Verkehrzeichen Parkverbot?

10 Antworten

Zeichen B bedeutet eingeschränktes Halteverbot, das bedeutet du darfst hier halten, aber nicht parken.

Halten bedeutet es ist dir gestattet in diesem Bereich z.B. dein Auto zu entladen oder hier jemanden Ein-/Aussteigen zu lassen.

Im absoluten Halteverbot (Zeichen C) ist es dir generell untersagt zu halten oder zu parken.

Das 1ste ist das eingeschränkte Halteverbot und das 2te das absolute Halteverbot.

B > Eingeschränktes Halteverbot (maximal 3 Minuten / Be- und Entladen)

C > Totales Halteverbot (da darf NICHTS stehen)

Halten nicht = gleich Parken

Ein Verkehrszeichen "Parkverbot" gibt es in Deutschland nicht!

  • Abb. B zeigt Zeichen 286 "Eingeschränktes Haltverbot"
  • Abb. C zeigt Zeichen 283 "Absolutes Haltverbot"

Im "absoluten Haltverbot" (Zeichen 283, Abb. C) ist Halten auf der Fahrbahn absolut verboten. Man darf also nicht einmal halten, um z. B. jemanden ein- oder aussteigen zu lassen.

Im "eingeschränkten Haltverbot" gilt das Verbot nur in eingeschränkten Maße, nämlich nur für den Fall dass der Halt länger als 3 Minuten dauert und nicht dem Be- oder Entladen dient. (Da diese Einschränkung so ziemlich der Definition von "Parken" entspricht, wird dieses Zeichen umgangssprachlich oft als "Parkverbot" bezeichnet, z. B. in der Prüfung wirst Du diesen Namen aber nicht hören oder lesen.) Im Umkehrschluss darf man hier also auf der Fahrbahn ein- und ausladen oder aus einem anderen Grund kurz halten.

Als "Eselsbrücke":

  • Komplettes Kreuz: Halten komplett verboten
  • "Halbes" Kreuz: Halten halbwegs erlaubt, Parken aber verboten.

Am Rande: Muss man stehen bleiben, weil die Verkehrssituation es erfordert, z. B. um Gegenverkehr durch zu lassen, so ist das kein "Halten" im Sinne der StVO, sondern "Warten", und damit auch im "Absoluten Haltverbot" erlaubt!