Ich (w/26) habe meine Partnerin bereits im ganz frühen Kindesalter kennengelernt. Unsere Mütter sind seit ihrer Schulzeit beste Freundinnen.

Meine Partnerin ist meine Kindheitsfreundin und Jugendliebe. Ich hatte schon immer das Gefühl, dass ich für sie mehr empfinde als nur Freundschaft.

Seit meinem 12. Geburtstag, an dem wir unser erstes Mal hatten, sind wir fest zusammen. 

Mit 18 sind wir dann zunächst eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen (die Ehe für alle gab es da noch nicht) und seit Oktober 2019 sind wir glücklich (standesamtlich) verheiratet.

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Ich bin Mitglied im Wahlvorstand bei der morgigen Europawahl am 09. Juni 2024. War ich bereits auch vergangenen Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen.

Meine erstmalige Berufung erfolgte aufgrund von § 9 Abs. 4 & 5 Bundeswahlgesetz. Dadurch können die Gemeindebehörden die Mitarbeiter anderer Behörden, wie mich als Zollbeamtin, zum Mitglied im Wahlvorstand berufen, ohne dass man sich vorher gemeldet hat.

Grundsätzlich spiele ich auch mit dem Gedanken, mich bei der nächsten Schöffenwahl aufstellen zu lassen. Nur da muss ich mich noch schlau machen, ob ich durch meinen Beruf als Zollfahnderin nicht ausgeschlossen bin.

Andernfalls gäbe es in den anderen Gerichtsbarkeiten auch die Möglichkeit als ehrenamtlicher Richter zu fungieren.

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Für mich (w/26) gab es nie einen richtigen Traumberuf. Da ich aus einer Beamtenfamilie komme, stand für mich öffentlicher Dienst schon früh fest. Ganz nach dem Motto "Beamtentum wird vererbt".

Nach ein paar negativen Erlebnissen konnte ich ab 13/14 Strafverfolgung/Kriminalitätsbekämpfung priorisieren. Blieb also vorrangig Polizei, Justiz, Steufa und Zoll.

Ich bin Beamtin im gehobenen Dienst bei der Zollfahndung geworden, also kann man durchaus sagen, dass ich mein Ziel erreicht habe. 

Mir macht mein Beruf Spaß, und ich bin glücklich und dankbar darüber, diesen ausüben zu dürfen.

Für mich ist mein Beruf mehr als nur irgendein Job, er ist für mich Berufung.

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Fachabitur
  • Schulabschluss: Fachhochschulreife 
  • Studienabschluss: Diplom Finanzwirtin (FH)

Nach der Schule habe ich von 2015 - 2018 das duale Studium für den gehobenen Zolldienst am Fachbereich Finanzen der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung absolviert.

Seit meinem Abschluss bin ich als Zollfahnderin für die Bekämpfung der international organisierten Kriminalität zuständig.

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Diskriminiert die Deutschland-Flagge während der EM Ausländer:innen?

Während der Fußball-Europameisterschaft (EM) erlebt man in Deutschland ein auffälliges Phänomen: Überall wehen die schwarz-rot-goldenen Fahnen, die Häuser, Autos und öffentliche Plätze schmücken. Doch was für viele als Ausdruck patriotischer Unterstützung der deutschen Nationalmannschaft erscheint, kann für Ausländer:innen diskriminierend wirken.

Zunächst könnte die massive Präsenz der Deutschland-Flagge das Gefühl der Zugehörigkeit und Akzeptanz untergraben. Menschen mit Migrationshintergrund, die in Deutschland leben, könnten sich ausgeschlossen fühlen, wenn die nationale Symbolik so stark betont wird. Die Botschaft, die vermittelt wird, ist klar: Dies ist ein Moment, in dem sich das Land auf sich selbst besinnt, und für diejenigen, die nicht ethnisch Deutsch sind, könnte das bedeuten, dass sie nicht wirklich dazugehören.

