Wende dich an die Schulaussicht oder direkt an das Schulministerium. Ansonsten kannst du auch zur Polizei gehen.

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Indem ihr z.B. die Scheren oder 69 Stellung verwendet. Ihr könnt euch auch abwechselnd lecken. Oder ihr fingert/fistet euch gegenseitig Ansonsten könnt ihr auch diverses Spielzeug verwenden. Das fingern, fisten und das Spielzeug könnt ihr dann auch sowohl vaginal als auch anal verwenden.

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Dich für einen harmlosen Satz aus der AG zu schmeißen ist inakzeptabel. Schon allein deshalb, weil dieser Satz nicht einmal Ansatzweise homophob ist. Es entspricht nun einmal den Fakten das es nur 2 Geschlechter gibt. Dem entsprechend hast du nichts falsch gemacht, sondern es zeigt nur wie ignorant, deine Schulkameraden sind. Da du wie ich bereits sagte nichts falsch gemacht hast, solltest du dich diesbezüglich bei der Schulleitung beschweren. Abgesehen davon könntest du die betroffene Person oder Personen, je nachdem wer dafür alles verantwortlich ist auch Anzeigen und zwar nach STGB § 185,186 oder 187. Außerdem solltest du deine Mitschüler mal über das Grundgesetz aufklären. Des weiteren könntest du auch weiterhin zur AG gehen und denen klar machen, das sie niemanden ohne Grund rausschmeißen können.

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Weil die USA nicht einmal Ansatzweise so schlimm sind.

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Der Westen unterstützt Israel deshalb, weil es wie die Ukraine feige angegriffen wurde. Außerdem wurde Israel permanent und vor allem grundlos von der Hamas terrorisiert.

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Meinung des Tages: „In allen 34 Punkten für schuldig befunden“ – wie bewertet Ihr das gegen Trump gefällte Urteil und sollte er weiterhin kandidieren (dürfen)?

Es ist ein historisches Ereignis: Noch nie in der US-amerikanischen Geschichte wurde ein Ex-Präsident wegen einer Straftat verurteilt – bis jetzt. Der umstrittene Ex-Präsident Donald Trump wurde in allen Punkten wegen der Verschleierung von Schweigegeld schuldig gesprochen.

Darum ging es im Prozess

Vorgeworfen wurde dem ehemaligen Präsidenten, dass er durch die Zahlung von 130.000 Dollar Schweigegeld im Jahr 2016 seinen Erfolg bei der Präsidentschaftswahl „verbessern“ wollte. Gehen sollte das Geld an eine Pornodarstellerin, die über ihre (angebliche) sexuelle Begegnung mit Trump auspacken wollte. Vorgeworfen wird dem ehemaligen Präsidenten nun, den Geldfluss unrechtmäßig verbucht zu haben.

Die zwölfköpfige Jury aus New York benötigte nur zwei Tage, bis sie ihr Urteil gefällt hatten – schuldig in allen Punkten. In insgesamt 34 Fällen hat die Jury Trump für die Verschleierung von Schweigegeldzahlungen verurteilt.

Trumps Reaktion

Als Schande und Schauprozess von einem korrupten Richter verurteile der Ex-Präsident die Geschehnisse und das Urteil gegen sich selbst. Er sei sich sicher, dass im November, bei den Wahlen, erst das wahrhaftige Urteil gefällt werden würde. Für Trump steht fest: Er selbst ist ein unschuldiger Mann.

Durch seine Anwälte wurde bereits angekündigt, dass sie in Berufung gehen werden. Dem ehemaligen Präsidenten könnte aufgrund des Urteils nun eine (höhere) Geld- oder sogar eine mehrjährige Freiheitsstrafe drohen. Letztere könnte vermutlich zur Bewährung ausgesetzt werden, da es sich bei allen Straftaten um welche aus der niedrigsten Kategorie im Bundesstaat New York handelt.

Trump kann weiterhin kandidieren

Es hört sich schon beinahe skurril an, dennoch ist es wahr: Sogar im Falle einer Haftstrafe könnte Trump aus dem Gefängnis heraus kandidieren.

Tatsächlich listet Artikel 2 der US-Verfassung nämlich nur drei Voraussetzungen auf, welche erfüllt werden müssen, um zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt werden zu können. Dabei muss die Person erstens in den USA geboren, zweitens mindestens 35 Jahre als sein und drittens mindestens 14 Jahre ihren Wohnsitz in den USA gehabt haben. Bereits 1992 kandidierte Lyndon LaRouche, der zu diesem Zeitpunkt im Gefängnis saß.

Zwei Ausnahmen gibt es allerdings: Niemand, der ein öffentliches Amt bekleidet, darf „an einem Aufstand oder Aufruhr“ gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten „teilgenommen oder ihre Feinde unterstützt oder begünstigt“ haben. Obwohl nun vielen vermutlich direkt der Sturm auf das Kapitol vom 06. Januar 2021 einfallen dürfte, ist in keinem der Anklagepunkte der zum Teil noch ausstehenden Prozesse die Rede von einem „Aufstand“.

Neben dem aktuellen Urteil warten noch drei weitere strafrechtliche Fälle, in denen Trump angeklagt ist. In Miami dreht sich ein Prozess um die „unrechtmäßige Aufbewahrung geheimer Dokumente“, in Washington wird Trump „versuchte Wahlbeeinflussung“ vorgeworfen. In Georgia läuft dann das dritte Verfahren: Vorgeworfen wird Trump der Versuch, das dortige Wahlergebnis zu kippen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das Urteil gegen den ehemaligen US-Präsidenten?
  • Denkt Ihr, dass es Auswirkungen auf seine derzeitige Kandidatur haben wird?
  • Sollte er weiterhin antreten (dürfen)?
  • Sollten vorbestrafte Kandidaten bei einer Präsidentschaftswahl grundsätzlich ausgeschlossen werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/trump-urteil-106.htmlhttps://www.stern.de/politik/ausland/donald-trump--die-reaktionen-auf-das-urteil-im-schweigegeld-prozess-34756928.htmlhttps://www.zeit.de/politik/ausland/2024-05/trump-urteil-schweigegeldprozess-faq-kandidaturhttps://www.rnd.de/politik/us-wahl-2024-kann-donald-trump-aus-dem-gefaengnis-praesident-werden-RHAGGXELWBCWRB7SB6K7S4KHII.htmlhttps://usa.usembassy.de/etexts/gov/gov-constitutiond.pdf

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Ich denke nicht, dass er weiter kandidieren sollte, denn ...

Ich bin der Meinung das es in den USA ein Gesetz geben sollte, der verhindert das verurteilte Straftätet wie Trump nicht weiter kandidieren dürfen. Schließlich ist es dort ja auch verboten das verurteile Straftäter wählen gehen dürfen.

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Ich kenne dieses Zitat nur so:

Wer seine grundlegende Freiheit aufgeben kann, um ein wenig vorübergehende Sicherheit zu erlangen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit
– Benjamin Franklin, US-amerikanischer Staatsmann, Autor und Wissenschaftler
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