46 km x 0,30 € x 190 Tage = 2.622,- € Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (zzgl. ggf. weiterer Werbungskosten, wie Büromaterial, Fortbildungen, Gewerkschaft, etc.).
1.200,- € sind ohnehin beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, bleiben noch 1.422,- € um die sich die Besteuerungsgrundlage reduziert.
Bei Steuersatz ca. 40% wären das knapp 570,- € Erstattung pro Jahr.
Vor nicht allzulanger Zeit wurde die Entfernungspauschale für km > 20 auf 0,38 € angehoben und der Pauschbetrag beträgt nun 1.230,- € p.a. Veränderte Zahlen aber die Logik bleibt gleich.
Wenn man noch ein paar Sonderausgaben berücksichtigt, ebenso den Progressionsvorbehalt des Kurzarbeitergeldes, kommt man ungefähr auf die genannten 4.100,- €.