Hinzu kommt, dass die deutsche Flagge bei vielen Menschen mit Erinnerungen an Nationalismus und Exklusion behaftet ist. Besonders in einem Land mit einer Geschichte wie Deutschland kann die übermäßige Zurschaustellung nationaler Symbole leicht missverstanden oder als bedrohlich empfunden werden. Für manche Ausländer:innen kann dies an Zeiten erinnern, in denen sie oder ihre Vorfahren unter ähnlichen Symbolen ausgegrenzt oder verfolgt wurden.

Auch in der Gegenwart birgt der übertriebene Gebrauch der Deutschland-Flagge die Gefahr, nationalistische und fremdenfeindliche Tendenzen zu verstärken. Es besteht das Risiko, dass manche Menschen den Patriotismus zur EM mit einem übertriebenen Nationalismus verwechseln, der ausländische Bewohner:innen und Besucher:innen einschüchtern oder sogar diskriminieren könnte. Gerade in der aufgeheizten Atmosphäre eines Fußballturniers können solche Gefühle leicht hochkochen und in intolerantem Verhalten münden. [wie in Sylt!]

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die allgegenwärtige Präsenz der Deutschland-Flagge während der EM für viele Menschen, die nicht ethnisch deutsch sind, als diskriminierend empfunden werden kann. Sie kann das Gefühl der Nichtzugehörigkeit verstärken, historische Wunden aufreißen und gegenwärtige nationalistische Strömungen befeuern. In einer Zeit, die eigentlich durch sportliche Fairness und internationalen Zusammenhalt geprägt sein sollte, könnte dies ein Zeichen für eine tiefere, ungelöste Spannung innerhalb der deutschen Gesellschaft sein.

Diskriminiert die Deutschland-Flagge während der EM Ausländer:innen?

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Jedes mal, wenn meine Freunde, Verwandten und Bekannten aus Israel, Ägypten, Singapur, Japan, Neuseeland, England, Kanada, und den USA zu Besuch in Deutschland sind, sind sie entsetzt, wie wenig Deutschland-Fahnen hier gezeigt werden.

Sie können alle nicht verstehen, warum viele in Deutschland "so ein gestörtes Verhältnis" zu der, in ihren Augen, schönen Flagge haben.

Noch nicht mal meine israelische Freundin, deren Großeltern Opfer des Nationalsozialismus wurden, und ihre Angehörigen verbinden schwarz-rot-gold mit dem NS. Und, dass die Flagge des deutschen Kaiserreichs (schwarz-weiß-rot) von Neo-Nazis immer wieder missbraucht wird, bedauert sie auch sehr.

Kaum jemand fühlt sich durch die Deutschland-Flagge diskriminiert.

Es ist gut, dass wenigstens während sportlichen Großereignissen Farbe gezeigt wird, und Deutschland nicht so steril wie ein OP-Saal erscheint.

Hast du dich mal in anderen Ländern umgeschaut? Da hängen das ganze Jahr über fast überall die Flaggen des jeweiligen Landes. Die USA und die Türkei sind da nur Beispiele, in denen das so ist. Da fühlen sich Ausländer auch nicht diskriminiert.

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Ja

Ich war schon einige Male in den VAE 🇦🇪

1x Fujairah
2x Abu Dhabi
5x Dubai

Besonders Dubai gehört zu den häufigeren Reisezielen. Meine Partnerin und ich sind dort immer wieder in gerne.

Dubai hat so viel mehr zu bieten als moderne Wolkenkratzer und Luxus-Malls. Es gibt auch historische Viertel in Dubai mit einer faszinierenden Altstadt, diversen Museen, traditionellen Märkten und traditionellen arabischen Speisen.

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Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass in der Finanzverwaltung NRW folgendes abgefragt wird:

  1. Lebenslauf, vor allem Schullaufbahn, Hobbys, berufl. Erfahrungen und ehrenamtliche Tätigkeiten
  2. Abteilungen der Finanzämter (Veranlagung, Vollstreckung, etc.)
  3. Verwendung von Steuern (Bezahlung von Beamten/Angestellte im öD, Bildung, Straßenbau, etc.)
  4. Welche Arten von Steuern man kennt (Umsatzsteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer, etc.)
  5. Unterschied zwischen Beamten und Angestellten
  6. Oberster Dienstherr?
  7. Gibt es mehr als einen Umsatzsteuersatz? -> Wenn ja: weshalb gibt es mehrere? Wie hoch sind die?
  8. Verhalten in bestimmten Situationen (bspw. Telefonat mit einem wütenden Steuerpflichtigen; oder auch Konfliktsituationen mit Kollegen bspw. Radio ist zu laut; oder ein Kollege möchte Urlaub am selben Tag, den man selbst frei hat, weil die Großmutter da 80 Jahre alt wird; Umgang mit Drohungen)
  9. Umgang mit Rechtsnormen:

