Arbeitsvertrag Wochenende Arbeiten?

3 Antworten

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonntags- und Feiertagszuschlaege. Solche Zuschlaege gibt es nur, wenn sie auch vertraglich vereinbart wurden (oft auch tarifvertraglich). Ohne entsprechende Vereinbarung gibt es jedoch keine derartigen Zuschlaege.

Wenn vertraglich nichts vereinbart wurde, wirst Du keine Vergütung bekommen.

Du solltest bald möglichst in der Personalabteilung nachverhandeln.

Alles Gute für Dich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Augenarzt, Gyn. Psychiatrie, Kardiologie, Allgemeinmedizin.