Das müsste eigentlich in der "Suspendierung" stehen. Es könnte sich dabei auch nur um einen Hinweis auf eine entsprechende Verordnung handeln, in der das Verhalten des Schülers bei der Ordnungsmaßnahme geregelt ist. Diese nennt sich: «vorübergehender Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen».
Gruß Matti