Was kann ich machen ?

1 Antwort

Alles zurückzahlen musst du nicht, wenn ansonsten deine Ausbildung erfolgreich weiterläuft. Das Amt könnte aber das BAföG für einen Tag zurückfordern.

Ergibt sich aus BAföG § 20 Absatz 2 (z.B. https://www.bafoeg-rechner.de/bafoeg-gesetz/20.php )

„Der Förderungsbetrag ist für den Kalendermonat oder den Teil eines Kalendermonats zurückzuzahlen, in dem der Auszubildende die Ausbildung aus einem von ihm zu vertretenden Grund unterbrochen hat. […]“

Woher ich das weiß:Berufserfahrung