Ausbilderschein AEVO - welche Berufe darf ich ausbilden?
Wenn ich die AEVO-Prüfung erfolgreich bestanden habe & z. B. schon eine Ausbildung zum Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskaufmann oder Einzelhandelskaufmann habe, darf ich dann nur in meinem erlernten Beruf ausbilden, oder auch in den zu meinem Ausbildungsberuf ähnlichen Bereichen?
Wie genau war das nochmal geregelt? Ich habe auch noch so einrn Gedanken, bei dem es um die Jahre der Berufserfahrung geht, dass ich dann einen anderen Beruf ebenfalls ausbilden darf?
Über eine kurze Klarstellung würde ich mich sehr freuen! 😊
1 Antwort
Man benötigt Ausbilderschein, persönliche Eignung und fachliche Eignung
§ 30 BBiG regelt diese Vorausetzungen.
Zusätzlich muß man eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen sein.
Das ist nicht näher definiert - grundsätzlich geht man von einem Jahr aus.
Die Ausbildungsberechtigung wird dann durch die IHK bescheinigt.
Mit einem kaufmännischen Abschluß darf man grundsätzlich in verwandten kaufmännischen Berufen ausbilden.
Mit allen kaufmännischen Ausbildungen dürfen mit Sicherheit Kaufleute für Büromanagement ausgebildet werden.
Inwiefern andere kaufmännische Berufe miteinander als verwandt angesehen werden können, muß dann aufgrund der persönlichen Situation mit der IHK geklärt werden.
Die IHK hat hier großen Spielraum.
Für andere Berufe muß man i. d. R. 3 bis 4,5 Jahre in dem Beruf tätig gewesen sein (z. B. Fachkraft für Lagerlogistik o. ä.).