Ein völlig anderer Straftatbestand.
Oder meinst du § 227 StGB?
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__227.html
Ein völlig anderer Straftatbestand.
Oder meinst du § 227 StGB?
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__227.html
Zur Zeit des Römischen Reichs hatten die Menschen dort dieselbe Hautfarbe wie heute auch.
In der Regel reicht die Wahlbenachrichtigung aus, um wählen zu können. Du solltest dir aber schleunigst einen gültigen Personalausweis besorgen, denn ab 16 ist es Pflicht, einen bzw. einen Reisepass zu besitzen.
Nein, es ist dein Gewerbe, und das darf niemand 'mitbenutzen'.
Eine ziemlich sinnlose Frage, da es in der Regel Ersatzbälle gibt.
Nein, höchstens das peinlichste.
Nein, kannst du nicht. Briefwahlunterlaen können nur bei der Kreiswahlleitung abgegeben werden. Du kannst aber mit dem Wahlschein, den du für die Briefwahl bekommen hast, im Wahllokal wählen.
Da kein echter Schaden vorliegt: 0 €.
Außer Leatherman und Victorinox gibt es noch andere Hersteller von Multitools, z.B. Gerber, sofern dir die Qualität ausreicht.
Wenn überhaupt, dann erst nach der nächsten Bundestagswahl 2025, und selbst das halte ich für unwahrscheinlich.
Dumme und nicht umsetzbare Idee. Das Grundgesetz gilt an allen Tagen eines Jahrs.
Eine. Steht übrigens sogar oben auf dem Wahlzettel.
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/wahlen/europawahl/wahlzetter-lang-viele-parteien-ueberblick-100.html
Nein, der Besatzungszustand wurde bereits 1955 durch den Deutschlandvertrag aufgehoben, seit Inkfrafttreten des 2+4-Vertrags ist Deutschland souverän.
http://www.documentarchiv.de/brd/dtlvertrag.html
https://de.wikisource.org/wiki/Zwei-plus-Vier-Vertrag
Nur, wenn du nicht ins Wählerverzeichnis eingetragen wurdest, was unwahrscheinlich ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/euwo_1988/__24.html
Habe 2481.87€ Gewinn seit dem erwirtschaftet.
Gewinn oder Umsatz? Ich nehme an, letzteres.
Du teilst den Umsatz durch die Zahl der Monate und multiplizierst das Ergebnis mit 12, also 2.481 € durch 3 (März, April, Mai) mal 12.
Es kann nur eine(r) fahren, und das ist anscheinend deine Freundin, der der E-Scooter gehört.
Wenn feststeht, dass am anderen Fahrzeug kein Schaden entstanden ist, dann war es auch keine Fahrerflucht.
Nein, eine Änderung von Artikel 102 GG ist nicht möglich. Todesstrafe ist gegen die Menschenwürde, und Artikel 1 GG ist nicht änderbar.
Die Frage solltest du dir selbst stellen. Du hast 8 Jahre gearbeitet und jetzt erst Steuererklärungen abgegeben. Warum?
Wenn du ein Stück Land findest, das kein anderer Staat beansprucht, dann ginge es. Meines Wissens gilt das nur für Bir Tawil.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bir_Tawil