Alles Humbug. Der Bundesolaf hätte schon viel früher grünes Licht geben sollen.
Nach § 42a WaffG dürfen Messer mit einhändig feststellbarer Klinge grundsätzlich nicht geführt werden. Das gezeigte Messer ist als eines mit zweihändig feststellbarer Klinge konzipiert. Das alleine gibt aber noch keine Rechtssicherheit. Entscheidend ist eben, ob die Klinge mit einer Hand festgestellt werden kann, und das kann ich nicht beurteilen.
Es geht im § 42a WaffG um die Klingenlänge, nicht um die Länge der Schneide. Zudem ist die Klinge nicht feststehend, sondern drehbar gelagert. Und eine Zweckbestimmung als Waffe hat das Teil auch nicht, ganz abgesehen davon, dass es dazu auch kaum taugen würde.
Also: Nix mit Waffengesetz.
Indem man sich strafbar macht und zu einer Haftstrafe verurteilt wird.
Ein vorläufiger Personalausweis ist ein gültiges Ausweisdokument.
Auskennen? Nö. Aber das habe ich gefunden:
https://www.silbertresor.de/product_info.php?info=p14038_Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-1818-bis-1888---17-43g-Gold.html
https://www.numismatikforum.de/viewtopic.php?t=41461
Vielleicht kann dir da jemand weiterhelfen.
Schau bei Begadi.
Es ist sinnvoll, ein Messer dabeizuhaben, um es als Werkzeug zu nutzen. Zur Verteidigung ist ein Messer nicht zu gebrauchen.
Natürlich nicht. Wer soll den denn veranstalten?
Da ist nichts beschädigt.
Nein.
https://www.skppsc.ch/de/faq/brauche-ich-fuer-den-erwerb-von-imitations-schreckschuss-und-soft-air-waffen-eine-spezielle-bewilligung/
Weil manche nicht einmal kapiert haben, dass der Kalte Krieg bereits der Dritte Weltkrieg war und dieser schon seit 1990 vorbei ist.
Wird die Polizei angegriffen und sie wehren sich dagegen, werden sie wegen Körperverletzung angezeigt. Das ist doch nicht richtig.
Warum soll es nicht richtig sein? Wenn du dich gegen einen Angriff wehrst, kannst du auch angezeigt werden. Und wenn geurteilt wird, dass du in Notwehr gehandelt hast, wirst du nicht bestraft. Das ist bei einem Polizisten nichts Anderes, abgesehen davon, dass dieser bewaffnet ist und dadurch bessere Möglichkeiten hat um sich zu wehren.
Weil es erforderlich und gerechtfertigt war, um den Angriff sicher zu beenden.
Lass sie halt drohen. Die langweilen mich.
Hello , ich bin grade ein wenig bei Tiktok unterwegs
An der Stelle kann man aufhören zu lesen.
Nein, wird es nicht. Zum tausendsten Mal.
Das hängt davon ab, ob dort "30" oder "Zone 30" ist.
allerdings kann man mir kein Bußgeld anhängen bzw. vollstrecken, da ich volljährig bin und es somit meine Freiheit einschränken würde.
Und morgen kommt der Weihnachtsmann.
Was auch immer der "Vordermarsch" sein soll: Der 3. Weltkrieg ist schon lange vorbei. Der kann nicht mehr kommen.