Wohnung finden mit 19?
Hallo ich würde sehr gerne eine Wohnung finden mein bruder hat eine vom Jungendamt gestellt bekommen da er minderjährig ist und ich kann halt nicht mehr bei meinem Vater bleiben da er mich missbraucht und psychisch fertig macht und immer anschreit und zu meiner mutter kann ich auch nicht ziehen da sie genauso schlimm ist und narzisstisch und ich mit solchen Menschen nicht mehr leben will
Problem ist ich bin Schülerin und habe zwei minijobs mit denen ich sozusagen eine Wohnung bezahlen könnte jedoch würde mir für essen nichts übrig bleiben
zur Nebeninfo ich zahle alles bei meinem dad selbst, essen zahl ich selber Klamotten etc und mein dad hat aber keine Küche wo man kochen kann weder warmes Wasser sodass ich bei Freundinnen duschen gehen muss für was ich mich halt auch echt schäme und ich würde halt wenn ich ausziehe Kontakt zu beiden meiner Eltern aufgeben, könnte ich mir Hilfe beim Rathaus holen ohne dass ich sagen kann dass die so sind oder kann ich nur sagen dass die mich psychisch belasten und die können eine aufstellen Oderso bis ich eine Ausbildung anfange
ich halte diesen psychischen und physischen Stress nicht mehr aus wenn ich da nicht in nächster Zeit rauskomme dann würde ich lieber mich irgendwo hinschmeissen und auf alles verzichten bitte ernsthafte Antworten
Kannst du nicht zu deinem Bruder ziehen ?
Nein, weil das Jugendamt das Sorgerecht für meinen bruder haben
2 Antworten
Du kannst Wohngeld beantragen wenn du eine Wohnung findest und genommen wirst. Oft nehmen Vermieter aber nur Personen die in einem festen Arbeitsverhältnis sind.
Hallöchen gesagt.
Was mich zuallererst verwundert hierbei ...
Deinem Bruder wurde vom Jugendamt schon geholfen, also sind die Verhältnisse offensichtlich dem Jugendamt bekannt. Warum also haben diese Dir denn nicht schon längst Wege aufgezeigt, wie Du aus dieser misslichen Lage herauskommen kannst?
Du bist doch noch Schülerin, also ist auch das Jugendamt noch für Dich verantwortlich, solange Du noch nicht 21 Jahre alt bist. Siehe hier:
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/41.html
Du müsstest also auch deinetwegen dort vorstellig werden. Hilfreich ist dabei ja schon mal die Kenntnis über die Zustände durch die Entscheidungsfindung bei Deinem Bruder.
Ich wünsche Dir eine hoffentlich baldige Besserung Deiner Situation.
Lieben Gruß aus Berlin