Du wählst die 112 und setzt einen Notruf ab.

Und nein du funkst nicht die Leitstelle an um dort einen RTW anzufordern.

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Zuallererst einmal brauchst du die Genehmigung deiner Eltern und des Familiengerichts.

Wenn deine Eltern einverstanden sind, muss du beim Familiengericht (früher Vormundschaftsgericht) einen Antrag stellen. Dieser ist formlos zu stellen, das heißt, es gibt keine fertigen Formulare oder Ähnliches auszufüllen. Im Antrag wird der Wunsch beschrieben, dass der Minderjährige (also du) sich selbstständig machen möchte. Der Antrag ist von deinen Eltern zu unterschreiben.

Eine Genehmigung nach § 112 BGB setzt im Regelfall (mir sind keine Ausnahmen bekannt) ein persönliches Erscheinen des Minderjährigen und der gesetzlichen Vertreter beim Familiengericht voraus.

Einfach mal so gibt es eine solche Genehmigung auch nicht. Ohne positive Stellungnahme der Schule und einen fundierten Businessplan kannst du dir die Idee gleich abschminken. 

Liegt die Genehmigung vor musst du, gem §138 AO sowie §14 GewO deine gewerbliche Tätigkeit bei der zuständigen Gemeinde und dem Finanzamt anmelden. Bei letzterem musst du einen Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung (FsE) ausfüllen und diesen elektronisch übermitteln. 

Das Finanzamt wird dann die Eingaben prüfen und dir denn eine Steuernummer zuweisen.

Solltest du mehr als 22.000€ Umsatz erwarten, kommt die Kleinunternehmerregelung gem §19 UStG nicht in Betracht. Bist du kein Kleinunternehmer musst du am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.

Egal wie am Ende musst du jährlich deine Einkommensteuererklärung nebst Anlage EÜR abgeben, je nach Herangehensweise des FA ebenfalls die GewSt Erklärung und USt Erklärung.

Meldest du dein Gewerbe nicht an, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und das Finanzamt wird dieses auch nicht witzig finden.

Warum müssen deine Eltern immer mit im Boot sein?

Rechtsgrundlage ist § 112 Abs. 1 BGB. Danach benötigt ein Minderjähriger zur Ausübung eines selbstständigen Gewerbes die Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter/s, in der Regel der Eltern, sowie die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.   

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Dann ist er auch derjenige, der dies in seiner Steuererklärung etc. angeben muss oder?

Besteht Anspruch auf Kindergeld für dich sind sämtliche Aufwendungen damit abgegolten.

Bist du zu alt fürs Kindergeld so wäre ein Abzug bestenfalls als Unterhalt möglich. Hier gibt es aber ein paar Regeln.

Und Gleiches gilt für den Kauf eines Laptops für das Studium (Informatik), dieser wäre ebenfalls teils absetzbar und müsste ebenfalls über seine Steuererklärung abgerechnet werden oder?

Grundsätzlich auf dessen Steuererklärung der die Aufwendungen wirklich hatte. Ist dies dein Vater gilt das gleiche wie oben.

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Nein der läuft erst sehr zeitversetzt auf Netflix.

Die Lizenz liegt aktuell bei Crunchyroll, es dürfte nach ca 6 Monate dauern bis der bei Netflix kommt.

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*seufz*

Erstmal muss man sagen: Es gibt noch immer eine Wehrpflicht, diese wurde nie abgeschafft. Sie ist lediglich ausgesetzt.

Ob sie wieder kommt?

Unwahrscheinlich, weder hat die BW die Infrastruktur noch das Personal dies zu bewerkstelligen. Selbst wenn man die Wehrpflicht wieder einsetzen würde, würde es Jahre dauern bis die fehlende Infrastrukturen (Es fehlen nicht nur Kasernen die geschlossen wurden, sondern auch Gebäude die umfunktioniert worden sind) und auch die Personalstruktur so angepasst ist das eine allgemeine Wehrpflicht wieder so durchgeführt werden kann wie es vor der Aussetzung war. Und das hat der Verteidigungsminister auch ganz klar so bisher immer kommuniziert. Es gibt seitens der Ampel auch dahingehend grade gar keine Bestrebungen!

War die Aussetzung ein Fehler, im Grunde nicht aber das faule Ei das uns da ins Nest gelegt wurde war wie so vieles beim Unionspolitiker und Abschreiber Gutenberg nicht zu Ende gedacht und auch nur halbherzig umgesetzt. Es wurde wie so häufig nicht bedacht was kommt danach, aber Hauptsache man kommt ins Fernsehen...aber ich schweife ab

Das Einzige was bisher sicher ist, ist das die Union ein Grundsatzpapier verabschiedet hat. Mehr nicht! Welche Wirkung hat das? Keine! Was sagt das über die Union aus? Vieles.

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Nein

*seufz*

Erstmal muss man sagen: Es gibt noch immer eine Wehrpflicht, diese wurde nie abgeschafft. Sie ist lediglich ausgesetzt.

Ob sie wieder kommt?

