Hi, Klasse A1 für Leichtkrafträder mit 125 ccm und 15 PS ab 16

Klasse A2 für Motorräder bis 48 PS ab 18

Klasse A für schwere Maschinen - wenn man 2 Jahre Klasse A2 hatte, oder wenn man 24 Jahre alt ist.

Wichtig - das ist der Stufenführerschein. Nach 2 Jahren kann man auf die höhere Stufe gehen und muss dann eigentlich nur noch die praktische Prüfung abschließen. Fahrstunden sind nicht vorgeschrieben.

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Hi, das müssten etwa 150 km sein, die man aber größtenteils auf der Autobahn zurücklegen kann.

Ich sag mal knapp 2 Stunden.

Allerdings hörte ich am Freitag im Radio, dass das ganze Wochenende der Elbtunnel gesperrt ist - beide Richtungen.

Also, wenn die Fahrt noch morgen sein soll - da wage ich keine Schätzung der Fahrtdauer.

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Hi, die Untersuchungshaft steht nicht im Führungszeugnis.

Allerdings wird man meist in einem späteren Verfahren zu einer hohen Haftstrafe verurteilt, das steht dann drin.

Man ist da zwar im Gefängnis, aber das ist eigentlich keine Strafe, sondern eine Sicherung, dass der Beschuldigte nicht fliehen oder Beweise verschwinden lassen kann.

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Hi nein. Du wirst nicht belangt.

Trotzdem würde ich an Deiner Stelle nicht mitfahren, Deiner Gesundheit wegen.

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Hi, weiß darf den Springer nicht wegziehen, weil er sich damit selbst Schach aussetzen würde.

Damit würde er zwar seinen eigenen König dem Schach aussetzen, was eigentlich illegal ist, aber ich kann weiter nichts machen, weil ich selber im Schach bin.

ist irrelevant. Du könntest dann den König schlagen, damit wäre die Partie sofort vorbei.

Aber wie wir wissen, werden die Könige im Schach nicht geschlagen. Man darf sich auch nicht selbst Schach aussetzen - illegaler Zug.

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Hi, der Richter glaubt wohl, dass nur die Bewährungsstrafe alleine als Warnung nicht ausreicht. Daher der zusätzliche Arrest.

Man kann dagegen wie bei jedem anderen Urteil auch Berufung oder Revision einlegen.

Aber nichts so schlimmes gemacht? das glaub ich nicht. Bewährungsstrafe ans Jugendlicher bekommt man nur als krasser Wiederholungstäter oder heftigen Straftaten, wo man als Erwachsener jahrelang im Knast für wäre.

Naja, Dich erwartet halt 4 Wochen Knast: Kein Internet, kein Handy. Bißchen Langeweile. Hotel Gitterblick halt.

Und nicht vergessen: Beim nächsten Mal gibts wahrscheinlich keine Bewährung mehr. Durch die 4 Wochen kannst Du ja mal testen, wie es sich da so anfühlt.

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Naja, die hätten halt eine höhere Strafe gewollt.

So ganz von der Hand zu weisen, ist das auch nicht. Wenn man bedenkt, dass das junge Opfer womöglich ein Leben lang traumatisiert ist, ist auch bei mildernden Umständen so eine Bewährungsstrafe recht wenig.

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Hi, beim Stau darf überholt werden.

Aber es heißt gar nicht überholen, sondern es darf rechts schneller gefahren werden als links.

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Hi, das ist verboten.

Will man auf dem Schulhof was verkaufen, müsste die Schule das genehmigen.

Und dann ist Eis Lebensmittel. Da gibts noch staatliche Hürden, ehe man das verkaufen darf.

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Hi, Ermittlungen und eingestelle Verfahren stehen in keinem Führungszeugnis. Politische Ansichten auch nicht.

Nur Urteile. Und zwar wenn man nach Erwachsenenstrafrecht zu 91 Tagessätzen oder mehr verurteilt wurde, oder wenn man mehrere Straftaten mit auch geringerer Geldstrafe begangen hat.

In einem erweiterten Führungszeugnis stehen noch zusätzlich Sexualstraftaten drin, auch wenn man zu weniger als 91 Tagessätzen verurteilt wurde. Aber nur die - hat man z.B. wegen Drogen 90 Tagessätze bekommen, dann steht das da auch nicht drin.

Das wird meist verlangt, wenn man mit Menschen, vorallem Minderjährigen arbeiten soll.

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Hi kann sein. Würde aber dann wohl mit einer Verwarnung eingestellt werden.

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