Ausbildung Ersten Lehrjahr?

2 Antworten

Ein Schuljahr muss man in der Ausbildung nicht wiederholen. Fehlende Leistungen sind aber ein Kündigungsgrund.

Ein Wiederholen in der Ausbildung macht nur Sinn, wenn man sicher ist, dass man die Abschlussprüfung nicht besteht.

Hauptfächer gibt es ja im Grunde auch nicht. Du meinst dann sicher ein Prüfungsfach? Eine 5 zeigt schon Mängel auf. Diese sollte du umgehend beheben. Such dir Hilfe.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Industriekaufmann