Hass und Hetze gegen unsere Regierung. Sollte die Verhöhnung unserer Regierung strafbar werden?

Das Ergebnis basiert auf 29 Abstimmungen

Nein. 83%
JA, Regierungsverhöhnung unter Strafe 17%

10 Antworten

Nein.
Es ist unerträgtlich, dass immer wieder von rechten Kreisen und Rechtsextremen Hass gegen unsere Regierungspoliitker geschürt wird.

Das mag so sein oder auch nicht, justitiabel ist es per se (zum Glück) nicht, sondern im Gegensatz grundsätzlich freie Meinungsäußerung. PolitikerInnen müssen damit leben, als Personen des öffentlichen Lebens im Licht der Öffentlichkeit zu stehen und kritisiert zu werden. Das ist Grundsatz jeder Demokratie.

Davon abgesehen - wer das nicht aushalten kann, hat in der Politik mMn auch nichts verloren.

Dieser Hetze sollte man entgegentreten

Beleidigung und Falschaussagen sind schon immer straf- wie zivilrechtlich verfolgbar. Siehe § 185 ff. StGB

Aus gutem Grund entscheidet ein Gericht über die Frage im Einzelfall, denn wo die Grenze zum relevanten Bereich liegt, ist häufig diffus, und auch von den Beteiligten abhängig. Wer politisch motiviert selbst eher zu Kraftausdrücken oder demagogischer Sprache neigt, wird sich im Gegenzug gerichtlich auch vortragen lassen müssen, selbst nicht gerade sonderlich empfindsam formuliert und somit auch entsprechende Reaktionen selbst herausgefordert zu haben.

Beleidigungsdelikte sind immer strafbar

Natürlich können können auch Politiker - wie alle Bürger - zum Schutz ihrer persönlichen Ehre Hetzer und diejenigen die Hass gegen sie verbreiten verklagen. Richter haben dann darüber zu entscheiden, ob es sich bei den Äußerungen um strafbare Beleidigungsdelikte handelte, die mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden.

Grundzüge der Beleidigungsdelikte (§§ 185 ff. StGB) aus straf- und zivilrechtlicher Sicht (bundestag.de)

Nein.

Meinungsfreiheit muß in unserer Demokratie geduldet werden, auch wenn sie einem nicht gefällt.

Wenn wir das nicht aushalten können und Verbote verhängen, dann ist unsere Demokratie erst recht in Gefahr.

Was alles nicht von der Meinungsfreiheit abgedeckt ist, ist in unserer Gesetzgebung klar definiert. In dem Fall muß dann natürlich auch das Strafrecht zur Anwendung kommen.

Herr Habeck hat auch heute schon das Recht, gegen eine Person Anzeige zu erstatten, die ihn Vollidiot nennt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – interessiere mich sehr für politsche Themen
Nein.

Nein, aber Beleidigungen und allzu persönliches gehört nicht zu politischen Äußerungen.

JA, Regierungsverhöhnung unter Strafe

Definitiv. Vieles, was heute noch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze liegt, sollte in Zukunft hart bestraft werden. Gerne auch mit Entzug der Rechte, sich online oder sonst wie öffentlich äußern zu dürfen.

Vor allem, wenn es sich gegen eine demokratische Regierung oder unseren öffentlichen Rundfunk richtet. Insb. SPD, Grüne und Linke sind aus historischen Gründen besonders schützenswert.

Andererseits zerbröckelt unsere freiheitliche Gesellschaft irgendwann, wenn man demagogisch gegen demokratische Regierungen hetzen darf, ohne dass es Konsequenzen gibt.

Nie wieder ist jetzt.