Was hat das zu bedeuten. Und wo und wie ?

Was ist das? - (Verkehr, Straßenverkehrsordnung)

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo mosis,

  • das abgebildete Zeichen 286, zeigt an, dass an dieser Stelle ein "Eingeschränktes Haltverbot" gilt, was bedeutet:
  1. Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht länger als drei Minuten auf der Fahrbahn halten, ausgenommen zum Ein‐ oder Aussteigen oder zum Be‐ oder Entladen. 
  2. Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden.
  • Das darunter abgebildete Zusatzzeichen gibt eine zeitliche Gültigkeit vor und sagt aus, dass das "Eingeschränkte Halteverbot" nur in der Zeit von 9 - 19 Uhr gilt. In der übrigen Zeit darf dort sowohl gehalten, wie auch geparkt werden.
  • Das blaue Schild = Zeichen 314 darunter sagt aus, dass auf dem rechts vom Schild befindlichen Parkplätzen rund um die Uhr geparkt werden darf.
  • Das darunter befindliche Zusatzzeichen sagt aus, dass dort in der Zeit von 9 - 19 Uhr nur mit Parkschein geparkt werden darf. In der übrigen Zeit darf dort ohne Parkschein geparkt werden
  • Das darunter befindliche Zusatzzeichen sagt aus, dass Anwohner in der Zeit von Montag bis Freitag von 17 - 19 Uhr und an Samstagen und Sonntagen ohne Parkschein dort parken dürfen, insofern ein Anwohnerausweis mit Nr. B gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt wurde.

Schöne Grüße
TheGrow


Eichbaum1963  06.03.2016, 13:30

Das blaue Schild = Zeichen 314 darunter sagt aus, dass auf dem rechts vom Schild befindlichen Parkplätzen rund um die Uhr geparkt werden darf.

Rechts stimmt durchaus, da wir die Schilder im Geiste zur Fahrbahn drehen müssen - aber ums mal verständlicher auszudrücken ergänze ich: In Fahrtrichtung vor dem Zeichen 314. ^^

Und Zeichen 286 (Eingeschränktes Haltverbot) gilt eben erst ab dieser Stelle, ergo nach dem Schild.

3

Du darfst an der Straße nicht parken, als Anwohner darfst Du den Parkplatz mit Anwohnerausweis ab 17 Uhr bis 9 Uhr am Folgetag und am Wochenende kostenlos nutzen.



michi57319  05.03.2016, 18:20

Ich hätte es ähnlich gesehen, wenn nicht 17-19 Uhr und Sa/So frei bei Bewohnern stehen würde.

0
  • Mit Parkschein darfst Du rechts vom Schild von 9 bis 19 Uhr parken.
  • Ansonsten darfst Du ohne Parkschein von 9 bis 19 Uhr be- und entladen.
  • Bewohner dürfen im angegebenen Zeitraum kostenlos parken.