Kann man die Schule oder den Staat nachträglich verklagen wenn man zu Unrecht nicht versetzt wurde?

4 Antworten

Nein, das kannst Du nicht, u.A. auch deshalb, weil diese Vorwürfe wohl nicht nachweisbar sind. Du hättest damals das Gespräch (allenfalls auch mit Unterstützung Deiner Eltern) mit den Lehrern, der Schulleitung suchen oder Dich ans zuständige Schulamt wenden können.

Ich kann Dir nur dazu raten, dass Du den belastenden Teil Deiner Vergangenheit konstruktiv verarbeitest, bei Bedarf auch mithilfe eines Profis. Zieh einen Schlussstrich, damit Du positiv nach vorne blicken & laufen kannst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bundeskriminalbeamter mit psych. Zusatzausbildung

CagoTeddy 
Fragesteller
 17.06.2023, 16:08

ich hab unnötig 1 jahr verloren + 1 jahr gehalt

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WARRIOREAGLE  17.06.2023, 16:39
@CagoTeddy

Das kann ich nicht beurteilen, da ich keinerlei Kenntnisse habe bezüglich der tatsächlichen Fakten.

Du hast nun 2 Möglichkeiten:

  1. Akzeptiere das Vergangene, hake die Sache ab, lauf positiv/konstruktiv vorwärts, gestalte Dein Leben bestmöglich und geniesse es.
  2. Gräme Dich deswegen weiterhin, verpasse dadurch so viel schönes im Leben und werde sogar schlimmstenfalls verbittert.

Was damals war, kann nicht ungeschehen gemacht werden. Wohl kaum jemand findet es toll, ein Schuljahr zu wiederholen, aber es gibt definitiv sehr viel schlimmeres, was jemandem passieren kann - das sehe/erlebe ich regelmässig in meinem Beruf.

Übrigens: Noch WENN Du eine finanzielle Entschädigung erhalten WÜRDEST (was de facto nicht der Fall ist!), reich würde Dich die Summe nicht machen und das „verlorene“ Jahr hättest Du trotzdem nicht zurück.

Lass es gut sein; das Leben ist doch viel zu schön & wertvoll, um es sich künstlich/unnötig schwer zu machen:)

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Ich hab damals auf der Realschule einen rassistischen Lehrer gehabt der mich gemobbt hat und mir ständig 5en gegeben hat in Physik und Technik.
Kann ich den Staat jetzt auf Schmerzensgeld verklagen ?

Dafür müsstest du erstmal nachweisen können, dass diese Noten unberechtigt waren. Viel Spaß dabei...

Abgesehen natürlich davon, dass Schadenersatzansprüche auch irgendwann verjähren und ohnehin die Frage besteht ob dir ein bezifferbarer Schaden entstanden ist...

Nein.

Ich glaube leider nicht