War das eine Notwehrsituation?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es fehlen ein paar Details die meiner Meinung nach relevant sind (zum Beispiel ob es einen Warnschuss bzw irgendeine Vorwarnung gab) aber es kann durchaus als Notwehr gelten.

Dass der Komplize wegen Mordes angeklagt wird finde ich allerdings ziemlich überzogen.


maxundmogli 
Fragesteller
 16.05.2024, 16:00

„Kommt jemand bei der Begehung einer Straftat ums Leben, können dessen Komplizen für seinen Tod haftbar gemacht werden.“

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kaorichan  16.05.2024, 17:17
@maxundmogli

Ich weiß, dass das die Gesetzeslage ist, dennoch finde ich es überzogen. Fahrlässige Tötung könnte ich in manchen Stellen noch verstehen, aber Mord finde ich in diesem Fall nicht sinnvoll

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Das Gericht muss anhand des Tathergangs entscheiden, ob es Notwehr war oder nicht. Die Staatsanwaltschaft hat eine Mordanklage erhoben, das heißt nicht, dass sie des Mordes schuldig ist.

Auch wenn es für aussenstehende Personen offensichtlich zu sein scheint, dass es eine Notwehrhandlung gewesen sein sollte, muss der Sachverhalt dennch geklärt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Kampfsportler seit dem 4. Lebensjahr - Trainer

maxundmogli 
Fragesteller
 16.05.2024, 13:33

Der Komplize ist wegen Mord angeklagt, nicht sie.

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PumPum2004  16.05.2024, 13:36
@maxundmogli

Dann habe ich das flasch verstanden ... sorry. Hier gilt dennoch genau das gleiche. Die Anklage kann nicht unbegründet erhoben werden, sondern muss erst zugelassen werden. Die Staatsanwaltschaft hat womöglich gute Gründe vorlegen können (unabhängig davon, ob außenstehende Personen das als richtig oder falsch betrachten).

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... und einen Einbrecher mit einem Messer in der Hand erschossen

Zwei Personen versuchten, in das Haus einzudringen, befanden sich auf dem Grundstück, noch nicht im Haus. Einer der Einbrecher trug ein Messer in der Hand ... Die Frau zog eine Waffe und schoss, weil sie sich und ihr Kind bedroht sah. Für mein Empfinden ein klarer Fall von Notwehr. Was wäre mit der Frau und ihrem Kind geschehen, hätten sich die Einbrecher Zutritt zum Haus verschaffen können? Davor musste die Frau sich und ihr Kind schützen. Darüber, Inwieweit in den USA derartige Situationen beurteilt und rechtlich geregelt sind , bin ich nicht im Bilde.

Sein unbewaffneter Komplize der mit ins Haus wollte aber nach den Schüssen sofort flüchtete, wird dennoch wegen Mordes angeklagt .

Das kann ich nicht nachvollziehen. Bisher hat er "lediglich" unerlaubt ein Grundstück betreten mit der Absicht, einzubrechen und er trug keine Waffe bei sich. Er ist aber nicht ins Haus eingebrochen. Wenn er wegen Mordes angeklagt wird, impliziert dies, dass der Frau ebenfalls Mord zur Last gelegt wird und keine Notwehr. Dann hätte die Frau den Einbrecher ermordet und dem unbewaffneten Komplizen würde dafür die Schuld zugesprochen, weil er an der Tat direkt und am Mord des bewaffneten Komplizen indirekt beteiligt gewesen ist.


maxundmogli 
Fragesteller
 16.05.2024, 16:13

in DE würde diese Mordanklage auch nicht stand halten .. da ist jeder nur für sich selber verantwortlich.

Aber dort sind die Gesetze halt anders. Der besagte Täter wurde bei der Begehung der Straftat getötet und der Komplize ist halt mit gehangen, mitgefangen.

Der Frau wurde ja Notwehr zugesprochen

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isilang  16.05.2024, 16:17
@maxundmogli

Wie erwähnt ... Hier wäre eine Mordanklage keine Option.

Aber selbst für die USA, wo offenbar mitgefangen - mitgehangen gilt, kann ich keinen Mord erkennen. Die Notwehr der Frau erscheint ganz klar.

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Naja gegenüber dem Einbrecher mit dem Messer denke ich ja, aber der andere der Flüchten wollte vermutlich eher nicht der stellte ja keine Gafahr mehr da und wollte sich ja nur rettenn


maxundmogli 
Fragesteller
 16.05.2024, 13:32

Ja aber nach deren Gesetzen kann er trotzdem für Mord drankommen wenn sein Komplize in Notwehr oder Nothilfe erschossen wird, steht im Beitrag.

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Bevor ich auch nur auf eine Person mit einer Schusswaffe anlegen würde, würde ich klar zu Verstehen geben, eine Schusswaffe zu besitzen und im Notfall zu gebrauchen. Und ich würde: "Verlassen Sie augenblicklich mein Grundstück: SOFORT! Sonst lassen Sie mir keine andere Wahl!" Sagen (wohl eher stammeln...).

Für das Urteil an diese Mutti müssen die Geschworenen und der Richter "gerade-stehen".

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung