3 mal geblitzt über 21 kmh in der Probezeit?

7 Antworten

Deine Probezeit wurde ja schon auf 4 Jahre verlängert, 1 Punkt aufs Konto geschrieben, sowie das Aufbauseminar angeordnet.

Beim zweiten Verstoß (+ Verwarnung) wird dir eine MPU ans Herz gelegt (+ halt die Strafen [1 Punkt + 70€ ca.])

Beim dritten Verstoß gibt´s es einen Fahrerlaubnisentzug und eine Sperrfrist von mindestens 6 Monaten (+ halt die Strafen [1 Punkt + 70€ ca.]).


DerBayer80  14.07.2019, 09:06

Nach dem dritten Verstoß in der Probezeit ist die MPU glaub ich sogar verpflichtend um überhaupt wieder nen Lappen zu bekommen. Die MPU darf auch erst nach dem Ablaufen der Sperrfrist gemacht werden. Also kann man in dem Fall denk ich davon ausgehen das der FS Mal rund 9 Monaten bis zu einem Jahr wieder Fahrrad fährt

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IQInky2255  14.07.2019, 09:09
@DerBayer80

Nein, wenn die Sperrfrist vorbei ist muss der Führerschein aber neu beantragt und unter Umständen sogar neu gemacht werden (also auch noch einmal eine Prüfung). Ob eine MPU anfällt hängt vom Einzelfall ab.

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Antitroll1234  14.07.2019, 09:11
Beim zweiten Verstoß Verwarnung wird dir eine MPU ans Herz gelegt

Erst bei einem A-Verstoß nach Abschluss der ersten Maßnahme und das ist keine MPU sondern Empfehlung zur verkehrspsychologische Beratung, MPU ist etwas völlig anderes.

Beim dritten Verstoß gibt´s es einen Fahrerlaubnisentzug und eine Sperrfrist von mindestens 6 Monaten

Dies erfolgt erst nach Abschluss der zweiten Maßnahme und die Frist beträgt in dem Fall dann 3 Monate.

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IQInky2255  14.07.2019, 09:14
@Antitroll1234

Oh klar.. hab bei der verkehrspsychologischen Beratung an die MPU gedacht und das auch geschrieben xD My bad

Die Sperrfrist ist beim dritten Verstoß aber mindestens 6 Monate

§69 StGB

(1) Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre).

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Antitroll1234  14.07.2019, 09:18
@IQInky2255
Die Sperrfrist ist beim dritten Verstoß aber  mindestens 6 Monate

Nein 3 Monate, siehe StVG §2a Abs.5, StGB hat in dem Fall damit gar nix zu tun, da es um Probezeitrelevante Maßnahmen geht.

Ist die Fahrerlaubnis nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 entzogen worden, darf eine neue Fahrerlaubnis frühestens drei Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden; 

Abs. 2 Satz 1 Nr.3 ist der Entzug beim dritten relevanten Verstoß innerhalb der Probezeit.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2a.html

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IQInky2255  14.07.2019, 09:49
@Antitroll1234

Warum steht dann überall dass die Sperrfrist beim dritten Verstoß mindestens 6 Monate beträgt?

Hab das jetzt nicht genau gefunden in einem Gesetzestext, aber es steht sonst wo es in Normaldeutsch steht, dass beim dritten Verstoß eine Sperrfrist von mindestens 6 Monaten verhängt wird.

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Antitroll1234  14.07.2019, 09:56
@IQInky2255
Warum steht dann überall dass die Sperrfrist beim dritten Verstoß mindestens 6 Monate beträgt?

Keine Ahnung warum überall falsche Daten stehen, auf seriösen Seiten und Seiten vom Gesetzgeber steht es zumindest richtig. Falsche Angaben auf irgendwelchen Seiten, bleiben falsch 😉

Wie es tatsächlich ist, beschreibt der Gesetzgeber im StVG §2a, hierbei handelt es sich um einen verwaltungsrechtlichen Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund von begangener OWi und der daraus folgenden probezeitrelevante Maßnahmen.

Bei einem Entzug durch begehen einer Straftat und richterliche Entscheidung beträgt die Mindestsperrfrist 6 Monate.

In dem Fall (dritte relevante A-Verstoß) liegt aber weder eine Straftat vor und auch keine von einem Gericht festgelegte Sperrfrist, sondern es handelt sich um ein Verwaltungsakt.

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https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinentzug/

Nach der Entziehung der Fahrberechtigung wird eine Sperrfrist verhängt. Diese kann von 6 Monate und 5 Jahre andauern. Etwa 3 Monate vor Ablauf der Frist kann der Fahrausweis wieder erteilt werden. Ob dann eine erneute Fahrschulausbildung absolviert werden muss oder an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung sowie einem Aufbauseminar teilgenommen werden muss, ist vom Einzelfall abhängig.


Antitroll1234  14.07.2019, 09:26

In dem Fall (dritte relevante A-Verstoß) bereits frühestens nach 3 Monaten.

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Vom Aufbauseminar bis hin zum Vorläufigen entzug der Fahrerlaubnis ist alles drin. Wobei es sogar sehr wahrscheinlich ist das du zur MPU antreten darfst. Das kann dann Mal eine Weile dauern.

Wieviel über 21 km/h und welcher Zeitraum ? Wurde erste und zweite Probezeitmaßnahme bereits abgeschlossen ?