In der Rechnung der Abfindung sollten die Minusbeträge ausgeglichen werden.

Eine Mitwirkung am Verlust des Arbeitsplatzes bringt vermutlich eine Sperre beim ALG.

Macht das das AA überhaupt mit, Jahre bis zur Rente mit ALG zu überbrücken?! Wenn nicht, dann ist mit Jobangeboten und eventuellen weiteren Sperren zu rechnen.

Ich kann das aber nicht beantworten.

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Sollte das für diese Tätigkeit erforderlich sein dann wird der AG dich zum Doc schicken.

Eine grundsätzliche Untersuchung ist mir nicht bekannt.

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Das aktuelle Konto mit Paypal verbinden oder dem besten Freund/Bekannten/Verwandten Bescheid geben das er von Paypal auf Paypal 6.00€ überweise.

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Der 17. wäre die Mindestfrist wenn am Montag die Kündigung zugeht.

Selbstverständlich kannst du auch zu einem späteren Datum kündigen.

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Vor dem Klageweg kommt als allererstes eine Mahnung, schriftlich mit Fristsetzung!

Bitte nicht sofort zum Gericht rennen sondern versuchen miteinander zu reden.

Wenn das Geld erst heute hätte kommen sollen ist vielleicht noch ein wenig Geduld angebracht.

Anspruch auf Entlohnung besteht auf jeden Fall. Auch wenn Du nicht mehr im Betrieb bist!

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Weder die Krank Meldung noch die fehlende Bescheinigung sind ein Grund für eine Kündigung.

Erst recht nicht für eine Fristlose Kündigung.

Gegen eine ungerechtfertigte Kündigung hilft nur eine Klage vor dem Arbeitsgericht.

Wenn Du nicht vor das Arbeitsgericht gehst wird die Kündigung wirksam. Das heißt auch, das Du erst einmal kein ALG bekommst.

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Du benötigst für eine Lohnklage vor dem Arbeitsgericht keinen Anwalt.

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Es gibt bei Paypal keinen Verkäuferschutz. Aber wohl einen Käuferschutz.

Also nix was dich schützt, wohl aber deinen Käufer. Er kann dir relativ leicht das gesamte Geld streitig machen, Paypal wird auf seiner Seite sein.

Biete als Verkäufer kein Paypal an!

Für den konkreten Fall habe ich keinen Rat parat.

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Indem du mit dem Betrieb redest um erst einmal zu klären, ob es ein Minijob ist und wie der Lohn errechnet wurde.

Eventuell gibt es ein Stundenkonto um nicht zuviel auszuzahlen.

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Es gibt keine Regelung über Mindesttage die du gearbeitet haben mußt um Entgeltfortzahlung zu erhalten.

Wenn Du noch vor dem ersten Tag einen Unfall/Krankheit hättest, nach 4 Wochen Wartezeit steht dir Entgeltfortzahlung vom AG zu.

Also in Deinem Fall die 2Tage plus die restlichen Tage nach den 4 Wochen von Beginn des Arbeitsverhältnisses.

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Kann er ganz bestimmt nicht!

Aber eine derartige "Beratertätigkeit" solltest du dir, falls es doch dazu kommt, hoch entlohnen lassen!

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Diese beiden vertragen sich nicht!

Die Elektronegativität ist zu unterschiedlich. Sobald etwas Feuchtigkeit dazu kommt geht Alu in Lösung.

Ein ungewollter galvanischer Prozess.

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Eine Änderung des veröffentlichten Dienstplanes sollte der AG nur im Einverständnis mit den entsprechenden Kollegen vornehmen.

Eine Änderung ist ein Eingriff in deine Freizeit, denn die Arbeitszeit ist ja schon festgelegt worden. Der AG hat sein Weisungsrecht hier bereits verbraucht.

Meist hilft an dieser Stelle aber auch ein Gespräch und der Hinweis auf einen bestehenden Termin.

Ob ein Tarifvertrag das für den ÖD genauer regelt kann ich nicht beantworten.

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Befristeter Arbeitsvertrag betriebsbedingte Kündigung?

Hallo, es geht um ein Familienmitglied, welches bei einer Firma angestellt ist die nur befristete Verträge ausstellt. Dieser geht noch bis Anfang 2025. In ihrem Vertrag steht zur Vertragsdauer nur, dass dieser eben zur obigen Frist ausläuft, eine außerordentliche Kündigung allerdings unberührt bleibt. Sonst steht zur Kündigung nichts. Also müsste die heute eingetroffene betriebsbedingte Kündigung für Ende Juni ja unwirksam sein, richtig? Denn online fand ich, dass befristete Verträge eben nicht mit einer normalen Kündigungsfrist gekündigt werden können ohne Vereinbarung. Richtig? Und zweitens, sie hat einen Festlohn und arbeitet sehr viele Stunden, in ihrem Vertrag sind aber einfach provisorisch weil es bei jedem drin steht (vermutlich vorteilhaft für den AG für den Fall der Fälle) steht dort eben zur Arbeitszeit eine wöchentliche Arbeitszeit von 11 Stunden. Die ist aber um ein vielfaches übertroffen durch Vollzeit. Rein in der Theorie gilt der Festlohn ja für die wöchentlichen 11 Stunden wie im Vertrag, richtig? Wie wird das gemacht wenn monatlich mehr als die rund 45-50 Stunden gearbeitet wird? Wird dann der Stundenlohn daraus berechnet und dann die Überstunden zusätzlich bezahlt oder darf sie einfach nicht länger als 11 Stunden die Woche arbeiten und kann dann ruhigen Gewissens nach Hause gehen? Sie wird dort in letzter Zeit sowieso nur noch verarscht, sie würde das tatsächlich trotz Gegenwind so noch bis Januar durchziehen.

Ich danke im Voraus!

LG

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Es ist richtig das bei einem befristeten Vertrag die Kündigungsmöglichkeit extra vereinbart werden muß.

Ansonsten ist das Ende des Vertrages ja schon vereinbart.

Zur Probezeit ist nix weiter vereinbart? In den meisten befristeten Verträgen ist an dieser Stelle etwas über die Kü Möglichkeiten vereinbart.

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Telefonisch nachfragen, reden hilft immer!

Schriftlich anmahnen mit Fristsetzung wenn das reden nicht funktioniert.

Erst dann die Möglichkeit einer Lohnklage wahrnehmen.

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Ich würde mich mit dem Geschäft in Verbindung setzen.

Mir ist es in einem Supermarkt einmal ebenso ergangen. Das Geld wurde ohne mein Zutun zurück erstattet. Ich hätte es erst später, eben durch die Erstattung bemerkt.

Vermutlich ist da eine Absicherung eingebaut. Wenn 2x der gleiche krumme Betrag vom gleichen Konto auftaucht oder so ähnlich.

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