Unwahrscheinlich, weder hat die BW die Infrastruktur noch das Personal dies zu bewerkstelligen. Selbst wenn man die Wehrpflicht wieder einsetzen würde, würde es Jahre dauern bis die fehlende Infrastrukturen (Es fehlen nicht nur Kasernen die geschlossen wurden, sondern auch Gebäude die umfunktioniert worden sind) und auch die Personalstruktur so angepasst ist das eine allgemeine Wehrpflicht wieder so durchgeführt werden kann wie es vor der Aussetzung war. Und das hat der Verteidigungsminister auch ganz klar so bisher immer kommuniziert. Es gibt seitens der Ampel auch dahingehend grade gar keine Bestrebungen!

War die Aussetzung ein Fehler, im Grunde nicht aber das faule Ei das uns da ins Nest gelegt wurde war wie so vieles beim Unionspolitiker und Abschreiber Gutenberg nicht zu Ende gedacht und auch nur halbherzig umgesetzt. Es wurde wie so häufig nicht bedacht was kommt danach, aber Hauptsache man kommt ins Fernsehen...aber ich schweife ab

Das Einzige was bisher sicher ist, ist das die Union ein Grundsatzpapier verabschiedet hat. Mehr nicht! Welche Wirkung hat das? Keine! Was sagt das über die Union aus? Vieles.

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Wovor haben eigentlich immer alle Angst?!

Gegenstände des täglichen Gebrauchs (Laptop, Smartphone, whatever) mussten sowieso nie versteuert werden und auch so sind private Veräußerungsgeschäfte nach einem Jahr besitzen i.d.R. ebenfalls steuerfrei. Beim unwahrscheinlichen Fall dass man keinen Gegenstand des täglichen Gebrauchs innerhalb eines Jahres mit Gewinnabsicht zu verkaufen möchte gibt's eine Freigrenze von 1.000 Euro im Jahr. Und wenn man mehrere Artikel mit Gewinnabsicht verkauft hat(te) dann muss(te) sowieso ein Gewerbe her.

Um es kurz zu fassen:

Für die wenigsten Privatverkäufer dürfte das PStTG von Relevanz sein.

Man will mit dem PStTG die "Scheinprivaten" Verkäufer auf eBay und Co austrocknen. Also Leute die gewerblich handeln aber kein Gewerbe angemeldet haben - sondern schwarz ein und verkaufen. Aber man will dadurch nicht den Prvatverkauf von Gebrauchten auf einmal versteuern

Bist du gewerblich unterwegs, so interessiert das FA natürlich auch die 1.000€. Aber um gewerblich zu sein kommt es auf folgende Punkte an

  • Selbständig
  • Nachhaltigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
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Ich finde das schlecht.

Wundert mich bei einem russischen bzw afd Troll nicht wirklich.

Wider steht die welt am Abgrund.

Weiterhin dank Russland

Wenn er das macht. Sagt Russland Frankreich offizielle kriegspartei und kreift Frankreich an.

Der Spinner hat den Westen bereits mehr als 1x kriegspartei genannt und gedroht.

Und wir müssen dann als Deutschland Frankreich unterstützen. Weil nato Mitglied sind.

Das müssten wir wenn Russland einen Nato Partner angreift.

Dann haben wir Atomkrieg.

Nein.

Ich will keine Atomkrieg Ich will Frieden Frieden für alle.

Das geht ganz einfach : Russland zieht sich uneingeschränkt zurück.

Was meint ihr,?

Das nicht Frankreich das Problem ist sondern die Minderwertigkeitskomplexe von Putin.

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Was wird in das Kassenbuch eingetragem?

Das was du aufgewendet hast

Der Gesamtbetrag also Summe plus Trinkgeld.

Solange das Trinkgeld in einem angemessenen Rahmen sich beläuft.

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Ein "gleiches Recht für alle" in diesem Kontext bedeutet nicht notwendigerweise, dass alle Arten von Zuwendungen gleich behandelt werden, sondern dass sie nach ihren spezifischen gesellschaftlichen Funktionen und Zielen differenziert betrachtet und gefördert werden. Der Gleichheitsgrundsatz gebietet nicht, dass alle Lebensbereiche gleich behandelt werden. Vielmehr müssen bei der Beurteilung einer Ungleichbehandlung die jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden.

Spenden dienen der Finanzierung des politischen Willensbildungsprozesses und der politischen Meinungsbildung. Sie sollen die Vielfalt der politischen Meinungen in der Gesellschaft fördern und sicherstellen, dass politische Parteien unabhängig von finanzstarken Interessengruppen agieren können. Zudem unterliegen sie strengen Transparenz- und Kontrollvorschriften.

Zuwendungen von nicht Unterhaltsverpflichteten an Familienangehörige dienen in der Regel der Unterstützung. Dies ist eine private Angelegenheit zwischen Familienmitgliedern und stellt keine gesamtgesellschaftliche Zielsetzung dar. Daher besteht kein fiskalischer Grund, diese Zuwendungen steuerlich abzusetzen. Dies ist ganz klassisch eine Schenkung.

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