Nein
Verächtlichmachung von Religionsgemeinschaften steht unter Strafe, wenn sie geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören:
Strafgesetzbuch (StGB)§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Dazu dürfte die von dir erwähnte Darstellung des Propheten gehören.
Aber mal von den Gesetzen ab:
Wozu sollte so etwas dienen?
Wer hätte etwas von so einer Beleidigung?
Das dient doch nur der emotionalen Selbstbefriedigung von Leuten, die nicht argumentieren können.