Ein Mörder erhält eine lebenslange Freiheitssrafe und diese ist entgegen von einer weit verbreiteten Meinung auch in Deutschland primär ersteinmal tatsächlich auch lebenslang. Es ist keinesfalles so, dass ein Mörder nach 15 Jahren automatisch wieder auf freien Fuß kommt, das ist ein Irrglaube!. Er kann jedoch nach Ablauf von fünfzehn Jahren erstmalig bei Gericht einen Antrag darauf stellen, dass der Rest seiner lebenslangen Freiheitssrafe zur Bewährung ausgesetzt wird und das Gericht muss dann anhand von verschiedenen Faktoren beurteilen, ob es diesem Antrag stattgibt und den Rest der lebenslangen Freiheitssrafe zur Bewährung ausgesetzt wird oder aber, ob es den Antrag ablehnt und der Mörder weiterhin im Gefängnis bleiben muss, seine Freiheitssrafe also weiterhin vollstreckt wird. Wird dieser Antrag abgelehnt, so kann er ab dann fortlaufend alle zwei Jahre erneut gestellt werden und das Gericht muss dann eine erneute Beurteilung darüber vornehmen. Wenn bereits vom verurteilenden Gericht die sogenannte "besondere Schwere der Schuld" festgestellt worden ist, dann bleiben Mörder in aller Regel für mindestens zwanzig Jahre im Gefängnis. Grundsätzlich ist dies deswegen so, weil das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) in den 1970er Jahren entschieden hat, dass die lebenslange Freiheitssrafe nicht grundsätzlich gegen das Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) verstößt, sie tatsächlich also primär lebenslang ist, sich aus der Verfassung jedoch ein Resozialisierungsgebot ergibt und daraus, dass auch eine zu einer lebenslangen Freiheitssrafe verurteilte Person grundsätzlich die Chance darauf haben muss, dass sie ihre persönliche Freiheit irgendwann wiedererlangen kann. Wenn der Mörder irgendwann wieder auf freien Fuß kommt, dann hat zwar grundsätzlich auch er das Recht dazu, seinen Beruf frei zu wählen, da nach Artikel 12 GG in Deutschland Berufswahlfreiheit herrscht, bestimmte Berufe setzen jedoch ein einwandfreies Führungszeugnis voraus und scheiden für ihn deswegen selbstverständlich aus. Praktisch, hat er eine Lücke von mindestens 15 Jahren in seinem Lebenslauf und muss diese dem potentiellen Arbeitgeber irgendwie erklären. Selbst dann, wenn er zuvor einen Beruf erlernt hat, verändert sich in 15 Jahren innerhalb von einer Branche in der Regel so viel, das er darin kaum wieder Fuß fassen kann.
Mfg