Wird die Abfindung im Arbeitsrecht von dem Bruttogehalt im Arbeitsvertrag berechnet oder fließt freiwillige Entgelterhöhung auch mit rein?

2 Antworten

Abfindungen beruhen immer auf einem Faktor des Bruttogehalts. Wie hoch dieser aber ist und was sonst noch alles einfließt, das ist individuell recht verschieden.

Recht gängig ist zum Beispiel

0,4 x Brutto x Anzahl Jahre.

Am weitesten verbreitet ist die Formel, wonach die Abfindung ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung beträgt. Beispiel: Eine Arbeitnehmerin, die 10 Jahre beschäftigt war und zuletzt 2.000 € im Monat verdiente, würde nach der Faustformel eine Abfindung von 10.000 € erhalten (2.000 €/2*10 Jahre).

Woher ich das weiß:Recherche