Beispiel:

§ 1 Abs. 1 S. 1 EStG
(1)    1Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

Aus dieser Norm sollen dann alle Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen richtig benannt werden und auf kleine Fälle angewendet werden. Diese könnten wie folgt aussehen:

  • Der Deutsche Vielflieger V ist ausgewandert und verbringt die meiste Zeit in Chile.
  • Die ausgewanderte Deutsche D hat in München ein Ferienhaus und hält sich dort drei Wochen im Jahr auf.
  • Der Amerikaner A hält sich aus geschäftlichen Gründen 8 Monate in Frankfurt/Main auf.
  • Die Obdachlose O lebt in Hamburg.

Wichtig bei diesen Fällen ist immer, dass diese sich nur auf die genannte Rechtsnorm beziehen. Evtl. Abweichungen aus anderen Paragraphen sind nicht zu berücksichtigen.

Je nach Finanzamt erfolgt am selben oder einem späteren Tag noch eine oder oder mehrere Gruppendiskussionen. Da kann es z.B. um Coronamaßnahmen, die Abschaffung des Beamtentums, Flüchtlingsaufnahme oder auch die Planung einer Studienfahrt/eines Betriebsausflugs gehen.

Darüberhinaus sollte man auch über ein bisschen politisches Allgemeinwissen verfügen. Dazu gehören 

  • Gewaltenteilung 
  • der (bereits genannte) oberste Dienstherr: Welchem Ministerium ist die jeweilige Behörde unterstellt? Wer leitet dieses Ministerium? Welcher Partei gehört er oder sie an?
  • Wer ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland?
  • Wer ist der Bundeskanzler der BRD oder Ministerpräsident/-in des jeweiligen Bundeslandes?
  • Wann finden die Bundestags- bzw. Landtagswahlen statt?
  • Bundespräsident: Wie wird er gewählt? Wie lang ist die Amtszeit? Was sind seine Aufgaben?
  • Wie setzt sich der Bundesrat oder die Bundesversammlung zusammen?
  • Was ist das höhste deutsche Gericht?
  • Welche Gerichtsbarkeit ist zuständig? Was ist das höchste Gericht dieser und wo befindet es sich? Wie sieht der Instanzenweg aus? 

Auch sollte man das politische Weltgeschehen im Auge behalten, also womit sich aktuell die Nachrichten beschäftigen.

Ggf. können auch Fragen bezüglich der Ausbildung, besonders in Hinsicht auf Ausbildungsorte und -dauer, gestellt werden.

Prozentrechnung bzw. Dreisatz wurde bei mir damals nicht gefragt. Sollte man aber durchaus - besonders für Umsatzsteuer - beherrschen.

Wie hoch die Einstellungschancen sind, ist von FA zu FA unterschiedlich, und ist von der Meinung der Amtsleitung abhängig. Aber grundsätzlich ist das Auswahlverfahren bei der Finanzverwaltung NRW recht einfach zu bestehen.

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Nein, ich (w/26) muss mich nicht zur Arbeit zwingen. Im Gegenteil: Ich gehe gerne arbeiten und liebe meinen Beruf.

Mir macht mein Beruf Spaß, und ich bin glücklich und dankbar darüber, diesen ausüben zu dürfen. Ich kann mir keinen besseren Beruf für mich vorstellen.

Für mich ist mein Beruf mehr als nur irgendein Job, er ist für mich Berufung.

Daher arbeite ich auch 43 - 46 Stunden pro Woche (statt geregelten 41 Wochenstunden), obwohl ich es, finanziell gesehen, gar nicht mehr nötig hätte, überhaupt arbeiten zu gehen.

