Arbeitsvertrag Wochenende Arbeiten?
Hallo,
Ich arbeite in der Pflege, und natürlich auch am Wochenende, nun habe ich in meinen AV gesehen, das nichts darin steht wie dies am Wochenende vergütet wird??
Bekommt man dann trotzdem die Zuschläge bezahlt ?
3 Antworten
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonntags- und Feiertagszuschlaege. Solche Zuschlaege gibt es nur, wenn sie auch vertraglich vereinbart wurden (oft auch tarifvertraglich). Ohne entsprechende Vereinbarung gibt es jedoch keine derartigen Zuschlaege.
Wenn vertraglich nichts vereinbart wurde, wirst Du keine Vergütung bekommen.
Du solltest bald möglichst in der Personalabteilung nachverhandeln.
Alles Gute für Dich.
https://carerockets.com/de/blog/zuschlaege-pflege
Oft findet sich im Arbeitsvertrag ein Verweis auf einen (Haus-)Tarifvertrag. Das solltest du prüfen und ggf. um Einsicht bitten.