Lehrer*in schüttet redbull leer?

wmsieger  03.05.2024, 04:53

Handelt es slch hier nur um eine Person oder um mehrere?

Inkognito-Nutzer   03.05.2024, 04:54

Nur um eine Person.

ANONYM257260954  03.05.2024, 04:54

Warum das Gendering?

Inkognito-Nutzer   03.05.2024, 04:55

Ich wollte das so anonym wie möglich machen. Bin selbst kein Fan davon.

wmsieger  03.05.2024, 04:57

Warum dann nicht einfach eine Lehrkraft? Weil du das Wort nicht kennst?

Inkognito-Nutzer   03.05.2024, 04:58

Weil ich verdammt müde bin und auf sowas nicht gekommen bin.

wmsieger  03.05.2024, 05:00

Warum stellst du eine Frage wenn du verdammt müde bist? Warum schläfst du dich nicht erst aus?

Inkognito-Nutzer   03.05.2024, 05:02

Weil mich das halt jetzt interessiert.

7 Antworten

Außerhalb des Schulgeländes und explizit auch außerhalb der Unterrichtszeiten, da endet die Autorität der Lehrkraft.

Es gibt gewisse ausnahmen z.B. wenn die Lehrkraft gleichzeitig auch Mutter des betreffenden Schülers ist.

Auch wenn kein direktes verwandtschaftliches Verhältnis besteht, z.B. wenn die Lehrkraft im Intresse der Erziehungsbrechtigten des Schülers und ins besondere mit deren Einverständnis handelt.

Auf dem Schulgelände ist das etwas komplizieter. Die Schulordnung kann duchaus alles mögliche untersagen auch diverse Energydrinks. Das muss auch garnicht explizit geschehen, es müsste aber einen Verweis auf etwas geben z.B. eine Klausel wie: "Die Lehrkräfte haben das Recht unangemessene Gegenstände zu konfiszieren"

Bleibt noch die Frage ob die Lehrkraft das Recht hat, konfiszierte Waren zu vernichten. Da es hier um Güter geringen Wertes geht, denke ich ist das generell möglich.

Ich hätte aber auch eine vergleichsweise einfache Lösung dafür:

  1. Nimm die scheiß Plörre nicht mehr mit in die Schule!
  2. Kippt die Lehrkraft das Zeug außerahlb des Schulgeländes und außerhalb des Unterrichtes weg, dann wende dich mal an die Schulleitung und sage denen klipp und klar, dass du Anzeige erstatten wirst, unterlässt sie das nicht!

horribiledictu  03.05.2024, 06:04

3, händige die Dose einfach nicht aus!

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Peppie85  03.05.2024, 08:33
@horribiledictu

ja, das lasse ich sogar gelten. Hier hätten wir dann übrigens tatsächlich die Konstellation, dass wenn die Lehrkraft gewalt anwendet, um sich der Dose zu bemächtigen sogar einen Raub als möglichen Straftatbestand hätten.

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Einfach nicht trinken sowas

Allgemein Zucker ist extrem schädlich, mehr als man denkt.

Aber nein außerhalb der Schule darf sie es natürlich nicht ausschütten.


Tannibi  03.05.2024, 05:41

Und innerhalb der Schule auch nicht.

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Wenn Energydrinks gegen die Hausordnung der Schule verstoßen darf sie es auf dem Schulgelände, aber nicht außerhalb davon.

Manche Leute haben halt etwas gegen Energydrinks. Ein Supermarkt hier (Edeka) verkauft die erst ab 14 und das wird tatsächlich kontrolliert. Auch wenn dem Inhaber dadurch Geschäft entgeht. Eine Schule ist in der Nähe.


Tannibi  03.05.2024, 05:42
Wenn Energydrinks gegen die Hausordnung der Schule verstoßen darf sie es auf dem Schulgelände, aber nicht außerhalb davon.

Sie darf es konfiszieren, aber nicht ausschütten.
Es gehört ihr schließlich nicht.

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vanOoijen  03.05.2024, 05:49
@Tannibi

Da bin ich mir nicht sicher. Als Cannabis noch verboten war wurde es auch beschlagnahmt wenn man erwischt wurde und entschädigungslos einbehalten und vernichtet.

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Tannibi  03.05.2024, 05:54
@vanOoijen

Red Bull ist nicht verboten. Die Lehrerin darf
auch kein Handy zerstören, weil jemand es
verbotenerweise in der Schule benutzt. Sie darf
es konfiszieren und nach dem Unterricht zurückgeben.

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Nein darf sie*er* (kein plan) nicht, ist in den meisten Supermärkten ab 12 zu kaufen und kannst es glaube ich ohne Altersbegrenzung trinken.

Ist Lebensmittel Verschwendung und ich glaube es gibt keinen wirklich logischen Grund, in dieser Situation das Getränk von jemand anderem auszuschütten.

Do etwas habe ich ja noch nie gehört. Die Lehrperson macht sich vielleicht sogar strafbar. Ich würde mal fragen, ob ein Journalist darüber berichten möchte.