Ein RTW ist ein Rettungswagen. Ein Laie würde vielleicht eher "Krankenwagen" dazu sagen, was fachlich nicht ganz richtig ist.

NRW wäre das Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Vermutlich hast Du Dich aber verhört und meinst entweder NAW oder NEF. Ein NAW wäre ein Notarztwagen, ein NEF wäre ein Notarzt-Einsatzfahrzeug.

Krankentransportwagen (KTW) = ein Fahrzeug mit Grundausstattung, der in der Hauptsache Nicht-Notfallpatienten transportiert. Beispielsweise von Klinik A zu Klinik B oder auch aus dem Ausland zurück nach Deutschland, vom Altenheim in die Klinik oder zurück, von zu Hause zur Dialyse und zurück usw. Ist meist mit Rettungssanitätern und Rettungshelfern besetzt.

Rettungswagen (RTW) = ein Fahrzeug mit umfangreicher medizinischer Ausstattung (quasi ein kleiner, rollender OP), mit dem hauptsächlich Notfallpatienten transportiert werden. Besetzt mit Notfallsanitätern und Rettungssanitätern.

Notarzt-Einsatzfahrzeug (NEF) = kleines Fahrzeug (meist Pkw), welches hauptsächlich dazu da ist, den Notarzt an die Einsatzstelle zu bringen. Kein Patiententransport (nur der Notarzt und ein Fahrer), nur minimale medizinische Ausstattung an Bord.

Notarztwagen (NAW) = Rettungswagen, auf dem ständig ein Notarzt mitfährt.

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Was genau verstehst Du unter "den Islam ablehnen"?

  • eine Gesellschaft gänzlich ohne (offen praktizierten) muslimischen Glauben
  • eine christlich geprägte (deutsche) Gesellschaft, in der andere Glaubensrichtungen wie der Islam vorhanden sind (z.B. Moscheen, Kopftücher, ...)
  • eine Gesellschaft, in der alle Religionen (z.B. der Islam) gleichermaßen präsent und gleichberechtigt sind und die Kultur prägen
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Was soll ich tun? Wie viele andere zahlen 15 Euro, oder habe ich Recht?

Nein, Du bist leider im Unrecht und musst wohl oder übel die 15 EUR zahlen.

§12 Abs. 4 StVO (https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html) besagt nämlich:

Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. [...]
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In der Regel gibt es für jede Leitstelle eine redundante Leitstelle, welche die Aufgaben bei einem Ausfall übernimmt.

Das ist dann aber meist eine direkt benachbarte Leitstelle, sondern eine weiter entfernt liegende. Warum? Nun, wenn Leitstelle A beispielsweise aufgrund eines langanhaltenden Stromausfalls ausfallen sollte, dann besteht das Risiko, dass auch die benachbarte Leitstelle B vom Stromausfall betroffen ist. Oder zumindest Teile des primären Einsatzgebiets der Leitstelle B, die dann ebenfalls ein erhöhtes Einsatzaufkommen hat. Ähnlich sieht es beispielsweise auch mit Ausfällen aufgrund von Naturkatastrophen aus... deshalb übernimmt dann bei Ausfall von Leitstelle A nicht die benachbarte Leitstelle B den Betrieb, sondern die weiter entfernte Leitstelle C.

In Schleswig-Holstein ist es meines Wissens nach daher so, dass beispielsweise die Leitstelle Nord in Harrislee (an der dänischen Grenze nahe Flensburg) und die Leitstelle West in Elmshorn (ganz im Süden des Landes nahe Hamburg) im Falle eines Ausfalls des anderen dessen Aufgaben mit übernehmen. Die liegen rund 120 km Luftlinie voneinander entfernt.

Ergänzung: Hier ein "Haveriekonzept Leitstellen in Brandenburg" aus dem Jahre 2013. Wobei ich leider nicht weiß, ob und wieweit das Konzept am Ende auch wirklich umgesetzt worden ist... https://www.symposium-leitstelle.de/wp-content/uploads/2013/05/03_Zellmann_Ingolf_Symposium_leitstelle_2013_Havariekonzepte-f%C3%BCr-Leitstellen.pdf

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Genau aus diesem Grunde sind jegliche Apps auch nicht als primäres Alarmierungsmittel zugelassen. Sie können die regulären Alarmierungsmittel wie FME/DME und/oder Sirene nur ergänzen, nicht ersetzen.

