Man braucht die Erlaubnis einer erziehungsberechtigten Person, von daher reicht die unterschriebene Einwilligungserklärung aus.

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Kann da noch was im Nachhinein passieren das er angezeigt wird oder so?

Wer sollte ihn denn anzeigen? 🤔

Oder das gutachten korrigiert wird auf negativ wenn es herauskommt.

Sollten der FEB andere Tatsachen bekannt sein als die, die im Gutachten stehen, ist es durchaus möglich dass die Behörde die Neuerteilung (trotz pos. Gutachten) versagt.

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was soll ich jetzt machen?

Dir wird nichts anderes übrig bleiben als ein Drogenscreeningprogramm zu starten um deine Abstinenz nachzuweisen und dann die MPU anzugehen.

und in meinem Brief seht eben das mit dem Amphetamin aber hatte ich wirklich was im Blut oder nicht weiß ich nicht

Du kannst auf der FEB in deine Akte sehen (nachdem du einen Neuantrag gestellt hast), dort könnte der Laborbericht enthalten sein.

ich bin mir aber zu 99% sicher das ich zu diesem Zeitpunkt nichts konsumiert habe.

Zum einen bist du dir nicht zu 100% sicher und zum anderen zählen auch die Abbaustoffe, die du nach dem Konsumstopp noch im Körper hast. Jeder Hinweis auf den Konsum harter Drogen führt nun mal zum Entzug der FE und beim Neuantrag zur MPU-Anordnung.

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Es kommt darauf an, ob der Behörde von dir weitere Tatsachen "vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Cannabismissbrauch begründen".

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__13a.html

Sollte dies nicht der Fall sein, hast du als Ersttäter gute Chancen dass keine MPU mehr gefordert wird.

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Ich hab schon gedacht das es evtl an der Legalisierung von Cannabis liegt. Könnte das sein?

Mit der Legalisierung hat das nur indirekt zu tun, maßgeblich ist der neu hinzugekommene §13a FeV: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__13a.html

Dieser besagt, dass eine MPU nur noch bei Verdacht auf Abhängigkeit oder Missbrauch angeordnet wird, wodurch bei einer Erstauffälligkeit im Straßenverkehr nach Cannabiskonsum, die MPU jetzt ist vielen Fällen entfällt.

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Mach dich doch mal im Internet schlau, dort kannst du bei so ziemlich allen Laboren nachlesen:

Bsp.: https://mpu.tuev-thueringen.de/Institut-fuer-Verkehrssicherheit/Abstinenzbelege/Urinanalysen/

Die Urinabgaben erfolgen unter Sichtkontrolle. Das bedeutet, dass Sie von einer entsprechend geschulten Person zur Toilette begleitet werden, während sie Urin in einen Becher abgeben. Es muss sichergestellt werden, dass Ihr Eigenurin im Becher ist. (...)

Denkst du wirklich, dass diese Menschen nicht entsprechend geschult sind bzgl. Manipulationsversuchen?

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Deine Angst ist so oder so unbegründet. Zum einen dürfte die alte Sache die 2014 zur MPU führte getilgt sein und zum anderen wäre sie nur begründet, wenn du noch in der (verlängerten) Probezeit wärst. Hier würde ein erneuter A-Verstoß wieder zur MPU führen, das ist bei dir aber nicht der Fall. Von daher wirst du "behandelt" wie jeder andere Verkehrsteilnehmer. Also: Strafe zahlen und künftig regelkonform fahren um das Punktekonto nicht unnötig zu belasten...

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Hallo, ich wollte fragen ob jemand weiß, ob ich bei der Mpu haare oder Urin abgeben muss.

Üblich ist bei einer Drogen-MPU ein Urinscreening.

Und wo bekomme ich raus wie lange ich Abstinenz nachweisen muss.

Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Entweder wendest du dich an eine Drogenberatungsstelle (Caritas, Diakonie etc.) die idR auch Erfahrungen im MPU-Bereich hat, oder du gehst zu einem Verkehrspsychologen der dir bei der MPU-Vorbereitung hilft. Alternativ kannst du dich auch in einem (kostenlosen) MPU-Forum im Netz anmelden, dort kannst du ebenfalls eine Einschätzung erhalten wie lange du Abstinenz nachweisen solltest.

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Gibt es da Probleme den Führerschein wieder zu bekommen ?

Die wird es wohl definitiv geben.

Sollte ich offen mit dem Psychologen darüber reden oder es verschweigen ?

Kannst du das denn? Du müsstest bei einigen Fragen, z.B. bei Vorerkrankungen, nicht nur verschweigen, sondern lügen...

Ärztliche Gutachten dürfen sie ja nicht anfordern

Doch, dürfen sie - nachdem du ihnen eine Schweigepflichtsentbindung unterschrieben hast, und die wird vermutlich gefordert werden...

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Kann man eigentlich so schnell jemanden verurteilen und den Führerschein entziehen?

Kann man, ja.

Außerdem gilt:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315d.html

muss ich dann zur MPU?

Wenn du wegen illegalem Straßenrennen verurteilt wirst, dann musst du damit auf jeden Fall rechnen.