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Ich (w/26) persönlich liebe lange, enge Jeans Jumpsuits, und trage die fast ausschließlich in meiner Freizeit, sowohl zu Hause als auch in der Öffentlichkeit.

Dieser ist mein absolutes Lieblingskleidungsstück:

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Angefangen Jeans Jumpsuits zu tragen habe ich schon mit 14 Jahren.

Die Sache mit dem Toilettengang kann zwar durchaus etwas störend sein, aber da ich nicht so oft aufs Klo muss, habe ich auch kein großes Problem damit. 

Es ist jetzt nicht wirklich dramatisch, den oberen Teil auszuziehen und dann festzuhalten, während man auf der Toilette sitzt.

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Skinny

In meiner Freizeit, egal ob zu Hause oder unterwegs, trage ich (w/26) nahezu ausschließlich diesen langen, engen Jeans Jumpsuit:

Bild zum Beitrag

Dank hohem Stretchanteil ist der sehr bequem.

Zur Arbeit trage ich Skinny Jeans und Bluse. 

Ich bevorzuge enge Kleidung, weil ich mich darin am wohlsten fühle, und zudem in weiter Kleidung richtig verhungert aussehe.

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Skinny

In meiner Freizeit, egal ob zu Hause oder unterwegs, trage ich (w/26) nahezu ausschließlich diesen langen, engen Jeans Jumpsuit:

Bild zum Beitrag Dank hohem Stretchanteil ist der sehr bequem.

Zur Arbeit trage ich Skinny Jeans und Bluse. 

Ich bevorzuge enge Kleidung, weil ich mich darin am wohlsten fühle, und zudem in weiter Kleidung richtig verhungert aussehe.

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Ja

Wobei überfordert ist das falsche Wort, vielmehr trifft es hilflos:

In unserer Teenagerzeit wurde meine Partnerin (Kindheitsfreundin und Jugendliebe, seit 14 Jahren zusammen und seit Oktober 2019 glücklich verheiratet) mit 14 Opfer einer Messerstecherei und hat lange ums Überleben gekämpft. Ich (mittlerweile 26, damals auch 14) kann und will mir gar nicht vorstellen, was wäre, wenn sie diesen Kampf verloren hätte.

In der Zeit hatte ich kaum geschlafen, und bin jeden Tag nach der Schule direkt zu ihr ins Krankenhaus gegangen und bis zum Ende der Besuchszeit dort geblieben.

Ich bin so froh, dass diese Zeit überstanden ist und meine Partnerin ein völlig normales Leben ohne Einschränkungen leben kann.

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Ich (w/26) habe meine Partnerin bereits im ganz frühen Kindesalter kennengelernt. Unsere Mütter sind seit ihrer Schulzeit beste Freundinnen. Wo genau wir uns kennengelernt haben, weiß ich nicht. Entweder bei uns zu Hause oder bei ihr.

Meine Partnerin ist meine Kindheitsfreundin und Jugendliebe. Ich hatte schon immer das Gefühl, dass ich für sie mehr empfinde als nur Freundschaft.

Seit meinem 12. Geburtstag, an dem wir unser erstes Mal hatten, sind wir fest zusammen. 

Mit 18 sind wir dann zunächst eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen (die Ehe für alle gab es da noch nicht) und seit Oktober 2019 sind wir glücklich (standesamtlich) verheiratet.

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Duale Studiengänge im öffentlichen Dienst sind i.d.R. vergleichsweise gut bezahlt, besonders die der Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Beamtenstudiengänge für den gehobenen Dienst auf Bundesebene sind mit dabei. Auch wenn die Bezüge nach dem Studium nicht schlecht sind, kann man u.U. in der freien Wirtschaft deutlich mehr Geld verdienen als im öD.

Die BA bietet die Studiengänge

  • Arbeitsmarktmanagement
  • Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung
  • sowie IT-Studiengänge

als duale Studiengänge an, bei denen man 1.820 Euro brutto pro Monat verdient.

Darüber hinaus gibt es bei der BA noch ein Förderstudium in den Richtungen BWL, Wirtschaftsrecht und Sozialrecht, bei denen man zwar ein reguläres Vollzeitstudium absolviert, nebenbei in den vorlesungsfreien Zeiten Praktika bei der BA macht. Im Anschluss an das Studium muss man allerdings min. 24 Monate bei der BA arbeiten.

