Ausbilderschein AEVO - welche Berufe darf ich ausbilden?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Man benötigt Ausbilderschein, persönliche Eignung und fachliche Eignung

§ 30 BBiG regelt diese Vorausetzungen.

Zusätzlich muß man eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen sein.

Das ist nicht näher definiert - grundsätzlich geht man von einem Jahr aus.

Die Ausbildungsberechtigung wird dann durch die IHK bescheinigt.

Mit einem kaufmännischen Abschluß darf man grundsätzlich in verwandten kaufmännischen Berufen ausbilden.

Mit allen kaufmännischen Ausbildungen dürfen mit Sicherheit Kaufleute für Büromanagement ausgebildet werden.

Inwiefern andere kaufmännische Berufe miteinander als verwandt angesehen werden können, muß dann aufgrund der persönlichen Situation mit der IHK geklärt werden.

Die IHK hat hier großen Spielraum.

Für andere Berufe muß man i. d. R. 3 bis 4,5 Jahre in dem Beruf tätig gewesen sein (z. B. Fachkraft für Lagerlogistik o. ä.).


remixedalex 
Fragesteller
 01.06.2022, 15:25

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

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