Kündigung Mitgliedschaft Turnverein?
Ich habe die Mitgliedschaft meiner Tochter bei ihrem Turnverein am 28.10.2020 zum 31.12.2020 gekündigt. Jetzt wurde mir am 01.12. wieder der Jahresbeitrag abgebucht. Ist das korrekt? Müsste da nicht die anteilige Berechnung erfolgen?
3 Antworten
Da musst du in den AGB's oder im Mitgliedsvertrag schauen, ob Kündigungsfristen (meistens 3 Monate) angegeben sind.
Wenn ja, dann wurde die Kündigung evtl. zu spät eingereicht.
dann bist du (gerade noch) in der Frist. Der Tag an dem die Kündigung entgegengnommen wurde vom Verein gilt als Kündigungsdatum. Kurz erklärt: Wenn du am 25.10. die Kündigung geschrierben hast und die am 28.10. beim Verein (per Post oder persönlich) eingegangen ist, dann ist die Kündigung rechtens. Solltest du die Kündigung z. B. am 28.10. geschrieben haben und die Kündigung erst am 01.11. beim Verein abgegeben haben, dann ist die Kündigung nicht rechtens
Wir kennen die Mitgliedschaftsbedingungen / Kündigungsfristen nicht
Kündigungsfristen sind laut Satzung entweder zum 30.06. oder 31.12. 6 Wochen vorher - Jahresbeitrag wurde am 01.12. abgebucht (also heute)
Dann ruf da halt mal an und frag nach, was da los ist. Du kannst ja auch zurückbuchen lassen.
Wenn du nicht rechtzeitig gekündigt hast, musst du wieder für ein volles Jahr den Beitrag zahlen.
In der Satzung steht 6 Wochen vorher