Ist das Notwehr bzw Selbstverteidigung?

3 Antworten

Ehmm…

theroretisch ja aber obs so gezählt wird eher nicht weil man einen menschen da umbringt mit einer waffe also irgendwie ja aber auch irgendwie nein


DepriPandi  16.05.2024, 14:16

Wahrscheinlicher ist aber nein

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Ja das müsste dann als Notwehr durchgehen…

Mit der Machete wirst du Probleme bekommen, denn die darfst du garnicht in der Öffentlichkeit dabei haben. Wenn du zu Hause attackiert wirst, sollte auch das gehen. Musst du halt vor Gericht dann aussagen, dass du aufgrund des Schlagstocks um dein Leben gefürchtet hast.


ThisIsJustMeDE  16.05.2024, 14:31

Ob du die Machete haben durftest oder nicht ist für die Frage der Notwehr tatsächlich irrelevant. Eine Notwehrhandlung wird trotzdem nicht bestraft sondern nur der Verstoß gegen das Führverbot aus §42a WaffG

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frostfeuer85  16.05.2024, 14:34
@ThisIsJustMeDE

Stimmt, aber vielleicht wird ja vor Gericht noch etwas anderes als nur die Notwehr verhandelt.

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