Welche Strafe droht bei super geringer Steuerhinterziehung?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wahrscheinlich gar keine.

Dieser Tatbestand ist überhaupt nur bei "einiger Erheblichkeit"erhebbar .

10 Euro sind unterhalb der Erheblichkeitsschwelle.

Nun kommt es darauf an,ob Du eine beabsichtigte Steuerverkürzung oder eine unbeabsichtigte Steuerverkürzung vorgenommen hast.

Dazu kann ein privater Verkauf,gerade bei einem Einmalcharakter auch unter die Steuerfreiheit,bzw.die Steuerfreibeträge fallen.

Wenn Du ein Gewerbe betreibst,und beispielsweile einmal einen Verkaufsstand ,bzw.deren Erlös nicht versteuerst,könnte das mit einer Geldbuße belegt werden.

Ich denke,es reicht aber eine einfache Erklärung aus,um den Sachverhalt sanktionslos für Dich zu gestalten.

Eine Ordnungsstrafe im geringen Rahmen und Nachzahlung der Steuerschuld.

Kommt auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit an. Bei Fahrlässigkeit wird das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt. Bei Vorsatz und einem solch geringem Schaden wahrscheinlich auch.

Kannst Dich aber auch selbst anzeigen, dann ist es straffrei.

Das solltest du gar nicht ernst nehmen, denn das würde das Finanzamt auch nicht tun.10 € sind doch keine wirkliche Steuerhinterziehung, das wird eher als kleiner Fehler bei der Abgabe gesehen.Derjenige, der dir droht, macht sich nur lächerlich und wenn es sich wirklich nur um 10 Euro handelt, würde ich ihn auffordern mich doch anzuzeigen .