach Luxemburg zurückkehren, wie es immer geplant war und beide meiner Kinder mit nehmen.

Ich hab echt unangebrachte Nachrichten von ihr und ihrer Familie bekommen. Ich habe mich fast schon schlecht gefühlt aber eigentlich hatte sie die gleichen Absichten nur mit anderer Rollenverteilung.... ....Also bin ich das A*sch*och??

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für das kind ist der kontakt zur mutter sehr wichtig. von daher kannst du hinziehen wo du willst, so lange du jedes zweite we, ferien und hälftige feiertage das umgangsrecht ermöglichst und das kind zur mutter bringst. wenn du dem nicht fähig bist, bleibt das kind eben bei der mutter und du darfst es besuchen gehen

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Soll/darf ich meinen Sohn zwingen beim Vater zu übernachten?

infos vorab: ich habe das alleinige Sorgerecht von meinem Sohn. (er ist bald 5 Jahre alt)

Ich und mein Ex haben uns getrennt, da war mein Sohn gerade mal 2 Monate alt, 1 Jahr später kam die Scheidung durch gegenseitigem Einvernehmen, heißt, ich habe auf alles finanzielle verzichtet wie Kindesunterhalt, Schadenersatz und so weiter.. dafür wollte ich eben das alleinige Sorgerecht.

Wir haben mittlerweile ein ganz gutes Verhältnis, er kommt wann immer er Zeit hat und verbringt Zeit mit seinem Sohn, auch außerhalb seiner Umgangszeiten.

Nur mit dem Übernachten klappt es nicht.

Wir haben es bis jetzt nur 1 mal versucht, da war mein Sohn knapp über 3 Jahre alt, und als sein Vater ihn am nächsten Tag wieder zu mir gebracht hat, da hat er ca. eine halbe std. geweint, meinte das er nur bei mir schlafen will.

Seit längerem drängt mich der Vater dass er seinen Sohn über das WE haben möchte, von Freitag Nachmittag bis Sonntag Abend.

Ich habe meinen Sohn öfter gefragt ob er denn nicht mal wieder bei seinem Vater schlafen will, (er liebt seinen Vater, hat auch eine gute Bindung zu ihm)

aber er sagt er will nicht...sollte ich das nicht respektieren? Sein Vater ist der Meinung dass er da durch muss, das er sich daran gewöhnen wird etc. das er weinen wird, sich am Ende aber daran gewöhnen wird, schließlich wird er bald 5 Jahre alt.

Was soll ich machen? Soll ich ihn trotzdem mal mit zum Vater geben und wir probieren es noch einmal aus? Das letzte mal ist 1 1/2 Jahre her.

Ich bim froh über Ratschläge!

Mfg

Serene

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du fragst ein kleines kind nach seiner meinung, die es weder überblicken kann noch eine hat? das kind sagt was du hören willst, mehr nicht.

der vater hat recht auf umgang und dazu gehören übernachtungen. deine pflicht ist den umgang zu fördern und umzusetzen. das heißt du packst die tasche des kindes, es fährt zu papa und kommt sonntag wieder. gibts schwierigkeiten, hat der vater recht, dann muss das kind da durch.

eine umgangsvereinbarung könnte so ausseheen:

  • 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
  • jedes zweite we von fr-so
  • hälftige ferien und feiertage
  • 3 wochen urlaub

weiterhin hast du kein recht auf unterhalt für das kind zu verzichten, da es diesem zu steht. da läuft so einiges falsch bei dir

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er hat das recht auf umgang. mach eine umgangsvereinbarung:

  • 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
  • jedes zweite we von fr-so
  • hälftige ferien und feiertage
  • 3 wochen urlaub

er kann das kind aus der kita abholen und bringt es dann nach seinen umgängen entweder nächsten tag wieder in die kita oder abends zu dir nach hause. mehr gründe für kontakt gibts nicht.

weiterhin hat er das anrecht auf gemeinsames sorgerecht. das kannst du kostengünstig für dich beim jugendamt erklären oder er holt es sich wenn er will gerichtlich ein. dann kann er sich seine infos bei kita und kinderarzt selbst einholen.

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Alleiniges Sorgerecht beantragen mit Anwalt?