Die Vorlesungszeiten werden mit 880 Euro pro Monat und die Praxisphasen mit 2.097 Euro pro Monat vergütet.

Bei den Beamtenstudiengänge für den gehobenen Dienst des Bundes ist man bereits ab dem ersten Tag Beamter (auf Widerruf) und erhält Anwärterbezüge i.H.v. 1.744,22 Euro brutto pro Monat. Dazu können auch noch ggf. Familienzuschläge sowie andere Zulagen kommen.

Für den gD des Bundes gibt es u.a. folgende Studiengänge:

  • Kriminalpolizei (BKA)
  • Zolldienst
  • Archivwesen (Bundesarchiv)
  • Zentralbankwesen - BWL (Bundesbank)
  • Verwaltungsinformatik (verschiedene Bundes- und Landesbehörden)
  • Nachrichtendienst (BfV, BND)
  • Auswärtige Angelegenheiten (Auswärtiges Amt)
  • Naturwissenschaften (Deutscher Wetterdienst)
  • Sozialversicherungsrecht (DRV Knappschaft-Bahn-See)

Bei den Beamtenstudiengängen muss man nach Abschluss des Studiums 5 Jahre im öD bleiben, andernfalls kann ein Teil der Anwärterbezüge zurückgefordert werden.

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Nein. Für kein Geld der Welt würde ich (w/26) meine Partnerin verlassen.

Meine Partnerin, die ich schon von klein auf kenne, ist für mich mehr wert, als alles Geld der Welt. Ich würde sie Geld immer vorziehen.

In unserer Teenagerzeit wurde meine Partnerin mit 14 Opfer einer Messerstecherei und hat lange ums Überleben gekämpft. Ich kann und will mir gar nicht vorstellen, was wäre, wenn sie diesen Kampf verloren hätte.

In der Zeit hatte ich kaum geschlafen, und bin jeden Tag nach der Schule direkt zu ihr ins Krankenhaus gegangen und bis zum Ende der Besuchszeit dort geblieben.

Ich bin so froh, dass diese Zeit überstanden ist und meine Partnerin ein völlig normales Leben ohne Einschränkungen leben kann.

Wenn man eine Person wirklich liebt, und man kurz davor ist, diese für immer zu verlieren, weiß man erst wirklich, was man an dieser hat, und man möchte keinen einzigen Tag mehr ohne diese Person verbringen.

Wahre Liebe ist unbezahlbar.

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Ich (w/26) bin seit 14 Jahren in meiner ersten Beziehung mit meiner Kindheitsfreundin und Jugendliebe. Mit 18 sind wir zunächst eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen (die Ehe für alle gab es da noch nicht) und sind seit Oktober 2019 glücklich verheiratet.

Ich hatte schon immer das Gefühl, dass ich für meine Partnerin mehr empfinde als nur Freundschaft.

An meinem 12. Geburtstag hatten wir unser erstes Mal, und sind seit dem richtig zusammen.

Wir kennen uns allerdings schon von klein auf und sind auch von da an beste Freundinnen.

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Mir ist das relativ egal und stehe neutral dazu, solange die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen, unabhängig davon ob Beziehungen bestehen oder nicht, sind in Deutschland wie folgt geregelt:

  • sexuelle Handlungen an Kindern (U14) sind verboten (§ 176 StGB)
  • sexuelle Handlungen an minderjährigen Schutzbefohlenen (bspw. Lehrer-Schüler) sind verboten (§ 174 StGB)
  • sexuelle Handlungen mit Jugendlichen (14 - 18) sind grundsätzlich erlaubt, allerdings gibt es nach § 182 StGB auch drei Ausnahmen: So ist es verboten, ...
  1. ...wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird (Abs. 1)
  2. ...wenn ein Entgelt gezahlt wird (Abs. 2)
  3. ...wenn die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der Jüngeren ausgenutzt wird (Abs. 3), gilt nur bei Ü21 mit U16 (wie in diesem Fall), muss vor Gericht aber gutachterlich belegt werden.