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Also, zunächst einmal: Die Hilfsorganisationen wie DRK/BRK, JUH, ASB, MHD usw. sind grundsätzlich nicht mit "dem Rettungsdienst" gleichzusetzen. Bei ihnen handelt es sich im Kern um Vereine, die im sozialen Bereich sehr breit aufgestellt sind und aus einem Geflecht von Vereinen (Landesverbände, Kreisverbände, Ortsverbände usw.) und Unternehmen bestehen und in den unterschiedlichsten Bereichen tätig sind von der Seniorenbetreuung über den Blutspendedienst, Kleiderkammern, Essen auf Rädern, Kindergärten, Krankenhäuser, Katastrophenschutz, Sanitätsdienst bis hin zum Rettungsdienst.

Grundsätzlich unterliegt der Rettungsdienst dem Landesrecht bzw. den durch die Bundesländer erlassenen Gesetzen.

Nach diesen Gesetzen sind die Landkreise für die Durchführung des Rettungsdienstes zuständig.

Es ist den Landkreisen allerdings freigestellt, wie bzw. durch wen sie den Rettungsdienst durchführen lassen. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • der Landkreis führt den Rettungsdienst in Eigenregie durch
  • der Landkreis gründet mit anderen Landkreisen zusammen einen Zweckverband, der mit der Durchführung des Rettungsdienstes beauftragt wird
  • der Landkreis vergibt die Durchführung des Rettungsdienstes an ein Unternehmen

In ersterem Fall ist es so, dass der Landkreis selbst Rettungswachen errichtet, Fahrzeuge beschafft und Personal einstellt. In großen (kreisfreien) Städten wird diese Aufgabe häufig an die Berufsfeuerwehr übertragen.

In letzterem Fall vergibt der Landkreis die Durchführung des Rettungsdienstes an ein gewerbliches Unternehmen. Das kann eine Firma wir Falck sein oder eben eine der bekannten Hilfsorganisationen wie DRK, MHD, JUH, ASB usw. In diesem Falle gründen die Vereine wie DRK usw. dann in der Regel ein eigenständiges Unternehmen (meist in Form einer gemeinnützigen GmbH).

In Hamburg beispielsweise ist primär die Berufsfeuerwehr mit mehr als 20 Rettungswachen mit der Durchführung des Rettungsdienstes betraut. Weiterhin sind aber auch beispielsweise der ASB (6 Rettungswachen), das DRK (7 Rettungswachen), der MHD (6 Rettungswachen), die JUH (5 Rettungswachen) sowie die Bundeswehr (Bundeswehr-Rettungszentrum) mit eigenen Wachen, Fahrzeugen und Personal (teilweise aber nicht 24/7/365) in den Rettungsdienst mit eingebunden und werden von der Leitstelle der Feuerwehr mit disponiert.

und plane, evtl. eine Ausbildung als Rettungssanitäter zu machen

Hier solltest Du Dich unbedingt nochmal über die Berufe im Rettungsdienst informieren. Beim Rettungssanitäter handelt es sich nicht um eine Berufsausbildung, sondern um eine Qualifikation. Mit der kann man zwar auch im Rettungsdienst arbeiten, ist aber "nur" zweiter Mann und Fahrer. Wenn Du eine langfristige Tätigkeit im Rettungsdienst anstrebst, dann solltest Du über die 3-jährige Ausbildung zum/zur Notfallsanitäter/in nachdenken.

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Jein.

Urheberrecht hat nicht zwangsweise etwas mit Nutzungsrecht zu tun. Das Urheberrecht liegt immer und unabtretbar bei demjenigen, der das "Werk" erstellt hat. Der kann aber durchaus das vollständige oder eingeschränkte Nutzungsrecht an Dritte übertragen.

Davon einmal abgesehen, gelten für Forschung und Lehre noch andere Regeln - siehe hier: UrhG - Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (gesetze-im-internet.de)

Natürlich musst Du die Quellen entsprechend kennzeichnen und belegen.

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Ich würde mich, genauso wie alle anderen mir bekannten Feuerwehrleute, nicht als "Held" bezeichnen. Mag vielleicht auch daran liegen, dass das Wort "Held" in der Vergangenheit aus Gründen der Kriegspropaganda heroisiert worden ist und wir aufgrund unserer Vergangenheit zu solchen Dingen eher Abstand bewahren wollen (anders als beispielsweise die US-Amerikaner).