Wie immer, ist der Kontext sehr komplex und ich versuche mich kurz zu halten. Ich bin seit vier Jahren Alleinerziehender Vater eines schwer autistischen Kindes. Irgendwie kriege ich das mit meiner Arbeit, seinen Therapien und Terminen unter einem Hut. Wegen verschiedenen Gründen war bzw. ist der Umgang mit der Mutter jedes Wochenende gewesen. Auch jetzt gerade. Ich bringe ihn hin, weil sie mit ihm während der Zugfahrt von einer Stunde nicht klar kommt; ich fahre Auto.

Die Situation war schon immer sehr komplex, jedoch wird es gerade zunehmend kritischer:

-die Mutter hat jahrelang keine Miete bezahlt, hat eine fristlose Kündigung, soll schnellstmöglich die Wohnung verlassen

die Wohnung ist verdreckt, gar messihaft, wenn er kommt wird meistens alles in das ehemalige Kinderzimmer geschoben, der Raum ist einer Müllhaufen

  • die Mutter hat regelmäßig Geldprobleme und vermehrt Konflikte in der Stadt und zudem emotionale Ausbrüche wegen etlichen Gründen, beides auf Telegram mit Sprachnachrichten belegbar
  • Das Jugendamt bzw. die ehemalige Familienhilfe, die Förderschule und etliche Ärzte, insbesondere die Fachärzte u.a. eine Therapeutin wegen der Beeinträchtigung können bestätigen dass sie nie zu erreichen ist, keine Termine annimmt oder wahrnimmt und generell nie zu erreichen ist.
  • kurz gefasst, bald ist sie sowieso obdachlos, weil sie keine neue Wohnung findet

Sind das hinreichende Gründe, dass sich ein Anwalt lohnt, der mit mir dieses Ziel angeht? Das Jugendamt wird Montag kontaktiert, aber ich bin vom ähnlichen Berufszweig und weiß, dass man manchmal andere Wege gehen muss.

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du nennst nicht einen grund, warum ihr das sorgerecht entzogen werden sollte. weder schlägt sie das kind ständig krankenhausreif, noch missbraucht sie das kind.

wenn sie umgang hat, ist sie ja erreichbar. für dich muss sie nicht erreichbar sein. sie muss dir auch nicht zustimmen oder unterschriften geben, sondern kann ihr veto einlegen. entweder lebst du damit oder wirst eben klagen müssen.

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die geburtsurkunde ist kein nachweis über alleiniges sorgerecht. sie müsste einen nachweis beim jugendamt einholen und das als nachweis mit beilegen.

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Kann meine Schwester ihre Stiefkinder in eine Pflegefamilie geben?

Hallo zusammen,

Ich möchte mal kurz zusammenfassen.

Meine Schwester bekommt Anfang August ihr Baby, es ist ihr erstes. Ihr neuer Partner, mit dem sie seit einem Jahr zusammen ist, hat bereits drei Kinder. Die Kinder sollen zwei Wochen vor ET die Ferien bei ihnen verbringen.

Jetzt ist es aber so, dass sie außer mich niemanden haben, der sich im "Ernstfall" um die Kinder kümmern kann. Ich habe mich schon sehr oft angeboten, aber da ich selbst in einer Kita arbeite ist es ihr zu unsicher mit mir zu planen, da ich ja selbst mit etwas ansteckendes einfangen könnte und dann nicht zu ihr kommen kann (2 Std. Fahrt). Sie ist total Paranoia und dreht komplett am Rad.

Jetzt meinte sie heute zu mir, dass sie mit dem Jugendamt sprechen wird und die Kinder ihres Freundes dann eben für den Fall der fälle in eine bereitschaftspflege kommen müssen. Als ich das gehört hab bin ich einfach in Tränen ausgebrochen. Ich finde das so furchtbar zu was sie in der Lage ist. Ich habe selbst ein Stiefkind seit 12 Jahren und würde niemals auf so eine Idee kommen. Wie kann man so herzlos und egoistisch sein.

