Der original CCleaner ist kein Virus. Brauchen tut man den aber auch nicht so wirklich.

Grundsätzlich könnte sich jede Schadsoftware natürlich auch den Namen eines bekannten, harmlosen Programms geben.

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Nicht jeder Tag ist gleich. Und dein Körper ist auch nicht jeden Tag gleich.

Vielleicht war dein Schlaf zu wenig erholsam, evtl. hast du einen Infekt aufgeschnappt... Wichtig ist, auf deinen Körper zu hören und nichts zu erzwingen. Wenn's nicht geht, geht es nicht. Dann abbrechen und am nächsten Tag erneut probieren.

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Dürfen es nicht

Solange sie das auf russischem Boden machen sprichst nichts dagegen.

Der derzeitige Krieg gegen die Ukraine ist aber ohnehin von Anfang an völkerrechtswidrig. Flächendeckende Angriffe auf die Zivilbevölkerung würden halt noch ein paar Kriegsverbrechen hinzufügen.

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Absolut asozial.

Da würde es mich ehrlich gesagt nicht wundern wenn B demnächst mal einen ganz blöden Unfall hat und sich wehtut.

Das Verhalten ist natürlich normal für jemanden, der gerne auf anderer Leute Kosten lebt. Aber aufgepasst: Nicht jeder lässt sich so ohne Konsequenzen verarschen wie staatliche Einrichtungen.

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Wenn die Ware dadurch beschädigt wurde/verloren gegangen ist, dass der Verkäufer sie unzureichend verpackt hat, geht das auf seinen Deckel.

Beweise sichern und beim Verkäufer reklamieren. Bzw. über den Käuferschutz von ebay.

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Das liegt dann vor wenn die "niedrigen Beweggründe" fehlen. Deswegen wird die Tat (Tötung) nicht rechtmäßig, aber sie wird dann z.B. nur als Totschlag bestraft, nicht als Mord.

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Wenn bereits ein Kaufvertrag zustandegekommen sein sollte, dann auf Basis der 5 €.

Bei einem so krassen Missverhältnis könnte es aber sein, dass der Verkäufer den Kaufvertrag erfolgreich wegen Irrtums anfechten kann.

Vermutlich fährst du am besten wenn du dem Verkäufer absagst und auf den Kauf verzichtest.

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Der Schuldspruch ist richtig, Trump soll ins Gefängnis

Das war der erste Strafprozess. Weitere werden folgen, vermutlich mit ähnlichem Ausgang.

Irgendwann sind Bewährungs- oder Geldstrafen einfach nicht mehr verhältnismäßig.

Vielleicht findet sich ja ein Knast mit weißen hohen Mauern. Dann können auch Trump-Anhänger Frieden finden: ihr Donny sitzt im "weißen Haus" und die versprochene Mauer strahlt in der Morgensonne.

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Wenn der Server nicht mehr Daten liefert nützt dir die schnellste Leitung nichts.

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Wenn das Ding insgesamt schwerer ist als das Wasser, das es verdrängt, geht es unter. Die Sinkgeschwindigkeit ist dann von diesem Gewichtsunterschied abhängig.

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Alles was vor deinem 14 Geburtstag passiert ist dürfte da keine Rolle mehr spielen.

Aber irgendwas kann da nicht stimmen, wenn du von einem Urteil schreibst - Strafmündigkeit ist ein absolutes Verfahrenshindernis.

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Die KG ist eine Gesellschaft nach HGB und hat Kaufmannseigenschaft (Formkaufmann) auch wenn sie gar kein Handelsgewerbe im engeren Sinne betreiben sollte (z.B. Dienstleistungen).

Die Gesellschaftsform KG sagt nur etwas über die Zusammensetzung der Gesellschafter aus, nicht jedoch über ihr Geschäftsgebiet.

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Sorry, wenn ich dich enttäuschen muss. Aber ein Neurad in dieser Preisklasse wird eins definitiv nicht sein: leicht.

Bei diesem Budget ist der Hersteller quasi gezwungen, das billigste (und damit schwerste) an Komponenten zu verbauen, was zu bekommen ist. Du wirst da kaum ein Komplettrad unter 15 kg bekommen.

Leichteres findest du am ehesten im Gebrauchtbereich. Da würde ich an deiner Stelle mal die einschlägigen Portale nach Angeboten in deiner Nähe abklappern. Viele Verkäufer bieten da keinen Versand an, was die Zahl der Interessenten schlagartig deutlich verringert.

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Irgendwie ist es schon ein Unterschied ob du bei ~200 km/h den Kopf aus dem Fenster streckst oder ob du beim Eintritt in die Atmosphäre abgebremst wirst - wo du wahrscheinlich eher mit einer Geschwindigkeit von 200 km/s angerauscht kommst.

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Hat die Gabel evtl. ein Lockout, mit dem die Dämpfung blockiert wird? Da gibt's entweder eine Fernsteuerung am Lenker oder einen Drehhebel an der rechten (in Fahrtrichtung gesehen) Seite der Gabel.

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Frei verkäufliche Energydrinks fallen in keine der verbotenen Kategorien.

Empfehlenswert ist das bei Jugendlichen zwar grundsätzlich nicht, rein rechtlich spricht aber nichts dagegen.

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