ZAPTäuschungsversuch?
Darf man eine mündliche Nachprüfung machen, wenn man eine Täuschungsversuch gemacht hat?
1 Antwort
Kommt auf den Schulleiter an, im Gesetz steht, im Zusammenspiel mit § 6 APO-S I – Leistungsbewertung, Klassenarbeiten, Nachteilsausgleich:
(7) Bei einem Täuschungsversuch
- kann der Schülerin oder dem Schüler aufgegeben werden, den Leistungsnachweis zu wiederholen,
- können einzelne Leistungen, auf die sich der Täuschungsversuch bezieht, für ungenügend erklärt werden oder
- kann, sofern der Täuschungsversuch umfangreich war, die gesamte Leistung für ungenügend erklärt werden.
Das war jetzt für NRW
Gilt das auch für zentrale Prüfungen