Mal.abgsehen davon hat sie auch keine Lust auf die Kinder...meiner Meinung nach ist das eh alles zum scheitern verurteilt. Sie spricht ständig die leibliche Mutter schlecht, nur sie ist perfekt. Frühstückt aber nichtmal mit den Kindern da sie nur nerven und unterzogen sind. Die Kids sind 4 (Zwillinge) und 8 Jahre alt und wirklich total süß, normale Kinder eben.

Mir brennt das nur so sehr auf der Seele mit der pflegefamilie und Jugendamt usw. Kann sie das wirklich machen?!. Ihren Freund hat sie übrigens total "im Griff" der bekommt seinen Mund überhaupt nicht auf.

Helft mir bitte, was kann ich noch machen. Freunde hat sie übrigens auch keine...wundert mich aber auch nicht.

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wende dich an die mutter der kinder und trage das vor was kv hier vor hat. dann kommen die kinder eben nicht in den ferien. es sind nun mal seine kinder und er muss das klären. weder sind es ihre, noch sind es ihre stiefkinder

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da kv bereits gesagt hat, dass kind bei ihm bleibt, kannst du garnichts tun. du darfst mit deinem 11 jährigen gehen und ausziehen, nur das gemeinsame kind darfst du nicht mitnehmen.

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garnicht.

das kind hat einen vater und dieser kann dann einfach das sorgerecht holen, so er dies noch nicht schon längst hat und behält das kind dann bei sich.

was er dir angeblich angetan hat, spielt für niemanden eine rolle

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zeigt das dir keine erziehung gegeben wurde. das ist nur dummes kleinkindgebrabbel.

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nein das kannst du ohne die zustimmung des vaters nicht ändern. wenn du die zustimmung des kv nicht hast, wird auch der name nicht geändert.

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es steht dir frei zu gehen und auszuziehen, nur das kind darfst du nicht mitnehmen. selbstverständlich kann da keiner was dran ändern. das wird auch dein anwalt nicht. wenn der vater die wohnung und das soziale umfeld erhält, wird das kind bei ihm verbleiben wenn er das will.

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umgangsausschluss. zu dem wird es auch kommen

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Kindesvater kommt nicht zum Umgang?

Hallo ,

unzwar bin ich neu hier und habe paar Fragen an erfahrene Eltern.

Ich und mein Ex Ehemann leben seit Dezember getrennt , die Scheidung ist bald durch. Wir haben aus unserer gemeinsamen Ehe 2 gemeinsame Kinder.

Der Kindesvater ist seinen Pflichten als Vater nicht immer nachgegangen, hat nach Lust und Laune die Kinder abgeholt mal 1x im Monat, mal 6 Monate garnicht.

Bis er Anfang des Jahres beim Gericht Umgang eingeklagt hat.

Das Gericht hat beschlossen das der KV die Kinder jeden Sonntag berechtigt und VERPFLICHTET ist seine Kinder von 10:00 Uhr - 18/19 Uhr zu sehen. Er hat sich an die Umgänge sehr schwer gehalten kam einfach des Öfteren Später statt 10:00 Uhr um 12:00/13 Uhr oder hat die Kinder immer später gebracht. Ich dachte mir das pendelt sich ein aber leider war das nicht so.

Er hat sich erlaubt letzte Woche Dienstag um 12:00 Uhr in der Kita zu erscheinen um die Kinder abholen zu wollen, ohne meines Wissens, natürlich haben die Erzieher die Kinder nicht rausgegeben weil die den Beschluss ebenfalls zur Hand haben. Daraufhin hat er sich erlaubt die Erzieher zu beleidigen und zu bedrohen und war kurz davor handgreiflich zu werden. Er hat Hausverbot erteilt bekommen und darf die Kita nicht mehr betreten.

Unser 5 Jähriger Sohn muss laut der Kita zum Kinder Jugend Gesundheitsdienst wegen Konzentrationsschwäche, da habe ich sofort ein Termin ausgemacht, der Kindesvater musste eine Einverständnis Erklärung unterschreiben damit wir zu dem Termin gehen können , er hat das aber verweigert und nicht unterschrieben weil er sauer auf die Erzieher in der Kita ist. Da habe ich beim Gericht eine Unterschrift Ersetzung angefordert und werde diese auch bekommen.