Sofern die Minderjährige nicht gefährdet ist (bspw. durch Drogenkonsum oder -handel des Freundes), entscheiden deutsche Gerichte auch gegen die Eltern und für die Beziehung des Kindes, wie in folgendem Fall: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html

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Aus meinem Bekanntenkreis kann ich von einem brisanten Fall (selber Altersunterschied, nur beide ein Jahr älter) erzählen:

Ein Bekannter meiner Familie war damals 27 und frisch als Lehrer an einem Berufskolleg verbeamtet, als er mit einem damals 15 jährigen Mädchen zusammen kam. Die Schule des Mädchens und die des Bekannten trennten knapp 20 Kilometer. Das Ausnutzen eines Abhängigkeitsverhältnisses i.S.v. § 174 StGB lag demnach nicht vor. Dennoch ging es vors Strafgericht, weil die Eltern des Mädchens den Bekannten wegen des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen nach § 182 Abs. 1 (Ausnutzen einer Zwangslage& Abs. 3 (Ausnutzen der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der JüngerenStGB angezeigt haben.

Da die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung nicht durch ein Gutachten belegt werden konnte, erhob die Staatsanwaltschaft nur für das Ausnutzen einer Zwangslage Anklage. Am Ende kam aber heraus, dass es dem nicht so war. Das Gericht sprach den Bekannten wegen erwiesener Unschuld frei. Die Beziehung zwischen dem Mädchen und dem Bekannten hielt an.

Mit 18 wechselte das Mädchen die Schule, und kam nicht nur auf die Schule des Bekannten, sondern auch in seine Klasse. Eine strafrechtliche Handlung lag hier wieder nicht vor, da sich § 174 StGB auf Minderjährige in einem Abhängigkeitsverhältnis beschränkt.

Dennoch wurde der Bekannte, inzwischen 30, zunächst aus dem Schuldienst und dem Beamtenverhältnis entlassen. Allerdings klagte der Bekannte vor den Verwaltungsgerichten, gegen seine Entlassung. Am Ende wurde seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis widerrufen. Zwar darf er nicht mehr unterrichten, aber er sitzt seit dem mit seinen A14 Bezügen in einer Schulverwaltung.

Inzwischen ist der Bekannte 39 und das Mädchen 27. Beide leben zusammen, sind seit 6 Jahren glücklich verheiratet und haben 2022 ein Kind bekommen.

Ich wünsche den alles Glück der Welt, besonders deswegen, weil auf dem Weg zu ihrem Familienglück einiges in die Brüche gegangen ist.

Sie hatte immer wieder betont, dass die Beziehung und vor allem der Sex von ihr ausging und er am Anfang auch dagegen war, ihr aber bis zum Strafgericht (fast) niemand geglaubt hat.

Sie wurde, weil sie die Beziehung nicht beenden wollte, enterbt und hat selbst um die Inobhutnahme des Jugendamtes gebeten. Den Kontakt zu ihren Eltern hat sie über Jahre gemieden, weil sie ihren Eltern nicht verzeihen konnte, was vorgefallen war. Das Problem war dabei weniger die Anzeige, sondern viel mehr, dass ihr ihre Eltern nicht geglaubt haben.

Erst auf Anraten des Bekannten nähert sie sich ihren Eltern langsam wieder an.

Und er muss mit einem Unterrichtsverbot dafür bezahlen, dass sein Versetzungsantrag, den er aus dem Grund gestellt hatte, dass sie auf das Berufskolleg wechselte, abgelehnt wurde. Die Schule und die Schulaufsicht wussten, schon bevor der Schulwechsel von ihr auf das Berufskolleg endgültig vollzogen wurde, von der Beziehung. Da finde ich es nicht in Ordnung, sie auch noch in seine Klasse zu setzen.

Und dazu, dass sie auch immer wieder mit Vorurteilen, die sich hier aus der ein oder anderen Antwort herauslesen lassen, zu kämpfen haben, brauche ich wohl auch nichts weiter zu sagen.

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Ich halte nichts von schnellen Vorverurteilungen, denn in den wenigsten Fällen kennt man die ganze Geschichte.

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