Bildrechte verletzt?

6 Antworten

Wenn das was du unterschrieben hast nicht explizit Sachen benennt oder ausschließt, hast du grundsätzlich der Veröffentlichung zu Werbezwecken zugestimmt.

Du kannst allenfalls die Unterlassung einfordern, Schadenersatz nicht. Welcher Schaden soll dir da entstanden sein??

Anzeige kannst du erstatten. Anspruch auf Schadensersatz hast du ebenfalls.

Wie hoch dies ist, hat dann ein Gericht zu klären, da es von individuellen Fall zu Fall unterschiedlich zu behandeln ist.

Einwilligung in Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos

Was ist rechtlich bei der Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos zu beachten? Bei der Beurteilung dieser Frage waren lange vor allem die Voraussetzungen des Kunsturhebergesetz (KUG) entscheidend. Danach dürfen Bildnisse grundsätzlich nur mit Einwilligung der Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Abgesehen von den Ausnahmen des § 23 KUG benötigt der Arbeitgeber eine Einwilligung für die Veröffentlichung von Fotoaufnahmen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat hier eigene Grundsätze entwickelt, nach denen die Einwilligung der Arbeitnehmenden zur Veröffentlichung ihrer Fotos schriftlich erfolgen muss.

Verwendung von Mitarbeiterfotos: Datenschutz beachten

Bei Foto- oder Videoaufnahmen von Mitarbeitenden im Unternehmenskontext handelt es sich nach allgemeiner Auffassung auch um personenbezogene Daten. Ob durch die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) möglicherweise die Vorschriften des KUG überlagert werden, wird seit deren Geltung diskutiert. Klar ist: Immer häufiger kommt es zu Schadensersatzklagen von Mitarbeitenden aufgrund von Datenschutzverstößen nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO.

Arbeitgeber sollten daher Mitarbeiterfotos unbedingt nur unter Einhaltung der strengeren datenschutzrechtlichen Voraussetzungen veröffentlichen. Auch hier gilt gemäß Art. 6 DSGVO ein sogenannter Erlaubnisvorbehalt. Arbeitgeber benötigen grundsätzlich eine Einwilligung, außer wenn das berechtigte Interesse des Arbeitgebers gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO überwiegt. Dies beurteilt sich weiter inzident nach den Voraussetzungen von § 23 KUG, wobei beispielsweise keine Einwilligung nötig ist, wenn Personen auf einem Foto nur als Beiwerk erscheinen.

Quelle


medmonk  24.03.2023, 07:04
Anspruch auf Schadensersatz hast du ebenfalls.

Diese Aussage ist viel zu pauschal und erst von einem Gericht zu klären gilt, ob dem Fragesteller überhaupt ein Schaden entstanden ist und dieser zu entschädigen ist. Zumal eine allgemeine Einverständniserklärung vorliegt.

Davon ab ist es schon unterhaltsam, wenn User mit zusammenkopierten Texten auf Urheberrechtsfragen antworten und damit dann selbst eine Urheberrechtsverletzung begehen. Mein gut gemeinter Tipp: Kennzeichne derlei Kopien wenigstens als Zitat, damit ersichtlich ist, dass sie nicht von dir kommen.

LG und schönes Wochenende
medmonk

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medmonk  24.03.2023, 07:37
@LuciusArtorius
Ich habe die Quelle darunter gepackt. Das reicht!

Nein, das reicht so grundsätzlich eben nicht aus. Es macht da zunächst auch keinen großen Unterschied, ob die Quellenangabe dabei steht oder nicht. Noch gravierender wird es u.a., wenn es SEO-optimierte Artikel/Textinhalte sind.

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LuciusArtorius  24.03.2023, 08:05
@medmonk

Doch das reicht sehr wohl. Und es macht einen großen Unterschied ob ein Text eine Quelle enthält oder nicht. Und auch wenn es als Zitat steht, so ist es ohne Quellenangabe Diebstahl geistigen Eigentums.

Und wenn du mir hier schon an den Karren pinkeln willst, dann hoffe ich doch, dass du deinerseits die Bildrechte für dein Avatar und Profilbild besitzt....

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medmonk  24.03.2023, 08:36
@LuciusArtorius
Doch das reicht sehr wohl.
Und es macht einen großen Unterschied ob ein Text eine Quelle enthält oder nicht.

Bitte lies gründlicher, was ich geschrieben habe und lass dabei einzelne Begriffe nicht aus. Ich schrieb deutlich, dass es zunächst keinen großen Unterschied macht. Warum und weshalb deute ich kurz im darauffolgenden Satz an.

Und wenn du mir hier schon an den Karren pinkeln willst

Ich will dir weder "an den Karren pissen" noch sonst irgendwie etwas Schlechtes. Ganz im Gegenteil! Lediglich sachlich anmerke, dass eine einfache Quellenangabe grundsätzlich nicht ausreicht.

ann hoffe ich doch, dass du deinerseits die Bildrechte für dein Avatar und Profilbild besitzt..

Whataboutism?

  • Ich besitze für das Avatar-Bild das nötige Nutzungsrecht
  • Beim Profilbild die möglichen Risiken als gering einschätze
  • Im Fall des Falles regelt es meine Medienhaftpflichtversicherung
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Beginn meiner Einstellung eine allgemeine Einverständnis Erklärung unterschrieben.

Wenn du eine allgemeine Einverständniserklärung unterschrieben hast, wäre es einerseits gut zu wissen, was diese beinhaltet - und zweitens, wie weit diese ausgelegt wurde. Ohne diese Informationen können auch nur allgemeine Antworten gegeben werden. Eben, weil die vertraglichen Vereinbarungen nicht bekannt sind.

Jedoch muss nach meinem Wissen für jedes veröffentlichte Bild ein Formular mit genauen Angaben (Zweck, Zeitraum,…) unterschrieben werden?!

Dem ist nicht so. In einer allgemeinen Einverständniserklärung wird in der Regel der Geltungsbereich aufgeführt - z.B. durch ein Passus für Print- und Online-Medien. Danach bedarf es keine weiteren Formulare und Angaben, sofern dies nicht anders und/oder ggf. gesondert in der Einverständniserklärung geregelt wurde.

Schadenersatzansprüche?

Welcher Schaden soll den entstanden sein? Dass nun öffentlich bekannt ist, dass du in diesem Unternehmen eine Ausbildung machst? Es gibt das Recht am eigenen Bild, aber auch hier wieder auf den Inhalt Einverständniserklärung verweise. Schau nach, was dort von dir unterschrieben und somit vertraglich vereinbart wurde.

lohnt es sich eine Anzeige zu erstatten?

Nein.

Um Schadensersatz zu bekommen brauchst du tatsächlich einen nachgewiesenen Schaden.
Bei immateriellen Schäden also das du psychisch verletzt bist das die Bilder veröffentlicht wurden. Dies aber nachzuweisen ist sehr kompliziert.

Du kannst auf Unterlassung klagen. Also das die Firma die Bilder von dir alle entfernen muss. Das wird funktionieren. Ob du danach noch Freude hast in der Firma ist aber auch wieder eine andere Sache.

Meine Klinik hat auch einfach ein Artikel über mich ohne meines Wissens veröffentlicht^^