Natürlich geht das.
Gemäß 14 GewO ist das Gewerbe von Anfang an anzumelden. Ob es sich in der Praxis lohnt, interessiert das Gewerbeamt nicht.
Bei einem guten Friseur muss man wochen- oder monatelang auf einen Termin warten. Ich habe schon meine Termine bis September.
Bei uns gibt es aber auch Barbershops, die immer leer sind. Da kommt mir auch oft der Verdacht von Geldwäsche.
Myhammer ist doch nur eine Plattform und kein rechtsfreier Raum. Dort gelten die gleichen Gesetze wie sonst im ganzen Land. Und wenn du handwerkliche Leistungen gegen Geld anbietest, musst du das als Gewerbe angemeldet haben. Bei vielen Tätigkeiten (siehe Anlage A zur HwO) ist zusätzlich eine Zulassung der Handwerkskammer erforderlich. Und die bekommen nur Meister, Altgesellen oder Ingenieure. Ohne die wäre es illegale Handwerksausübung und kann sehr teuer werden.
Ein Gesellenbrief berechtigt zu gar nichts.
Das eine Griechische Landschildkröten in diesem Alter Eier legt, ist schon ungewöhnlich. Kann es sein, dass sie viel im Terrarium lebt? D ist es zu warm und das Tier wächst zu schnell.
Kann die Schildkröten denn in ihrem Gehege 10-15 cm tief graben, um eine Nisthöhle anzulegen? Denn üblicherweise werden die Eier nicht offen abgelegt, sondern vergraben. Und da wo ein Ei ist, gibt es meist noch mehr. Ich habe in 25 Jahren nur ein einziges 1-Ei-Gelege erlebt. Wenn die Eier nicht gelegt werden können, droht Legenot. Daran kann das Muttertier sterben.
Das Gewerberecht kennt keine Freibeträge und ein Gewerbe kann nur jemand betreiben, der voll geschäftsfähig ist.
Der Betrag von 520 € gilt für Minijobs. Die basieren auf einem Arbeitsvertrag (Angestelltenverhältnis) und gelten nicht für Selbständige.
Ohne dass dich das Familiengericht für voll geschäftsfähig erklärt hat, kannst du gar kein Business betreiben....
Wer seine Dienstleistungen für Geld über Inserate anbietet betreibt schon ein Gewerbe. Und wer ein Gewerbe betreibt, ist nach 14 GewOverpflichtet, dies von Anfang an beim Gewerbeamt anzuzeigen.
Freibeträge oder Testphasen kennt das Gewerberecht nicht.
Bist du denn schon volljährig?
Egal auf welcher Plattform du deine Angebote anbieten willst, wenn du damit beginnst, bist du nach 14 GewO verpflichtet, dass gleichzeitig beim Gewerbeamt anzuzeigen. Testphasen und Freibeträge kennt das Gewerberecht nicht. Ob oder wann du tatsächlich etwas verdienst ist auch irrelevant. Auch Unternehmen, die Verlust machen, müssen angemeldet sein.
Natürlich kann man es auch nachträglich machen. Diese Verspätung ist aber eine Ordnungswidrigkeit und wird meist mit Bußgeld geahndet.
Das Erstellen deiner Eerke wäre freiberuflich. Die Vermarktung aber gewerblich.
Vergleiche es mit einem Schriftsteler, der durch den Selbstverlag zum Gewerbetreibenden wird. Oder ein Musiker, wird dies durch den Verkauf von CD's.
Wenn du anbietest, anderen für Geld die Haare zu schneiden, bist du schon Betreiber eines illegalen Handwerksbetriebs.
Legal geht es nur, wenn du eine Zulassung von der Handwerkskammer hast ( bekommen in der Regel nur Meister) und das als Gewerbe angemeldet hast .
Unberechtigte Handwerksausübung wird sehr teuer!
Nein. Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, dass die MwSt abgeführt wird.
Ist dir nicht bewusst, dass deine "Geschäfte" mangels Geschäftsfähigkeit gar nicht wirksam sind und die Kunden ihr Geld zurück fordern können, wenn sie davon erfahren?
Das Recht kommt aus dem vom Parlemant erlassenen Ladenschlussgesetz.
Wenn man einer Wasserschildkröte ein Rollbrett unter den Bauch klebt und sie so an Land hält, kann das nur Stress sein. Pure Tierquälerei.
Dass manche Leute das witzig finden, sagt einiges über sie aus...
Nistkästen, Insektenhotels und Futterhäuschen bauen ist kein Handwerk.
Wenn du Tische baust und verkaufen willst, ist das ein zulassungspflichtiges Handwerk. Du brauchst eine Zulassung von deiner Handwerkskammer. Bist du Schreiner- bzw. Tischlermeister?
Natürlich kannst bzw. solltest du die Kontovollmacht der Gesellschafter widerrufen. Das ist nicht deren Aufgabe und du trägst die Verantwortung für alles.
Du bist der einzige, der die Gesellschaft nach außen vertreten darf.
Wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, musst du schnellstens die Insolvenz bekanntgeben.
Na ich hoffe doch. Hunde sind doch die besten Freunde des Menschen. Und warum soll man nicht Tiere, wie zum Beispiel Fische oder Reptilien zur Erbauung halten, wenn man ihnen mit dem notwendigen technischen Aufwand eine artgerechte Haltung bietet?
Als Angestellter geht das nicht Und auch ein Selbständiger kann das nicht aus Anlass des Geburtstages, sondern nur zur Anbahnung von Geschäften.
Gewerbeanmeldung ist Grundvoraussetzung. Du solltest dich aber bei deinem Bauamt erkundigen, ob in dem Lagerraum überhaupt ein Gewerbe mit Kundenverkehr stattfinden darf. Auch für den Vermieter wird das einen Unterschied machen. Ein Lagerraum ist eben kein Laden.