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Hallo, durch einen Verkehrsdelikt musste ich vor zwei Jahren eine MPU machen und bin dort wegen fehlender Abstinenznachweise durchgefallen.

Ging es um Alkohol oder Drogen?

Ich habe jetzt über sechs Monate meine Abstinenz nachgewiesen und würde gerne erneut eine MPU machen um meinen Führerschein zurück zu bekommen.

Und du hast eine fachliche Einschätzung darüber, dass die 6 Monate ausreichend sind?

Hat jemand von euch eine Ahnung wie ich da vorgehen muss um schnellstmöglich meinen Führerschein wieder zu bekommen ?

Du musst erstmal einen Neuantrag bei der FEB stellen.

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Selbst wenn dir hier 10 Leute antworten würden wie lange es gedauert hat bis das Ergebnis ihrer verkehrsrechtlichen MPU da war, würde dir das nichts nützen.

Es dauert nun mal bei jedem MPI unterschiedlich lange, was auch auf das "Arbeitsvorlumen" der einzelnen Institute zurückzuführen ist. Jemand der keine Abstinenz nachgewiesen hat, kann im Endeffekt sogar länger warten müssen als jemand der ein Urinscreening abgeben musste. Ganz einfach weil es auch darauf ankommt wie sehr der Psychologe zeitlich eingebunden ist, ob der Arzt krank wird oder kurzfristigen Urlaub nehmen musste etc.

Du kannst also nur abwarten und hoffen dass du dein Gutachten schnell bekommst.

Zus. Anmerkung:

leider habe ich dies nicht bestanden, sodass ich am 29.5.24 zur zweiten MPU gegangen bin in Saarbrücken.

Hoffentlich lagen zwischen den beiden Terminen ein paar Einzelstunden bei einer MPU-Vorbereitung...

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Ich bin leider juristischer Laie, aber mein Rat wäre, dir einen Anwalt zu nehmen. Wenn du rechtsschutzversichert bist, dürfte sich das auch auf die Anwaltskosten auswirken...

In diesem Thread geht es um ähnliche Fälle (andere Anbieter), evtl. ist da noch etwas Hilfreiches für dich dabei:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=131200&view=findpost&p=1058180592

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Irgendwie haben beide Unrecht mit ihren Aussagen 🤔

Der Arzt hat gesagt das der erste Befund mit dem niedrigen kreatinwert auch zählt.

Nein, der zählt definitiv nicht.

Bei welchem MPI warst du denn? Der TÜV schreibt dazu ganz klar:

Niedrige Kreatinin-Werte entstehen meist durch sehr große Trinkmengen. Die Urinprobe kann in diesen Fällen nicht als Abstinenzbeleg herangezogen werden. Die Probe muss wiederholt werden.

https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/verkehr/psychologie-medizin-mpu/mpu/abstinenznachweis/faq-abstinenznachweis/

Nun hatte ich meine mpu und ich bekam ein negatives Gutachten da für die der erste Befund nicht zählt da der Wert zu niedrig war und ich hätte ingesamt fünf mal eine Probe abgeben müssen.

Bei einem AN für 6 Monate müssen es mind. 4 Screenings sein, von daher ist die Aussage dass es 5 sein müssen nicht nachvollziehbar. Auch hier wieder ein Zitat mit entsprechendem Link:

1) Urinscreening
Beim Urinscreening gibt es drei mögliche Nachweiszeiträume für einen Drogen- oder Alkohol-Abstinenznachweis:
6 Monate = 4 Urinkontrollen
12 Monate = 6 Urinkontrollen
15 Monate = 7 Kontrollen

https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/verkehr/psychologie-medizin-mpu/mpu/abstinenznachweis/

Ich muss das jetzt fragen: bist du wirklich sicher, dass das negative Ergebnis allein auf die Anzahl der AN zurückzuführen ist?

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Ärztliche Gutachten negativ die Begutachtung Stelle ist in dem Fall verpflichtet sich an Schweigepflicht zu halten ?

Ja.

wie kann ich ohne Grund Das Antrag zurück ziehen in dem Fall die zuständige meinte ich muss die Verwaltungsgebühren zahlen könnt ihr mir bitte helfen

Du brauchst keine Begründung um deinen Neuantrag zurückzuziehen. Bezahlen musst du die Verwaltungsgebühren aber auf jeden Fall.

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Rechne mal grob mit einer Sperrfrist zwischen 12 und 18 Monaten. Kommt halt auch auf den Richter an und wie "überzeugend" dein Anwalt ist...

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Kommt ganz drauf an wie ausschweifend die Geburtstagsfeier und der Alkoholkonsum vorher war...

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Ergebnisse aus Blutentnahmen wegen Alkohol dauern keine "paar Wochen", die liegen nach ein paar Tagen vor. Aber ja, den FS solltest du zurückerhalten können. Wenn später der Bußgeldbescheid mit dem Fahrverbot von einem Monat eintrifft, hast du (bei Erstauffälligkeit) 4 Monate Zeit um den FS abzugeben.

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  1. Deine Punkte wurden durch den FE-Entzug gelöscht.
  2. Vor Neuerteilung wirst du eine MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung bestehen müssen.
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