Wenn die Polizei den Unfall gründlich aufgenommen hat, dann haben sie auch Fotos von den Schäden gemacht.
Oft verzichten sie aber auch bei der Aufnahme von solchen Bagatellunfällen darauf.
Letztlich ist die Polizei auch nicht für die Schadensregulierung zuständig sondern nur für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit. (Fehler beim rückwärts Ausparken.)
Um alles, was mit der Schadensregulierung zusammenhängt, müssen sich die Unfallbeteiligten bei Unfällen mit bloßem Sachschaden selbst kümmern. (Ausnahme wäre dann, wenn sie es eben nicht selbst können, weil sie z.B. gleich mit dem Rettungswagen abtransportiert wurden.) Dazu gehört es für die Beteiligten auch, vor Ort selbst Fotos von den Autos zu machen. Das ist heute ja gar kein Problem mehr, wo jeder ein Handy mit Kamera dabei hat.
Die Polizei ist zudem kein Schadensgutachter. Verdeckte Schäden, die oft teurer sind als das, was man von außen sieht, kann die Polizei vor Ort also auch nicht erkennen. Und wenn die Polizei notiert, "Kratzer hinten links, Schadenshöhe geschätzt 500 Euro", kann es am Ende auch mal tatsächlich bedeuten: komplette Seite muss lackiert werden, Schadenshöhe 3.000 Euro. Weil sie eben keine Fachleute für Kfz-Schäden sind.