Ja, wir verrichten sicherlich eine wichtige Arbeit - und die meisten Feuerwehrleute machen das auch noch ehrenamtlich ohne Bezahlung. Das tun andere aber auch.

Ja, man kann sicherlich auf sich stolz sein, wenn man z.B. bei einem Einsatz erfolgreich gewesen ist und Menschen, Tiere oder auch Sachwerte gerettet hat.

Aber letztendlich ist da natürlich auch ein wenig Eigennutz dabei... es ist eine Tätigkeit, die vielseitig ist und Spaß bereitet, bei der man auch für sich selbst und sein Privatleben viel lernt, Kontakte knüpft und Freundschaften schließt - und letztendlich ist es auch Eigennutz weil ich möchte, dass dann Hilfe kommt, wenn ich selbst einmal in Not gerate. Insofern ist es eben auch eine Notwendigkeit und in gewisser Weise eine Selbstverständlichkeit (wenn ich Hilfe erwarte muss ich auch bereit sein, zu helfen...).

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Logos macht man eigentlich nicht im Photoshop, sondern in einem Vektorprogramm wie Illustrator...

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Wenn die Band in öffentlichem Raum, beispielsweise im Rahmen eines Stadtfestes, spielt, dann kannst Du so viel fotografieren und filmen, wie Du möchtest.
In einem privaten Raum kann der Eigentümer dies ganz oder teilweise untersagen. Das obliegt seinem Hausrecht.

Was die Veröffentlichung angeht: Fotos der Band, während des Konzerts aufgenommen, kannst Du bedenkenlos veröffentlichen. Sie präsentiert sich ja bewusst. Fotos von anderen, beispielsweise Konzertbesuchern, kannst Du ebenfalls bedenkenlos veröffentlichen, sofern diese im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung (also beispielsweise kein privater Geburtstag) aufgenommen worden sind.

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Ein Fernstudium läuft in der Regel so ab, dass Du anstelle in Vorlesungen zu gehen Lernmaterial zur Verfügung gestellt bekommst. Früher in Form von Papierskripten, heute eher als Download bzw. mit Zugang zu bestimmten Onlineplattformen. Manchmal gibt es auch Online-Vorlesungen - Live oder als Tutorial.
Wenn Du mit einem Dozenten in Kontakt treten möchtest, dann geht das online, telefonisch oder per Mail. Zu den Prüfungen muss man meistens ein Prüfungszentrum der Fernuni aufsuchen, um Täuschungsversuche zu unterbinden.

Das "Problem" des Fernstudiums: Es fehlt der regelmäßige Austausch mit Kommilitonen/innen, die Lerngruppen und auch der persönliche Kontakt "Face to face" mit den Dozenten. Vor allem aber ist beim Präsenzstudium das Pensum durch die Vorlesungen zumindest grob vorgegeben. D.h., man merkt recht schnell, wenn man hinterher hinkt. Das fehlt bei Fernstudium... mit der Folge, dass viele die Arbeit so lange vor sich her schieben, bis diese nicht mehr zu schaffen ist. Man muss da schon ein ziemlich gutes Zeitmanagement und Selbstmanagement haben.

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Mal ganz ehrlich: Vor 30, 40 Jahren waren die Schulranzen noch deutlich schwerer als heute. Und trotzdem sind die Schüler da noch gewachsen.
Der ein oder andere hat vielleicht Rückenprobleme davongetragen - aber er ist noch gewachsen ;-)

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Nein.

Auch private Hochschulen müssen in Deutschland akkreditiert und staatlich anerkannt sein, damit sie akademische Abschlüsse verleihen können.

Und anders als staatliche Hochschulen leben private von ihrem guten Ruf. Warum? Wenn Absolventen einer privaten Hochschule keinen guten Ruf hätten, würde sie auch kein Arbeitgeber einstellen. Und wenn man keine Chance auf einen guten Job hätte, würde man nicht sehr viel Geld für die private Hochschule ausgeben...

Geschenkt bekommt man an den privaten Hochschulen auch nichts. Man "erkauft" sich nur bessere Bedingungen wie z.B. kleinere Vorlesungsgruppen usw. Zudem ist z.B. die Technik an privaten Hochschulen meist deutlich besser, weil die es sich durch die Studiengebühren leisten können und nicht von den grundsätzlich immer klammen Kassen der Städte und Länder abhängig sind.

