Kann mir jemand bei der Reparatur von meinem Fenster helfen?

7 Antworten

Moin,

Hast du mit dem Fliesenleger einen ordentlichen Vertrag abgeschlossen? Sprich: Hast du von Ihm eine Rechnung erhalten, und Mehrwertsteuer bezahlt? Dann hast du auf jeden Fall Anspruch darauf, dass der Fliesenleger diesen Schaden in Ordnung bringt. Dieses Recht räumt dir das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ein. Hat der Fliesenleger mit dir keine AGB vereinbart, kann man sich in der Handhabung der Sache auch auf die Vorgaben der Vergbe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) stützen. Andernfalls kann man sich aber auch gut daran orientieren. Und die besagt:

Du musst den Mangel/Schaden bei dem Verursacher anzeigen, und Ihm die Möglichkeit geben, den Schaden selbst und auf dessen eigene Kosten zu beheben. Dazu musst du Ihm genau schreiben: Wann der Mangel aufgetreten ist, wo der Mangel aufgetreten ist, warum der Mangel aufgetreten ist, und Ihm eine angemessene Frist setzen.

Meldet er sich dann bei dir, und bietet etwas an, lass dich nicht mit irgendwelchen halbgaren Lösungen abspeisen. In dem Fall kann entweder: der gesamte Belag raus, der Estrich auf die richtige Höhe geschliffen, und dann ein neuer Belag rein. Oder die Terrassentür raus und in den Abfallcontainer, und stattdessen eine Tür rein, die passt. Dasselbe natürlich mit allen anderen Türen. Und natürlich sind auch Treppen betroffen! Die erste, bzw. Letzte Stufe hat ja jetzt eine andere Steigung als alle anderen Stufen!

Kümmert der Fliesenleger sich gar nicht, kannst du den Schaden selbst beheben lassen. Die Kosten hat der Fliesenleger dann aber trotzdem zu tragen. Im Zweifel durch gerichtliche Anordnung.

Rechtssicher kannst du die Sache angehen, wenn du folgende Schritte befolgst:

1. Mangel/Schaden schriftlich mit Brief und Siegel und am besten noch per Einschreiben anzeigen. Angemessene Frist setzen (Mein Vorschlag wären: 1 Woche bis Rückmeldung, 3 Monate bis Behoben)

2. Wenn keine Reaktion: Mahnung mit Androhung der Ersatzvornahme (so nennt man es, wenn man es dann selbst macht). Wieder eine Frist setzen! Angemessen wird hier etwa die Hälfte der ersten Frist sein. Also 6 Wochen.

3. Wenn immernoch keine Reaktion, dann den Fliesenleger darüber informieren, dass du den Schaden selbst behebst, und Ihm die Kosten weiterbelastet. Dann nochmal zwei oder drei Wochen warten.

4. Ist dann noch nichts passiert, suchst du dir zwei Fliesenlegerbetriebe und holst dir Angebote für den Ausbau des Belages, das Schleifen de Estrichs und den Einbau neuer Fiesen ein. Parallel fragst du zwei Fensterbauer an, um die Tür durch eine neue Tür der selben Qualität zu tauschen (du kannst danach immernoch eine bessere Tür nehmen, musst die Mehrkosten für das Upgrade dann aber selbst tragen). Die billigste Variante der 4 Angebote nimmst du dann, und informierst wieder den Fliesenleger darüber, welche Kosten auf Ihn zukommen.

Ergeben sich dann während der Behebung Mehrkosten, kommt es auf den Einzelfall an, ob die vermieden worden wären, wenn der Fliesenleger direkt richtig gebaut hätte, oder ob diese Kosten dann auch entstanden wären und unvermeidbar waren. (Sind z.B. alle Türzargen noch passend? Die wären sonst ja passend geliefert worden. Die Kosten für neue Zargen hat auch der Fliesenleger zu tragen. Passt eine Leistung nicht mehr in den dünneren Estrich? Das wäre sowieso ein Problem gewesen. Die Kosten für eine Überlegung musst du tragen).

Überleg dir gut, was alles getan werden muss, damit dein Wohnraum am Ende wieder die gewünschte Qualität hat! Du musst die günstigste Lösung wählen. Welche das ist, kann vielleicht ein Architekt am besten bewerten. Die Kosten für diese Leistung des Architekten muss im übrigen dann auch der Fliesenleger tragen. Wählst du eine teure Lösung, bleibst du wohlmöglich auf einem Teil der Kosten sitzen.

5. Ist das Problem behoben, bezahlst du die Rechnung an den Unternehmer, der dein Problem gelöst hat, und stellst dann eine Forderung an den Fliesenleger. Reagiert er nicht, verklagst du Ihn. Bringt auch das nichts, gibt es einen Gerichtstermin. Dort wird dann erkannt, dass du rechtlich sauber aufgetreten bist, und der Fliesenleger schlussendlich doch noch zur Zahlung gezwungen.

Das ist im schlimmsten Fall ein echt langer Weg. Aber nur so bist du dann im Baugewerbe rechtssicher unterwegs.

Spätestens bei Schritt 2 würde ich außerdem schon einmal einen Anwalt suchen, und dich näher beraten lassen. Vielleicht gibt es noch einen Kniff, den ich gerade nicht auf dem Schirm habe.

Ich gehe natürlich davon aus, dass du bereits Kontakt mit dem Fliesenleger hattest, und der nicht so fruchtbar war?

Gruß m0rz

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – B Sc. Architektur / Bauleiter seit 2019

Du hast rechtlichen Anspruch auf Arbeiten, die ordentlich gemacht werden.

Den Fliesenleger einmal anmahnen, reagiert er nicht, die Wache dem Rechtsanwalt geben. So hab ich das immer gemacht und mir wurde immer Recht zugesprochen.

Na was wohl?

Entweder die Fliesen mindestens im Türbereich wieder rausnehmen und den Belag tiefer setzen bzw. die Fliesen dort weglassen, oder die Tür kürzen - was auf einen Neukauf mit bestimmt 6 Monaten Lieferzeit oder mehr hinauslaufen wird.

bergquelle72  02.05.2024, 21:07

Eine Schiebtür mit Kunststoffprofil kann man nicht kürzen.

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FordPrefect  02.05.2024, 21:11
@bergquelle72

Weiß ich - deswegen mein Hinweis auf Neubestellung und Lieferzeit. Von den Kosten für diese Elemente ganz zu schweigen. ;-)

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Auf einen so offensichtlichen Mangel müsstest du 4 Jahre Gewährleistung beim Fliesenleger haben. Er soll kommen und das kostenfrei beheben.

Der Fliesenleger muss nachbessern. Reklamiere das bei ihm.