Gestern war wieder Umgang , ich habe die Kinder um 10:00 Uhr bereit gemacht, die Kinder haben voller Hoffnung gewartet aber er ist nicht erschienen. Hat nicht abgesagt . Mein Sohn hat voller Hoffnung gewartet und fest dran geglaubt das er kommen wird. Ich habe ihn geschrieben worauf er mir auch keine Antwort gegeben hat.

So ein Umgang ist meines Erachtens nicht gesund , da meine Kinder jedes Mal eine Enttäuschung erleben müssen, da er sich jedes Mal verspätet und einmal mal nicht erscheint.

An alle erfahrenen Eltern, wie kann ich in solchen Situationen vorangehen? habe jede Woche alle Uhrzeiten der Umgänge dokumentiert.

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hör auf so einen aufwand zu betreiben. wenn er umgang möchte, wird er kommen und die kinder abholen. wenn er das nicht möchte, lässt er das sein. wo ist das problem das er die kinder auch mal unter der woche aus der kita abholt?

biete ihm eine vernünftige umgangsregelung an:

  • 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
  • jedes zweite we von fr-so
  • hälftige ferien und feiertage
  • 3 wochen urlaub

entweder nimmt er umgang wahr oder er lässt es sein. hör auf die kinder zu hypen und habe für nach der verstrichenen abholzeit einen plan b mit den kindern.

er nimmt ab und an umgang wahr und wenn zahlt eventuell unterhalt. mehr pflichten hat er nicht. gewöhn dich dran, damit lebst du ruhiger

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da du nicht verheiratet bist - nehme ich an, hast du erstmal alleiniges sorgerecht. was er beantragen kann ist gemeinsames sorgerecht. wenn er die besseren voraussetzungen hat: betreuungsmodell, bestes einkommen und dadurch viel zeit, hat er gute chancen das kind zu sich zu holen. er nimmt dir ja nichts weg, was dir eh nicht gehört. das kann er ja dann gerichtlich begründen.

erstmal muss die vaterschaft erklärt werden, gemeinsames sorgerecht und das umgangsrecht geklärt werden. also biete ihm nach der geburt ein umfangreiches umgangsrecht an:

  • 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
  • jedes zweite we von fr-so
  • hälftige ferien und feiertage
  • 3 wochen urlaub

vielleicht machst du bis zur geburt auch erstmal eine kontaktpause um selbst zur ruhe zu kommen.

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ihr habt die tochter nur gesehen, weil ihr sie verfolgt und stalked, obwohl euch sämtlicher umgang und kontaktversuch massiv untersagt wurde.

du wirst die kinder sehr viele jahre nicht mehr widersehen, da auch das nächste gutachten nichts anderes sagt als das erste: aufgrund massiver kindeswohlgefährdung, kindesmisshandlung und missbrauch wurden die kinder durch dich schwer psychisch krank gemacht. sie entwickeln sich nicht weiter, sondern extrem zurück.

die kinder wurden durch dich massiv traumatisiert. daher wird das gericht keinen umgang für dich ermöglichen, sondern dem antrag des jugendamtes auf umgangsausschluss und kontaktverbot folgen. zum wohle der kinder zieh endlich den antrag zurück oder du kommst wegen deiner ganzen schulden irgendwann noch ins gefängnis

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kann dir völlig egal sein. dir wurde hundertfach gesagt, deinen antrag zurückzunehmen, da du das verfahren verlieren wirst. das war dir egal, da du unbedingt noch einmal die kinder quälen wolltest.

das wird dir auch im nächsten verfahren passieren. nix weiter als weitere massiven schulden und ein nächstes verfahren das du verlieren wirst. zieh alle anträge zurück und lass die kinder endlich in frieden gesund werden.

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du stellst ein dreijährigen auf die gleiche stufe mit einem 11 jährigen? du solltest dich aus anweisungen deines mannes raushalten oder es wird über kurz oder lang deine beziehung beenden. es ist völlig normal das er ein 11 jähriges völlig anders behandelt als ein kleinstkind

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die beantragung des reisepasses ist teil der alltagssorge. dazu brauchst du weder die unterschrift des vaters noch seine zustimmung. siehe hier ziffer 6.1.3.4 https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_16122019_DGI220105713.htm

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