Außerdem ist das Niveau häufig besser, weil an den (kostenlosen) staatlichen Uns halt auch viele Studenten sind, die noch gar nicht wissen was sie wollen... ein paar Semester studieren und sich dann umentscheiden, das kostet ja nichts. Wenn das Studium aber teuer bezahlt werden muss, dann sollte man auch alles dransetzen und die Motivation aufbringen, zu lernen und das Studium gut durchzuziehen.

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Hier muss man ganz klar zwischen der Uniform und der Arbeits-/Schutzkleidung unterscheiden.

Die Uniformen der Feuerwehren sind, genau wie diejenigen der Polizei, der Bundeswehr usw. gesetzlich verankert. D.h. im Falle der Feuerwehr, dass es einen entsprechenden Erlass des Innenministeriums des Landes gibt, wie die Uniformen auszusehen haben und wer sie wann tragen darf.

Bei Blouson, (Latz-)Hose, Parker usw., den man während des Dienstes bei der JF trägt, gibt es aber keinen solchen Erlass, das sind keine Uniformen im engeren Sinne. Die kann und darf theoretisch jeder überall tragen (natürlich dann ohne Hoheitsabzeichen wie Stadtwappen, Namen der Feuerwehr usw.).

Aber: Sofern Du die Kleidung nicht selbst gekauft hast, gehört sie der Stadt oder der Gemeinde und nicht Dir. Insofern bestimmt dann die Stadt oder Gemeinde (bzw. die Wehrführung in deren Namen), wann und wo Du die Kleidung tragen darfst. Und das ist normalerweise nur der (angeordnete) Dienst. Denn die Kleidung kostet ja auch einiges... und der Verschleiß ist umso höher, je öfter Du sie trägst. Was, wenn Du damit in der Freizeit hinfällst und sie dabei kaputt geht? Oder stark verdreckt?

Natürlich kann es Ausnahmen geben. Hin und wieder tragen beispielsweise Jugendfeuerwehrleute ihre JF-Kleidung zu Mottotagen oder Projektwochen in der Schule. In Schleswig-Holstein sind einmal im Jahr alle Feuerwehrleute (FF und JF) aufgerufen, in Dienstkleidung zur Schule bzw. zur Arbeit zu gehen um für das Ehrenamt in der Feuerwehr Werbung zu machen und den Menschen vor Augen zu führen, dass der Schüler, der Busfahrer, der Kassierer im Supermarkt oder der Rechtsanwalt Dienst in der FF verrichten. Das sind aber Ausnahmen, die dann von der Wehrführung genehmigt werden.

Du kannst Dir natürlich privat eine JF-Jacke kaufen und damit dann Spazieren gehen (ohne Ortsnamen usw.). Aber was soll Dir das bringen?

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Es kommt ganz darauf an, welches Signal Du gehört hast...

Ein dreimaliges Aufheulen der Sirene innerhalb von einer Minute oder ein einminütiges ständiges Auf- und Abheulen?

Ersteres wäre die Alarmierung der Feuerwehr. Kommt zwar heute eher selten vor, ber es gibt noch genügend Städte und Gemeinden, wo die Feuerwehr ausschließlich oder zusätzlich zur "stillen Alarmierung" per Sirene alarmiert wird. Ich bezweifel zwar, dass das in Hannover direkt der Fall ist, aber ok.

Letztere wäre die "Warnung der Bevölkerung". Beispielsweise, weil irgendwo in der Nähe ein gößerer Brand ausgebrochen ist und die Rauchwolke in bewohntes Gebiet zieht, aufgrund eines Unfall in einem Chemiebetrieb, aufgrund eines Unwetters usw. Bedeutet: Weitere Informationen einholen.

Und letztendlich kann es natürlich immer wieder auch mal zu einem technischen Defekt kommen. Einem Fehler im Leitstellenrechner oder einem "Verdrücker" des Leitstellendisponenten.

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https://www.adac.de/news/cannabis-am-steuer/

Ob Du nun aus medizinischen Gründen Canabis konsumierst oder aus anderen, das spielt keine Rolle. Gilt ja auch für andere Medikamente... einige schließen das Autofahren halt aus.

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