Themenspecial 02. April 2020
Abgesagte Großveranstaltungen
Alles zum Themenspecial

Storno bei Hotel- und Veranstaltung im Paket möglich?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Derzeit sind viele Hotels geschlossen oder müssen sogar geschlossen sein und Messen finden nicht statt. Daher vertreten wir die Meinung, dass Du Dein Geld zurückbekommen musst, wenn deutsches Recht gilt. Umbuchungen musst Du nicht akzeptieren.

Auch bei Reisen ins Ausland hast Du nach unserer Ansicht Anspruch auf Erstattung, wenn der Reiseveranstalter die Reise nicht mehr so anbieten kann, wie gebucht (hier wieder die Anmerkung: nach deutschem Recht). Solange übrigens die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht, kannst auch Du selbst von einer Pauschalreise (ins Ausland) zurücktreten, zumindest wenn Du die Reise vor der Reisewarnung gebucht hast und die Reise kurz bevorsteht.

Leider gibt es noch keine klare Rechtsprechung. Am besten wäre eine gütliche Einigung mit dem Reiseanbieter. Hier helfen wir, das EVZ Deutschland (für Buchungen bei einem Anbieter im EU-Ausland), die Verbraucherzentralen (bei einem deutschen Anbieter) oder die SÖP als Schlichtungsstelle.

Mehr Infos: https://www.evz.de/reisen-verkehr/reiserecht/coronavirus.html