Ein PC, wie er dort zu sehen ist, kostet Minimum 2000€. Von demher würdest du für das Geld höchstens einen Luft-gekühlten PC mit evtl. weißen Komponenten bekommen.. aber für 1000€? Ich weiß ja nicht.

Wenn du auf Dubaro / HW-Rat nichts gefunden hast, wirst du dir die Komponenten zusammenstellen (lassen) müssen und dann irgendwo einen Zusammenbauservice buchen müssen (z. B. bei Alternate möglich)

Für 1000€ wirst du allerdings kaum ein gescheites weißes System zum Gaming bekommen. Da solltest du nochmal 500€ oben drauf legen.

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Ich würde behaupten, dass da kein Mittel für hilft. Du musst jetzt halt einige Monate abwarten, bis sie wieder lang gewachsen sind. Hör auf, dir irgendwelches Zeug ins Haar zu schmieren.

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  1. Woher weißt du, dass du wegen Betrug gesperrt wurdest? Das wird in der Mail nirgendwo erwähnt.
  2. Es heißt KLEINANZEIGEN
  3. Du hast definitiv etwas falsch gemacht, denn gesperrt wird man dort nicht ohne Grund. Du kennst den Grund, möchtest es aber nicht wahr haben.
  4. Ob die Polizei deswegen "kommt", ist unklar. Wenn du gegen Rechte verstoßen hast, kannst du natürlich Besuch bekommen oder eine Vorladung zur Aussage als Beschuldigter in einem Strafverfahren.
  5. Spätestens Ende Juni hast du von der Polizei gehört. Beichte es lieber gleich deinen Eltern.

Insofern könnte das Anliegen im Zweifel vor Gericht landen und dort wird geklärt, in wie weit du dich möglicherweise strafbar gemacht hast.

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Ein vernünftiges 500W Netzteil reicht aus.

Wobei die Komponenten nächstes Jahr zum wegschmeißen verurteilt sind, da Windows 10 ab Oktober 2025 nicht mehr mit (Sicherheits)-Updates versorgt wird.

Insofern sollte hier eher über zumindest einen Windows 11 fähigen Prozessor + Mainboard nachgedacht werden. Mit dem System wirst du ohnehin nur mittelmäßig Spaß haben.

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Beurteilung auf Grundlage des Markengesetzes

Grundsätzlich gilt: Wird ein rechtlich geschütztes Zeichen durch einen Dritten – in einer Domain oder anderswo – in unbefugter Weise benutzt, so ergeben sich hiergegen Unterlassungsansprüche aus dem Markengesetz. Abgesichert werden:

-Marken ab deren Eintragung (§§ 14, 4 MarkenG)

-nicht registrierbare geschäftliche Bezeichnungen ab deren Benutzung. Hierunter fallen Unternehmenskennzeichen und Werktitel (§§ 15, 5 MarkenG) .

Diese markenrechtlichen Schutznormen, darüber herrscht Einigkeit in Rechtsprechung und Literatur, überlagern gleichsam das Domainrecht. Das bedeutet, dass sie auch dann Anwendung finden, wenn die Vergabe der Webadresse durch die zentrale Registrierungsstelle in Deutschland (DENIC) ordnungsgemäß erfolgt war. Dort ist nach dem Prioritätsprinzip einzig erforderlich, dass eine gleichlautende Domain noch nicht existiert.

Prinzipiell heißt es also: Sobald eine Marke oder ein geschütztes Unternehmenszeichen existieren, liegt die maßgebliche Voraussetzung der Unterlassungsansprüche nach §§ 14, 15 MarkenG vor. Der Zeichenberechtigte kann dann die Nutzungsunterlassung der geschäftlich genutzten, identischen Internetadresse verlangen; das Zeichen gewährt das gegenüber der Domain „bessere Recht“.

Im Grundsatz kommt es dabei nicht darauf an, was zuerst da war: Website oder Zeichen. Eine Marke schlägt die markenrechtlich ungeschützte Domain ab ihrer Eintragung. Für den Beginn des Schutzes eines Unternehmenskennzeichens ist – schwieriger zu ermitteln – die „geschäftliche Nutzung als Name, als Firma oder als besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens“ notwendig (§ 5 Abs. 2 MarkenG) .

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Zurücksenden und Rückgabe funktioniert bei sowas in der Regel nur, wenn diese ungetragen bleiben. Trägst du diese einmal, dann wird sowas oft nicht zurückgenommen. Speziell mit Zalando hab ich keine Erfahrung, aber mit anderen Anbietern.

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Linux

Linux, allein schon weils nicht so sinnlos überladen ist. Aber der Unterschied ist nicht wirklich groß. Unter Linux hast du halt was Spiele an geht eine schlechtere Kompatibilität. Oft musst du dir was zurecht schustern. Windows ist das Betriebssystem deiner Wahl, wenns ums Gaming geht. Linux Fanboys würden sagen, dass alle Spiele "Out of the Box" laufen und da angeblich nicht viel herumgebastelt werden muss.

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Ich würde es ohne Vertrag kaufen!

Vertrag? Nein danke! Weder Handyvertrag noch Vertrag inkl. Handy!

Es gibt heute kaum noch für "Otto-Normal-Bürger" einen Grund, Handyverträge abzuschließen. Es gibt so viele gute Prepaid-Tarife. Diese kann man auch nutzen. Und ein Handy würde ich niemals im Vertrag kaufen.

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Dann wäre Kfm. Büromanagement wohl von Anfang an die bessere Wahl gewesen, aber dein Bereich ist ja auch ähnlich wie die Ausbildung als Büromanager/in. Und du hast schon 1 Jahr von 3,5 geschafft.

Nur abbrechen, wenn du einen neue Stelle hast.

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  1. Mit Anfang 20 um zu sehen, wie das so ist. Dann eigentlich nur innerhalb meiner Beziehungen, da der Sex so angenehmer ist, wenns alles glatt ist.
  2. Nö wurde nicht bemerkt. Ging auch niemanden was an.
  3. Ich bin männlich.
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Kommt drauf an wofür du das Gerät verwenden willst.

Eine SSD macht viel aus, aber wenn du die Möhre zum Zocken von Fortnite nutzen willst, läuft das damit auch nicht besser!

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Nein, es gibt keine Altersgrenze. Du kannst mit 12 im DM einen kleinen Vibrator kaufen, genauso wie auch Kondome. Also wenn du in der Lage bist, diese Frage zu stellen, darfst du in jedem fall auch im Geschäft sowas kaufen.

In ein Sextoy-Laden wie Orion kommst du allerdings nur ab 18 rein.

Online kaufen geht natürlich auch erst ab 18!

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