Bei uns im Betrieb wird oft auch an Feiertagen gearbeitet und wir haben viele Mitarbeiter die sich wegen der steuerfreien Zuschläge freiwillig zur Arbeit melden

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Ich schlafe unter der Woche nie länger als max. sieben Stunden (meist etwas weniger) und kann trotzdem arbeiten.

Am Wochenende schlafe ich meist zwischen acht und neun Stunden

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Ich kenne Deinen Arbeitsvertrag nicht.

Wenn im Arbeitsvertrag keine tägliche Arbeitszeit vereinbart ist, muss der AG dem AN nach § 12 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz mindestens drei Stunden Arbeit am Stück geben.

Wenn ein Tarifvertrag zur Anwendung kommt, kann diese Zeit auch unterschritten werden. Eine tägliche Arbeitszeit von 30 Minuten halte ich für unzulässig.

Schreib doch mal, was zur täglichen/wöchentlichen Arbeitszeit im Arbeitsvertrag steht.

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mit welcher Wahrscheinlichkeit bin ich weg vom Fenster?

Die Wahrscheinlichkeit ist "0"!

Ein Azubi kann nach der Probezeit sowieso nur sehr schwer gekündigt werden und das ist bestimmt kein Kündigungsgrund.

Du bist im ersten Ausbildungsjahr und musst noch sehr viel lernen. Wenn Dein AG der Meinung ist, dass Dein Verhalten nicht ok war, wird er Dir das sagen.

Allerdings wird Dein AG, wie auch Deine Kollegen, bestimmt schon öfter mit schwierigen, anstrengenden und unfreundlichen Kunden zu tun gehabt haben und kann Deine Äußerung evtl. nachvollziehen (auch wenn er das nicht sagt)

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  1. Walnuss- und Mangoeis (kann mich nicht entscheiden)
  2. Pfirsicheis
  3. Saltet Caramel Eis
  4. Zitroneneis
  5. Vanilleeis
  6. Schokoeis
  7. Heidelbeereis
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Du forderst Deinen AG auf, Dir den vertraglich vereinbarten Lohn zu bezahlen.

Im Arbeitsvertrag hast Du Dich zu 30 Wochenstunden verpflichtet, Dein AG ist entsprechend verpflichtet Dir auch für 30 Wochenstunden Arbeit zu geben.

Du hast Deine Arbeitskraft nachweislich angeboten, Dein Chef hat Dir aber trotzdem nicht genug zu tun gegeben.

Deshalb befindet er sich nach § 615 BGB in Annahmeverzug. Er muss Dich also so bezahlen, als hättest Du die 30 Wochenstunden gearbeitet. Minusstunden können nicht entstehen und Du musst auch nicht "nacharbeiten".

Setzt Deinem Chef für die Nachzahlung eine Frist von 7-10 Tagen und schreib dazu, dass Du Dein Geld einklagst, wenn er nicht bezahlt..

Reagiert er nicht auf diese Abmahnung kannst Du beim Arbeitsgericht Klage einreichen.

Mit einer Rechtsschutzversicherung oder als Gewerkschaftsmitglied macht das ein Anwalt für Dich. Kannst oder willst Du nicht selbst einen Anwalt bezahlen, kannst Du auch selbst zur Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts gehen. Dort hilft man Dir bei der Klageerhebung und das ist kostenlos (keine Rechtsberatung)

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Schichtzulagen sind nur bei Nachtarbeit gesetzlich vorgeschrieben, wenn der AG für Nachtarbeit keine zusätzlichen (bezahlten) freien Tage gewährt und kein Tarifvertrag mit Ausgleichsregelungen Anwendung findet (§ 7 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz)

Für Sonn- und Feiertag sieht der Gesetzgeber Ersatzruhetage vor (§ 11 Arbeitszeitgesetz)

Gibt es Schichtzulagen und es findet kein Tarifvertrag Anwendung, ist das im Arbeitsvertrag oder auch einer Betriebsvereinbarung geregelt.

Die Zulagen sind i.d.R. prozentual von Deinem Verdienst gerechnet und kein fester Betrag (Dein Beispiel mit 200€)

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Wenn Du Deine Kündigung am 20. Mai erhalten hast, kann der AG Dir frühestens zum 31. Oktober kündigen, da er nach § 622 Abs. 2 BGB eine Kündigungsfrist von fünf Monaten zum Monatsende einzuhalten hat.

Es spielt keine Rolle, ob der Betrieb stillgelegt oder verkauft wird. Die Kündigungsfrist kann vom AG nicht verkürzt werden.

Nein, er hat verkauft und der neue Betrieb wird erstmal Erneuerungsarbeiten machen und kann daher das Personal nicht übernehmen.

Welche "Erneuerungsarbeiten" und warum kann das Personal nicht übernommen werden? Wie groß ist denn der Betrieb des neuen Eigentümers?

Ich vermute mal, hier handelt es sich um einen Betriebsübergang nach § 613a BGB. Bei einem Betriebsübergang kann der AG nicht so einfach kündigen. Der neue AG tritt in die Rechte und Pflichten des jetzigen AG ein.

Du solltest umgehend Kündigungsschutzklage einreichen. Dazu hast Du genau drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Zeit. Sonst ist die Kündigung, auch mit der "falschen" Frist, gültig such wenn sie nicht rechtens wäre.

Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast und auch kein Gewerkschaftsmitglied bist, kannst Du auch selbst zur Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts gehen.

Man hilft Dir dort bei der Klageerhebung und das ist kostenlos. Rechtsberatung gibt es allerdings nicht aber dass hier die Kündigungsfrist nicht eingehalten ist, ist unstreitbar.

Das bedeutet, Dein jetziger AG wird Dir frühestens im Juni eine neue Kündigung überreichen (falls dies wegen des Betriesübergangs überhaupt möglich ist), damit verschiebt sich auch das Beendigungsdatum nach hinten.

Es gibt auch ein Bürgertel?efon, bei dem Du mal anrufen kannst:

https://www.gemeinsam-einfach-machen.de/GEM/DE/Service/Buergertelefon/buergertelefon_node.html

Habe ich die Chance auf eine Abfindung

Das kommt darauf an.

Ich vermute mal, wenn Du keine Klage erhebst wird es nichts geben. Mit Klage hast Du bedeutend mehr Chancen.

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Wenn mein AG mir im Urlaub eine Mail schicken würde, hätte er einen mehr als sehr guten Grund. Mein AG macht sowas sonst nicht.

Ich arbeite schon sehr viele Jahre im Betrieb. Geschäftliche Mails habe ich im Urlaub oder bei Krankheit noch nie bekommen. Da gab es bisher nur z.B. Glückwünsche zum Geburtstag, Beileidsbekundungen oder Genesungswünsche.

Vor einigen Monaten wurde ich erstmals an einem Sonntag vom Geschäftsführer angerufen. Es handelte sich aber um einen absoluten Notfall und ich war mit dem Führungskreis am Abend in einem Meeting.

Würde ich einen AG haben, der mir wegen betrieblicher Dinge generell im Urlaub/Krankenstand schreibt oder mich anruft, würde ich das ignorieren.

Nachrichten weder lesen noch gar beantworten und kein Telefonat annehmen.

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