in DE ist vollkommen klar, den Unterhaltsanspruch des Kindes kann man durch keine Argumentation außer Kraft setzen. Du bist leiblicher Vater des Kindes, du musst zahlen. Das dich die Frau übers Ohr gehauen hat ist dabei unerheblich. Als Mann weiß man, dass es nur genau eine Option gibt selbst für eine ungewollte Schwangerschaft zu sorgen.
wenn das wirklich stimmt kannst du dich an die Polizei wenden. Das ist Freiheitsberaubung und definitiv strafrechtlich relevant.
ja dürfen sie. Du bist über 18 und somit für dich selbst zuständig. Wenn du noch in der Erstausbildung bist sind deine Eltern aber Unterhaltspflichtig. Bist du noch kindergeldberechtigt kannst du das auf dein Konto überweisen lassen.
na ja, er wird das verlangen was man verlangt wenn man verheiratet ist. Und da er sich ja dessen bewusst ist, dass es eine Zwangsheirat ist wird er auch vor erzwungenem Geschlechtsverkehr nicht zurückschrecken.
Du kannst das anonym dem Jugendamt melden.
zwangsheirat.de – Die zentrale Seite zum Thema Zwangsheirat: Bundesweite Beratungsstellen. Tipps für Betroffene und Fachkräfte. Hintergrundinformationen.
oder dich hier informieren und beraten lassen.
nein, so einfach wird man nicht von seiner Verpflichtung frei gestellt.
grundsätzlich kannst du jeden Arzt um eine Überweisung bitten oder in der Psychiatrie um Aufnahme bitten. Ob die Ärzte das dann auch fachlich für angebracht halten kann ich nicht beurteilen.
Deine Eltern werden dann aber so oder so davon erfahren. Dann kannst du dir auch gleich jetzt Hilfe von ihnen holen.
ich finde 1k echt billig für ein Internat. Du bekommst dort Wohnraum, Essen und Betreuung. Da ist 1k echt gar nichts dafür. Billiger wird das kaum gehen
man muss Umgang und Sorgerecht unterscheiden. Alles was du aufzählst spricht dafür, dass sie den Umgang in Kürze nicht mehr wahrnehmen kann im Sinne des Kindeswohls. Aber für den Sorgerechtsentzug ist das nicht ausreichend. Möglicherweise hast du aber hier einfach nicht erwähnt in wie weit sie dem Sorgerecht nicht gerecht wird.
wende dich jetzt ans Jugendamt und bitte um Hilfe. Die Situation sollte jetzt geklärt werden.
sich zu rächen ist Kindergartenverhalten. Du musst, für eure gemeinsames Kind, einen guten Umgang mit ihm finden.
warum hat ein 2jähriger Hund so massiven Zahnstein, dass man ihn entfernen muss? Meine Pudeldame ist 7 Jahre alt und hat kaum Zahnstein. Gib dem Tier bitte ausreichend zum knabbern und beißen. Also Knochen und so was.
Das Hunde einzelne Tage nichts essen ist auch nicht normal. Du solltest ggf. das Futter überdenken das du fütterst.
Ansonsten würde ich mich wegen der OP auf den Tierarzt verlassen der das Tier vorher gut checkt und das OP Risiko einschätzt.
in der Schule gilt das Hausrecht der Schule. Wenn man dir dort sagt, dass du das nicht darfst, dann darfst du das da nicht. Kannst deinen Kram ja auf dem Schulweg oder vor der Schule verkaufen.
ein gesetzlicher Betreuer darf für die Bereiche für die er bestellt ist statt dir Entscheidungen treffen. Für welche Bereiche er zuständig ist entscheidet ein Richter.
wenn man Atteste hat kann die Schule kein Bußgeld beantragen. Aber sie kann dich zum Amtsarzt schicken und deine Krankheiten prüfen lassen.
du vermietest einen Raum oder habe ich da falsch verstanden? Dann verlangst du Miete für einen Raum. Wie viele Kinder der Mieter dann da betreut ist nicht deine Sache.
Du hast die Therapie abgebrochen. Die Aussage es hat nicht funktioniert stimmt nicht, du hast es nicht ausreichend versucht. Eine Therapie funktioniert nur wenn der Patient hart arbeitet. Du wirst leider wieder einen Therapeuten suchen müssen, denn Traumata kann man nicht gut alleine lösen, dazu braucht man Hilfe. Such möglichst einen auf Trauma spezialisierten Therapeuten.
warum gibt es deinen Sohn und euren Sohn? Warum gibt es nicht eure Kinder? Ja, auch ein Kind das nicht biologisch das eigene ist kann das eigene Kind sein. Ich glaube da musst du ansetzen. Deine Haltung macht einen Unterschied, du beobachtest die Kinder und den Umgang des Vaters mit den Kindern unterschiedlich.
Einen Unterschied im Umgang mit einem älteren und einem jüngeren Kind ist vollkommen normal. von älteren Kindern erwartet man auch mehr und ist deshalb auch schneller und deutlicher in Grenzsetzungen.
also selbst wenn deine Eltern das durchsetzen wollen, sie haben keine Chance. Also rauswerfen dürfen sie dich. Aber dann müssen sie halt für dich zahlen. Unterhalt steht dir zu. Und zur Not kannst du den einklagen. Mach auf keinen Fall Kompromisse bei deinen Ausbildungszielen. Du wirst Lösungen finden und es gibt Wege das zu schaffen. Sollte es für dich nicht mehr möglich sein bei deinen Eltern zu leben, kannst du dich jederzeit an das Jugendamt wenden und um Hilfe bitten. Wenn du vor deinem 18. Lebensjahr in der Jugendhilfe gelandet bist, dann ist es sogar einfacher auch nach dem 18. Lebensjahr Hilfe vom Jugendamt zu bekommen.
Diese Frage "darf der Lehrer das" sollte ersetzt werden mit "welches Fehlverhalten soll hier eigentlich sanktioniert werden und ist die Sanktion dem Fehlverhalten gegenüber angemessen?"
Du siehst das Fehlverhalten 20 Minuten zu spät. Dafür ist 45Minuten extra arbeiten vielleicht unangemessen.
Der Lehrer sind zu den verpassten 20 Minuten aber auch noch die Unverschämtheit sich das herauszunehmen, die Respektlosigkeit sich als Gruppe keine Mühe zu geben pünktlich zu sein, die Dreistigkeit einfach die Schulstunde zu verkürzen, ..... Ich denke, da kommt ihr mit 45 Minuten ganz gut weg, oder?
du weißt offensichtlich, dass dein Sozialverhalten nicht gut ist. Somit weißt du schon mal was du nicht machen sollst. Nun finde noch raus was das erwartete und gewünschte Verhalten ist und triff eine Entscheidung mit welchem Verhalten du dich wohl fühlst und setz das um.