Ist das rechtens?

4 Antworten

Ich würde die erste Seite des Impfausweises fotografieren, aus der sich nur der Name und Rasse des Hundes ergibt und den Hund daneben stellen.

Wenn du das verweigerst schreiben die dich mit Sicherheit wieder an und wollen vielleicht sogar vorbeikommen. Das möchtest du sicherlich nicht.

Für mich wäre es kein Problem, dass die sehen dass dein Hund noch existiert. Und falls sie dir die Erlaubnis für einen kleinen Hund gegeben haben, dass keine Deutsche Dogge bei dir wohnt. Und der Impfausweis ist der Personlausweis des Hundes über den er mit der Chipnummer (wenn du ihn registeriert hast) dir zugeordnet werden kann.

Wenn diese Vorgaben bei der Genehmigung der Hundehaltung gemacht wurden, dann ist das in Ordnung. Ansonsten nein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

Nö, die Info ob es einen Hund gibt sollte man geben ja, aber keine Kopie vom Impfausweis oder Foto, denn sowas ist ja wohl mehr als lächerlich.


123Juulia123  17.05.2024, 09:47

Würde ich pauschal nicht so sehen...
Impfausweis könnte deren Fürsorgepflicht betreffen, wenn es noch andere Hunde im Haus gibt oder die Genehmigung an einen aktuellen Impfstatus geknüpft war.

Wenn in 2019 die Genehmigung für einen kleinen Hund erteilt wurde, kann mit dem Foto überprüft werden, on mittlerweile nicht ein großer Hund angeschafft wurde.

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grisu2101  17.05.2024, 09:48
@123Juulia123

Soso, gibt es denn in Deutschland eine Impfpflicht für irgendwas beim Hund ? - NEIN. Also.....

Auh die max. Größe eines Hundes ist in dem Schreiben nicht angegeben.

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DaKaBo  17.05.2024, 09:50
@123Juulia123

Das denke ich auch. Denkbar ist auch ein Hinweis von einem Mitmieter z. B., dass der Havaneser, für den seinerzeit die Genehmigung erteilt wurde, zwischenzeitlich durch eine Cane Corso ausgetauscht wurde...🤷🏻‍♀️

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grisu2101  17.05.2024, 09:50
@DaKaBo

Um das zu beurteilen müssten wir natürlich die Genehmigung kennen.... So macht das in der Tat nicht viel Sinn, da gebe ich Euch Recht.

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j7lch3n  17.05.2024, 09:51
@grisu2101

Nein, aber der Vermieter darf die Hundehaltung verbieten wie er lustig ist. Z.B. wenn der Hund nicht geimpft ist.

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123Juulia123  17.05.2024, 09:52
@grisu2101

Ich habe nur geschrieben, dass man nicht einfach sagen kann, dass es lächerlich ist.

Hier kennt keiner die Voraussetzungen für die Genehmigung aus 2019, daher gibt es auch andere Möglichkeiten außer "Lächerlich"

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DaKaBo  17.05.2024, 09:55
@grisu2101
Auh die max. Größe eines Hundes ist in dem Schreiben nicht angegeben.

Nein, in diesem Schreiben nicht, aber vielleicht in der Genehmigung.

Da steht dann wahrscheinlich auch drin, dass keine Genehmigung für Listenhunde erteilt wird.

Aber wir stochern hier im Nebel...

Der Nachweis der Haftpflichtversicherung fehlt mir bei den Anforderungen im übrigen. Das kenne ich so.

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Warum ist das ein Problem für dich? Schick beides doch einfach hin und gut ist.


J0K3R411 
Fragesteller
 17.05.2024, 09:55

Weil er mich seit mehreren Jahren schon mit Sachen nervt die keinen Sinn machen. Er hat sogar letztens meine Tonne versteckt weil ich sie zu spät in den Keller getan habe 😑

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DaKaBo  17.05.2024, 09:56
@J0K3R411

Das sind aber zwei verschiedene Baustellen und du schießt dir damit ein Eigentor.

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peer80  17.05.2024, 10:06
@J0K3R411

Das eine hat mit dem anderen doch nichts zu tun. Wir kennen deinen Mietvertrag nicht. In der Regel stehen dort die Voraussetzungen für die Hundehaltung. Meistens wird eine individuelle Genehmigung gefordert, es sind bestimmte Rassen oder Größen ausgeschlossen und es werden Impfungen vorausgesetzt. All das soll nun in einem möglichst einfachen Verfahren überprüft werden. Schicke einfach ein Foto des Hundes und eins des Ausweises hin und gut ist. Warum immer dieses Probleme suchen und Probleme machen?

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