Ist das Notwehr bzw Selbstverteidigung?
Hey hier ist ein beispiel
Jemand macht ohne grund stress und haut mit einem Teleskopschlagstock auf mich ein oder tasert mich mit einem elektroschocker oder gibt mir eine Faust, so dass ich im Gesicht blute. Ich ziehe dann eine 50cm lange Machete oder ein normales Klappmesser mit einer 7cm Klinge und steche auf ihn ein. Wenn ich vorher alles versucht hab das zu vermeiden, ist das dann selbstverteidigung bzw gesetzlich notwehr?
3 Antworten
Ehmm…
theroretisch ja aber obs so gezählt wird eher nicht weil man einen menschen da umbringt mit einer waffe also irgendwie ja aber auch irgendwie nein
Ja das müsste dann als Notwehr durchgehen…
Mit der Machete wirst du Probleme bekommen, denn die darfst du garnicht in der Öffentlichkeit dabei haben. Wenn du zu Hause attackiert wirst, sollte auch das gehen. Musst du halt vor Gericht dann aussagen, dass du aufgrund des Schlagstocks um dein Leben gefürchtet hast.
Stimmt, aber vielleicht wird ja vor Gericht noch etwas anderes als nur die Notwehr verhandelt.
Ob du die Machete haben durftest oder nicht ist für die Frage der Notwehr tatsächlich irrelevant. Eine Notwehrhandlung wird trotzdem nicht bestraft sondern nur der Verstoß gegen das Führverbot aus §42a WaffG